Update zu meinem Wiederspruchsverfahren

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Manoul, 12. Dezember 2024.

  1. Manoul

    Manoul Bekanntes Mitglied

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    Ok, laufendes Wiederspruchsverfahren und gleichzeitig Änderungsantrag funktioniert nicht, auch nicht mit dem VDK.

    Heute habe ich vom Amt gemeinsam mit dem Sozialgericht den Bescheid bekommen, dass beides parallel zu unterschiedlichen bzw. wiedersprüchlichen Ergebnissen führen könnte.
    Deshalb soll ich den Änderungsantrag offiziell zurück ziehen.

    Tjooo ... mein Anwalt bittet um Rückruf um das weitere Vorgehen abzustimmen. Aber zuerst werde ich mal meinen VDK-Berater anzapfen, was in dieser Situation sinvoll erscheint.

    Ich hatte schon vermutet, dass der Änderungsantrag ein gewisses Konfliktpotential birgt. Es war ja auch eher eine Verzweiflungstat, um keine Chance auszulassen den Prozess irgendwann mal zum Ende zu bringen.

    Nunja, nächsten und übernächsten Monat habe ich Gutachtertermine. Vielleicht geht es ja dadurch endlich mal weiter.

    LG Manoul ;)
     
  2. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    Menno Manoul,deine Geduld wir wirklich herausgefordert !
    Ich wünsche dir weiter viel Kraft und menschlich zugewandte Gutachter !
     
  3. Manoul

    Manoul Bekanntes Mitglied

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    Lieben Dank @Katjes
    Bis zu den Gutachterterminen ist nicht mehr lang und, ironischerweise Glück im Unglück, mir geht es gesundheitlich auch gerade mal nicht besonders. Es scheint als wenn mein Hauptmedikament mal wieder an Wirkung verliert. Außnahmsweise ist das mal zumindest temporär zu meinem zweifelhaften Vorteil. Auf jeden Fall werde ich vor den Terminen nicht versuchen gegenzusteuern.
    Es ist schon fast ein zynische Situation, aber mir bleibt nicht viel übrig als das jetzt durchzuziehen und danach das beste zu hoffen.
     
  4. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    Manoul,Hauptsache du lässt den Kopf nicht hängen und bekommst dann nach den Gutachtern Medis die deine Situation verbessern !
    Aus eigener Erfahrung geht es einem aber nach so einer angespannten Situation oft schon besser ......und das wünsche ich dir !
     
  5. Savi

    Savi Bekanntes Mitglied

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    so als erstes Heilschnurr, dann Tröstflausch und alle Däumchen, die ich finde, drücke. Das gute ist, deine Unterlagen sind up to date was dir bei den Gutachtern helfen kann.
     
  6. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    Tröstflausch......ein wunderschönes Wort!
    Savi,das klaue ich mir :)
     
  7. Manoul

    Manoul Bekanntes Mitglied

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    :kitty: Heilschnurr und Tröstflausch liegen abwechselnd auf meinem Bauch :luvlove: :kitty:
    Ich berichte wie es weitergeht.

    LG Manoul ;)
     
  8. Savi

    Savi Bekanntes Mitglied

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    Immer gern Katjes, ich bin gespannt Manoul.
     
  9. Manoul

    Manoul Bekanntes Mitglied

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    Es gab mal wieder ein bisschen Bewegung in meinem Fall. :D

    Insgesammt sollen 3 Gutachten erstellt werden:
    1) Kardiologisch (!?) - Internistisch
    2) Psychologisch - Neurologisch
    3) Rheumatologisch - Orthopädisch

    Gutachter 1) und 2) habe ich inzwischen hinter mir. Die berichten an den Hauptgutachter 3), von dem ich noch Nichts gehört habe, und der erstellt dann das Gesamtgutachen für das Sozialgericht.

    Nunja ... beide Gutachter machten einen kompetenten Eindruck, waren freundlich und haben mich gründlich untersucht.
    In den durchaus langen Gesprächen haben beide jeweils die in etwa zu erwartenden Fragen gestellt und viel aufgeschrieben.
    Auch für meine eigenen Aufzeichnungen haben sich beide sehr interessiert und auch aktuelle medizinische Ereignisse wurden zur Kenntnis genommen. Die Termine dauerten jeweils 1.45 Std., also wirklich schon ausführliche Untersuchungen und Gespräche.

    Beide Gutachter haben sich leider garnicht in die Karten schauen lassen, als ich nach einer Einschätzung gefragt hatte. Der Psychologe meinte, dass das Gericht das nicht möchte (ja nee, is klar :eekyellow:).

