Hallo Mecki,
habe meinen Mann (Betriebsrat) wieder wegen Deinem Problem gelöchert. Ich hoffe, das ich es einigermaßen verständlich wiedergebe.
Einige grundsätzliche Infos
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Bei der beschriebenen Stelle handelt es sich um eine sog. "geringfügige Beschäftigung"
Auch hier gilt das Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
Grundsätzlich muß zwischen "UrlaubsENTGELT" und "UrlaubsGELD" unterschieden werden
UrlaubsENTGELT: = "normaler Lohn" während des Urlaubs (quasi Lohnfortzahlung im Urlaub)
UrlaubsGELD: = freiwillige Sonderzahlung
Zitat (http://www.cyberlaw.de/arbeitsrecht/arbeitsrecht.htm):
Im BurlG ist die Gewährung von Mindesturlaubstagen unter Fortzahlung des Gehalts gesetzlich geregelt. Ob und in welcher Höhe darüber hinaus UrlaubsGELD bezahlt wird, ist Sache des Arbeitgebers (AG), sofern er tarifrechtlich nicht gebunden ist.
Meine Einschätzung zum beschriebenen Fall:
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A) UrlaubsENTGELT
BUrlG § 4 Wartezeit
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des
Arbeitsverhältnisses erworben.
Ist im vorliegenden Fall erfüllt, unter der Voraussetzung, daß das Arbeitsverhältnis im Januar bereits bestanden hat.
Also: Da die Wartezeit erfüllt ist, muß nach §11 BurlG des gesamte UrlaubsENTGELT gezahlt werden.
B)UrlaubsGELD
Ist nicht einheitlich geregelt sondern hängt von Tarifvertrag (TV), Branche und/oder Bundesland ab. Gibt es keinen TV o.ä. Regelungen, hängt es vom Arbeitgeber ab, ob - und wenn ja in welcher Höhe - UrlaubsGELD bezahlt wird.
Im beschreibenen Fall ist nicht klar, ob es um das UrlaubsENTGELT oder UrlaubsGELD geht.
Fall a) Keine Regelung über UrlaubsGELD
Der Arbeitgeber muß das UrlaubsENTGELT in voller Höhe (also für den kompletten Jahresurlaub) bezahlen. Wenn also z.B. der Urlaubsanspruch 30 Tage wäre, müßte der AG für 30 Tage UrlaubsENTGELT zahlen. UrlaubsGELD ist hier nicht zu zahlen, da dies nicht vereinbart war.
Fall b) UrlaubsGELD ist geregelt (z.B. durch TV).
UrlaubsENTGELT siehe Fall a). UrlaubsGELD hängt von der Reglung ab (TV, BV, AG). Hier kann keine allgemein gültige Aussage gemacht werden. Man müßte sich den Vertrag/die Vereinbarung ansehen.
Vielleicht konnten wir Dir und Deiner Freundin etwas damit helfen.
Viele Grüße und feiere Deinen Geburtstag schön
gisela