Hallo,
ich bin jetzt seit dem 01.09.2006 arbeitslos und hatte ja die Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt bekommen.
Da bisher alle Vermittlungsversuche nichts gebracht haben und ich keine Umschulung mehr bekomme,da ich mit 47 schon zu alt dafür sei,will man mich jetzt seitens der RV zu einer Integrationsmaßnahme beim Berufsvörderungswerk in Dortmund anmelden.
Ich bekomme zur Zeit noch Arbeitslosengeld 1 und wollte mal nachfragen ob durch die Zahlung von Übergangsgeld der Bezug von Alg 1 unterbrochen wird und nicht auf die Bezugsdauer von Alg 1 angerechnet wird.
Macht es Sinn eine Umschulung über das Sozialgericht einzuklagen?
Hat jemand von euch schon mal an einer Integrationsmaßnahme teilgenommen?Wenn ja,wie sind die Chancen vermittelt zu werden?
Ein Dankeschön vorab für alle die mir Antworten.
Viele Grüße,
Frank.
ich bin jetzt seit dem 01.09.2006 arbeitslos und hatte ja die Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt bekommen.
Da bisher alle Vermittlungsversuche nichts gebracht haben und ich keine Umschulung mehr bekomme,da ich mit 47 schon zu alt dafür sei,will man mich jetzt seitens der RV zu einer Integrationsmaßnahme beim Berufsvörderungswerk in Dortmund anmelden.
Ich bekomme zur Zeit noch Arbeitslosengeld 1 und wollte mal nachfragen ob durch die Zahlung von Übergangsgeld der Bezug von Alg 1 unterbrochen wird und nicht auf die Bezugsdauer von Alg 1 angerechnet wird.
Macht es Sinn eine Umschulung über das Sozialgericht einzuklagen?
Hat jemand von euch schon mal an einer Integrationsmaßnahme teilgenommen?Wenn ja,wie sind die Chancen vermittelt zu werden?
Ein Dankeschön vorab für alle die mir Antworten.
Viele Grüße,
Frank.