    Aber ich hatte insgesamt nicht den Eindruck, dass sie voreingenommen waren und beide schienen gut vorbereitet zu sein und kannten meine Unterlagen und Befunde.

    Spannend fand ich, dass der Kardiologe mich mal so richtig gründlich kardiologisch untersucht hat. Mit Herzultraschall, Blutdruckmessung und Sauerstoffsättigung, alles unter Belastungs-EKG und das sogar im liegen, wenn auch geneigt. :eyes:
    Keine Ahnung was das eigentlich sollte, mein Herz war immer top und spielt bei meien Erkrankungen garkeine Rolle, aber immerhin weiß ich jetzt, dass da alles komplett in Ordnung ist und somit war der Termin nicht völlig sinnfrei. Wenigstens hat er auch alle anderen Organe mit seinem Hochleistungs-Ultraschall-Gerät untersucht, aber da gab es auch nichts Neues.

    Ich bin gespannt wie lange es dauert, bis der Hauptgutachter sich bei mir meldet. Ich habe leise Hoffnung, dass das dieses Jahr noch was werden könnte. Wenn der dann das Gesamtgutachten ans Gericht geschickt hat, das Gericht seinen Bericht an das Versorgunsamt geschickt hat und das Versorgungsamt das Ganze bearbeitet und an meinen Anwalt geschickt hat, könnte es durchaus sein, dass das Verfahren im nächsten Jahr nach nur 7 Jahren entschieden ist.

    Na herzlichen Glückwunsch. :poke:

    Ich bleibe zuversichtlich, mit dem naiven Glauben, dass der ganze Behördenirrsinn am Ende doch zu meinen Gunsten entschieden werden muss. Zumindest sind meine Ärzte, mein Anwalt und mein VdK-Berater der Meinung, dass es im Grunde garkeine Zweifel geben kann, dass ich einen GdB >50 habe. :biggthumpup:

    Man darf gespannt und geduldig bleiben, wie diese Rechtsposse tatsächlich ausgeht.
    Bei Erfolg werde ich auf jeden Fall auf Schadensersatz für entgangenen Steuervorteil und entgangene Urlaubstage klagen ... schon aus Prinzip und Trotz. Ich bin gut Rechtsschutzversichert. :spiny:

    Im Grunde ist das ein behördenübergreifender Fall von systematischer Diskriminierung eines schwerbehinderten Menschen. Aber das ist ja noch garnicht festgestellt. :znaika:

    Ich werde wieder berichten, wenn es etwas Neues gibt. :hase:

    LG Manoul o_O
     
  10. Manoul

    Manoul Bekanntes Mitglied

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    Sooo ... hier mein wahrscheinlich letztes Update zu meinem Wiederspruchsverfahren:

    Gestern habe ich über meinen Anwalt die Gutachten vom Sozialgericht bekommen und habe jetzt die Möglichkeit dazu noch Stellung zu nehmen, was ich wahrscheinlich nicht tun werde.

    Aber vorweg noch etwas zum Hauptgutachter ...
    Mitte November 2025 hatte ich einen Termin beim letzten von 3 Gutachtern. Ein Orthopäde und "möchtegern" Rheumatologe.

    Er war sachlich und mit der Untersuchung relativ schnell fertig. Seine nette Sprechstundenhilfe hat sich vor der Untersuchung schon viele Informationen von mir notiert und auch systematisch viele typische und erwartbare Punkte abgefragt.
    Nach der Untersuchung wurden dann noch etliche Röntgenaufnahmen gemacht und nach etwa 30 Minuten war ich wieder raus aus der Praxis.

    Da es ja der Hauptgutachter war und sich zuvor der internistische Kardiologe und neurologische Psychologe recht viel Zeit für die Begutachtung genommen hatten, hatte ich eigentlich erwartet, dass der Hauptgutachter mindestens ebenso gründlich wäre.

    Dazu bekam ich dann aber in seinem Gutachten einen Eindruck davon, was ihn eigentlich interessiert hatte.
    Da wurde nämlich ausführlich beschrieben, dass ich mich ganz normal bewegen konnte, was definitiv nicht der Fall war. Auch dass ich mir ganz normal meine Uhr ab und anlegen konnte, mich seiner Meinung nach ganz normal an- und ausziehen konnte und spontan ohne Hilfe von der Untersuchungsliege aufstehen konnte.
    Er unterstellte auch, dass ich gut in die Hocke gehen und leicht wieder hoch kommen konnte und dass ich bei der Messung der Greifkraft wohl deutlich zurückgehalten hätte.

