habe mal eine Frage an die Fachfrauen und -männer hier im Forum: Ich bekomme aufgrund der Folgen eines Berufsunfalles für ein Jahr eine Rente (20 %) - aufgrund der nachgewiesenen Erwerbsminderung (arbeite aber Vollzeit) von der BG gezahlt. Muss ich diese Rente bei der Steuer angeben und gilt diese Rente auch als Einkommen im Sinne der Krankenkasse (wegen Berechnung der Zuzahlungsgrenze)? Wäre nett, wenn mir einer von Euch dabei helfen könnte.
Hallo! Gemäß § 3 Nr 1 a EStG sind Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung steuerfrei. Und Berufsgenossenschaft ist die Gesetzliche Unfallversicherung!!! Wie es mit der Zuzahlungsberechnugn bei der KV ist, kann ich Dir nicht sagen. Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen. Grüßle Uschi(drei)
Klar konntest Du mir weiterhelfen Vielen Dank noch mal - wenn ich das mit der Krankenkasse rausgefunden habe, werde ich das Ergebnis dann auch online setzen.
Hallo! Deine Rente wird bei der Kasse als Einkommen mitgezählt.Auch wenn das eine Rente von der BG ist.Hoffe das du damit was anfangen kannst. Liebe Grüße Annemarie
hallo birgit, ja du mußt die rente bei der steuer angeben, sie wird aber steuerfrei gestellt, also so behandelt wie alg. und natürlich wird diese rente auch bei der krankenkasse bei der berechnung des gesamtbruttoeinkommens angerechnet. sogar wenn man eine eu - rente und eine rente über die bg bezieht, wird die bg rente eventuell gekürzt, da man nicht so ohne weiteres zwei renten nebeneinander her beziehen kann. dies finde ich aber ungerecht, denn man bekommt diese unfallrente ja, um die "differenz" gegenüber den gesunden auszugleichen. .... naja, was ist schon noch gerecht????? wird dein anspruch nach dem jahr noch einmal überprüft? ich habe anspruch mit der eu - rente bis an die altersrente ..... vorher hatte ich aber einige überprüfungen. alles gute für dich
Lt. Bescheid der BG wird die Rente zunächst bis 30.06.2006 gezahlt, wobei der Betrag in einer Summe ausgezahlt wurde. Wenn ich im Mai/Juni immer noch Beschwerden habe, kann ich einen Verlängerungsantrag stellen, der dann bestimmt wieder überprüft wird.
BG-Rente Hi und aufpassen mußt wegen der Grenze 20 %, darunter wird nicht weitergezehlt und meist nur geschrieben "daß keine Minderung der Erwerbsfähigkeit im Rentenberechtigtem Sinne weiterbesteht", Prozente werden meist nicht angegeben. Man hätte aber unter 20% Anspruch auf eine "Anwartschaftsrente" wenn eine weiterer oder mehrere Unfallfolgen mit mindestens 10% aber unter 20% bestehen. Oft hängt die Zahlung dieser Renten auf Zeit mit der wiedererlangten Erwerbsfähigkeit zusammen. Sollte eine Weiterzahlung nicht erfolgen und von Dir akzeptiert werden würde ich das als "akzeptiert" schreiben und den Hinweis einfügen, daß bei Verschlechterung der Beschwerden eine Neubegutachtung erfolgen würde. Damit hast Du diese Möglichkeit offen gelassen später wieder neu feststellen zu lassen inwieweit die Erwerbsfähigkeit durch Verschlechterung beeinträchtigt wird. Alles Gute "merre"
Danke für den super Tipp - werde ich mir auf jeden Fall merken. Ich finde es schon echt interessant welche Unterschiede es so zwischen den BG's gibt. Ich hatte ja 2000 den Unfall mit dem doppelten Kieferbruch, bei dem ja nun eingies "übrig" geblieben ist (Osteomyelitis....) aber die BG rührt sich überhaupt nicht (hat es ja noch nichteinmal innerhalb von mehr als 3 Jahren geschafft mir zu schreiben, dass die auch im Boot sitzten... Na ja - mal sehn wies weiter geht.