Mona-Lisa
habe RA seit 2011
Hallo,
bei mir war es so, dass nach Aktenlage bei der Arbeitsagentur entschieden wurde: vollschichtig einsetzbar. Die haben sich halt an das Gutachten der DRV gehalten.
Aber ich habe trotzdem ALG1 erhalten (bei weiterhin ruhendem Arbeitsverhältnis).
Dann heisst der Paragraph irgendwie anders, aber Geld gab's trotzdem. Ich brauchte auch nie ne Bewerbung etc. schreiben.
Lückenlos krankschreiben lassen ist sehr wichtig. Aber: auf gar keinen Fall (!!!) diese Krankschreibung bei der AfA abgeben! Dann wird nach 6 Wochen nämlich die Zahlung eingestellt.
Dann wäre das "Restleistungsvermögen" ja nicht mehr da.
Ich kriege inzwischen diese sogenannte Arbeitsmarktrente. Dank dem Gutachter vom Sozialgericht. War ein langer Kampf.
Liebe Grüße,
Mona
bei mir war es so, dass nach Aktenlage bei der Arbeitsagentur entschieden wurde: vollschichtig einsetzbar. Die haben sich halt an das Gutachten der DRV gehalten.

Aber ich habe trotzdem ALG1 erhalten (bei weiterhin ruhendem Arbeitsverhältnis).
Dann heisst der Paragraph irgendwie anders, aber Geld gab's trotzdem. Ich brauchte auch nie ne Bewerbung etc. schreiben.
Lückenlos krankschreiben lassen ist sehr wichtig. Aber: auf gar keinen Fall (!!!) diese Krankschreibung bei der AfA abgeben! Dann wird nach 6 Wochen nämlich die Zahlung eingestellt.
Dann wäre das "Restleistungsvermögen" ja nicht mehr da.
Ich kriege inzwischen diese sogenannte Arbeitsmarktrente. Dank dem Gutachter vom Sozialgericht. War ein langer Kampf.
Liebe Grüße,
Mona