    Völliger Blödsinn, mir ging es an dem Tag garnicht gut und ich war steif wie ein Brett und hatte echt Bewegungsschmerzen. Der Termin war früh morgens, da bin ich noch völlug steif in den Gelenken.

    Aber trotzdem, dass er mir im Gutachten einen gewissen Grad an Simulation unterstellte, hat er dann im Ergebnis einen für mich kaum nachvollziehbaren GdB 50 für gerechtfertigt erachtet.

    Na immerhin. Aber ...

    Meiner Meinung nach hatte der Gutachter kaum fachliche Ahnung von langjährig RA-Erkrankten und deren typischen Einschränkungen.
    Ich hatte auch den Eindruck, dass er sehr voreingenommen war und so wie er das Gutachten aufgebaut hat, die Zusamenhänge meiner Erkrankungen komplett falsch interpretierte.

    Meine wirklich schweren Grund- und Folge-Erkrankungen wurden garnicht in den Zusammenhang gebracht.
    Auch dass die RA seit der ersten versorgungsamtlichen Einschätzung vor ca. 7 Jahren, heute deutlich schlimmer ist und dass inzwischen gut sichbare rheumatisch degenerative Veränderungen auf den aktuellen Röntgenbildern erkennbar sind, hatten den Gutachter nicht bewogen meinen ürsprünglichen GdB 40 für die rheumatoide Arthritis zu erhöhen.

    Das ist für mich garnicht nachvollziehbar und wurde im Gutachten auch nicht weiter begründet, sondern nur subjektiv eingeschätzt.
    Einfach nur unfassbar! Tze .... Gutachter.

    Ein GdB 20 den mir der psychologische Gutachter zugestanden hat, wurde vom Hauptgutachter einfach mal so ohne Brgründung angezweifelt und auf GdB 10 reduziert, um aber auch dann trotzdem nicht berücksichtigt zu werden.

    Auch ein GdB 20, den ich schon vor Ewigkeiten für meinen kaputten Rücken bekomnen hatte, wurde zwar erwähnt aber nicht mit einbezogen.

    Dann war da noch ein Medikamenten bedingter GdB 10 für einen Reflux, von dem ich selber garnichts wusste, der aber auch für die Gesamtbewertung nicht zum Tragen kam. Auch das wurde nicht begründet, sondern einfach nur behauptet, dass es keine Rolke spielt.

    Letztes Jahr hatte mein Hausarzt mich wegen Schlafstörungen mal in ein Schlaflabor überwiesen. Dort wurde eine leichte Schlafapnoe diagnostiziert. Die Unterlagen hatte ich eingereicht und das war mein großes Glück. Der kardiologisch-internistische Gutachter fand, dass das mit einem GdB 20 zu berücksichtigen wäre und auch der Hauptgutachter war der Meinung, dass Schlafapnoe sich beeinträchtigend auf rheumatoide Arthritis auswirkt und hat auf den unveränderten GdB 40 für die RA 10 Punkte aufaddiert.

    Also, wenn das Sozialgericht der ziemlich behämnerten Empfehlung des Hauptgutachters folgt, was wohl in der Regel so üblich ist, bekomme ich einen GdB 50 und gelte dann endlich, nach einem knapp 7 Jahre andauernden Wiederspruchsklage-Verfahren, als schwerbehindert.

    Angesichts dessen, dass meine behandelnden Ärzte und Reha-Ärzte die Beantragung einer Schwerbehinderung danals dringend empfohlen hatten, mein Anwalt im Klageverfahren einen GdB 100 gefordert hatte, und mir nach Einstufungsliste für den GdB nach Behindertenrecht eigentlich ganz klar ein GdB 70 zustände, ist das gutachterliche Ergebnis ein Witz.

    Mir hängt dieser ganze Aufwand mit diversen Ärzten, Richtern, Anwälten, VDK-Beratern und Gutachtern und einem Aktenordner voll Korrespondens aber inzwischen emotional dermaßen wie ein Mühlstein um den Hals, dass ich jetzt einfach weder Kraft noch Lust habe gegen das Gutachten nochmal anzugehen.

    Im Grunde macht es auch nicht viel Unterschied ob GdB 50 oder 70. Nur der Steuervorteil ist bei GdB 70 etwas höher, ansonsten hätte ich wohl keine weiteren Vorteile.
    Also werde ich das Ergebnis akzeptieren. Zumindest war im Gutachten nirgendwo die Erwähnung einer zeitlichen Befristung. Somit bräuchte ich mich dann zukünftig auch mit dem Thema nicht mehr herumärgern.

    Jetzt hoffe ich einfach, dass möglichst zeitnach der offizielle Bescheid vom Sozialgericht kommt und das Ergebnis damit dann hoffentlich amtlich ist.

    Freuen kann ich mich nach der jahrelangen Prozedur überhaupt nicht.
    Nunja ... wer freut sich schon darüber schwerbehindert zu sein?

    Ich kann mich aber auch nicht darüber freuen endlich Recht bekommen zu haben, denn im Grunde habe ich das nicht!
    Das Gutachten scheibt mir einen GdB 50 zu, bei dem die gutachterlichen Begründungen mit der Realität nicht übereinstimmen. Ganz wichtige Dinge wurden nicht in Zusammenhang gebracht und andere vollkommen falsch bewertet.

    Was solls ... am Ende zählt das Ergebnis.

    Die Sache hat allerdings noch einen faden Beigeschmack.
    Eigentlich wollte ich das Gericht wegen Untätigkeit und unzumutbare Verschleppung des Verfahrens auf Schadensersatz verklagen. Schließlich ist mir für 7 Jahre der Steuervorteil entgangen, was sich über die Zeit ganz schön zusammen läppert und genauso musste ich die ganze Zeit auf 5 Zusatz-Urlaubstage pro Jahr verzichten, die ja auch einen Geldwert darstellen.

    Allerdings werde ich das wohl vergessen können, weil der ursprünglich zugestandene GdB 40, wegen dem ich ja die Wiederspruchsklage gestartet hatte, sich laut Gutachter bis dato nicht erhöht hat.
    Da die Schlafapnoe, die letztlich den Ausschlag zum GdB 50 gegeben hat, erst letztes Jahr im Mai diagnostiziert wurde, wird mir wohl kein Gericht den Schadensersatz für die davor liegenden Jahre zusprechen.

    Also hat mir der unfähige sch... Gutachter auch da noch die Petersilie verhagelt.

    Sooo, nun bin ich noch gespannt, wann ich Bescheid vom Sozialgericht bekomme und ob es da noch irgendwelche Überraschungen gibt. Geduld musste ich ja nun schon über Gebühr lernen, da werde ich auch noch ein paar Wochen aushalten.
    Allerdings gehen mir dann schon wieder Zusatzurlaubstage verloren, weil es die inzwischen nicht mehr rückwirkend ab Antragsdatum gibt, sondern nur noch anteilig für das laufende Kalenderjahr ab behördlichem Beschlussdatum.

    Mein Tipp:
    Wer von euch mal zu einem gerichtlich bestellten Gutachter muss, sollte unbedingt darauf achten, schon beim Aussteigen aus dem Auto einen maximal gebrechlichen Eindruck zu machen. Lasst euch beim Aus- und Anziehen möglichst helfen, bewegt euch bedächtig und spart nicht mit jammern und stöhnen.
    Das klingt bescheuert, ist aber definitiv zielführend, wenn man eine Chance haben möchte zu seinem Recht zu kommen.

    Ich hatte im Grunde einfach Glück, dass ich zuvor im Schlaflabor war. Die wirklichen Beeintächtigungen fanden garkeine Berücksichtigung. Auch meine persönlichen Aufzeichnungen, Schmerzatagebuch, Arztberichte, diverse Medikamenten-Unverträgluchkeiten etc. waren in meinem Fall, unverständlicher Weise, nicht relevant.

    Am Ende ist man vom Wohlwollen und der Fähigkeit und der subjektiven Einschätzung oder Fehleinschätzung EINES Gutachters abhängig.
    Auch die Einschätzungen der positiv zugewandten Vorgutachter waren letztlich komplett bedeutungslos. Den Aufwand hätte sich das Gericht einfach schenken können.

    Fazit:
    So ist das heutzutage in Deutschland. Recht zu haben und Recht zu bekommen, stimmen allzu oft nicht überein.

    Würde ich jemandem empfehlen den Weg der Wiederspruchsklage zur Anerkennung eines Grades der Schwerbehinderung zu gehen?
    Nun ... man braucht Nerven, ein dickes Fell und verdammt viel Zeit.
    Wer das alles nicht aufbringen kann oder will, sollte lieber den Weg eines gut begründeten Änderungsantrags gehen, das ist wahrscheinlich einfacher, schneler und erfolgsversprechender.

    Liebe Grüße von Manoul :smile5:
     
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