Übergangsgeld bei Arbeitslosigkeit

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Frank.H, 30. Juli 2007.

  1. Frank.H

    Frank.H Neues Mitglied

    Registriert seit:
    9. Dezember 2003
    Beiträge:
    143
    Hallo,
    ich bin jetzt seit dem 01.09.2006 arbeitslos und hatte ja die Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt bekommen.
    Da bisher alle Vermittlungsversuche nichts gebracht haben und ich keine Umschulung mehr bekomme,da ich mit 47 schon zu alt dafür sei,will man mich jetzt seitens der RV zu einer Integrationsmaßnahme beim Berufsvörderungswerk in Dortmund anmelden.
    Ich bekomme zur Zeit noch Arbeitslosengeld 1 und wollte mal nachfragen ob durch die Zahlung von Übergangsgeld der Bezug von Alg 1 unterbrochen wird und nicht auf die Bezugsdauer von Alg 1 angerechnet wird.
    Macht es Sinn eine Umschulung über das Sozialgericht einzuklagen?
    Hat jemand von euch schon mal an einer Integrationsmaßnahme teilgenommen?Wenn ja,wie sind die Chancen vermittelt zu werden?
    Ein Dankeschön vorab für alle die mir Antworten.

    Viele Grüße,
    Frank.
     
  2. laface

    laface Mitglied

    Registriert seit:
    28. August 2003
    Beiträge:
    757
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    Deutschland
    hallo frank,

    soweit ich mich erinnere war es bei mir damals folgendermaßen:

    ich habe während meiner umschulung zum it-systemkaufmann übergangsgeld bezogen. dieses fällt in der regel höher aus als das alg I.
    du bekommst es (so war es jedenfalls im jahr 2001) noch weiter bis 3 monate nach abschluss der prüfung. dann würde es wieder alg I geben. aber nur wenn du noch einen restanspruch darauf hast.

    ich würde auf jedenfall versuchen eine umschulung zu bekommen. bist ja sicherlich schwerbehindert oder diesen gleichgestellt? wenn du weniger als 50 % hast, dann stelle bei der arbeitsagentur einen antrag auf gleichstellung.

    eine umschulung ist sehr teuer und deshalb wird alles versucht (seitens der agentur) geld zu sparen. ich sag nur unwissende haben verloren. bestehe auf dein recht!!!

    einige bfw's haben mit den arbeitsagenturen mitterweile verträge geschlossen.
    in diesen verträgen verpflichten sich die bfw's, das der teilnehmer nach seiner umschulung erfolgreich vermittelt wird. wie das ime einzelne aussieht kann ich dir leider nicht sagen.

    jedes bfw bietet sogenannte info tage an. rufe bei deinem zuständigen bfw an und melde dich dort an. sagen denen, das du unbedingt eine umschulung machen willst. die können dir dann gute tipps geben.

    viel glück

    weitere fragen gerne per pn :)

    herzliche grüße
    laface

    ps: ach und mit deinen 47 jahren bist du lange nicht zu alt. bei mir waren über 50 jährige. es gibt ja jetzt diese 50 plus kampagne der regierung ;)

    also kopf hoch ... informieren und los gehts. nur nicht abwimmeln lassen.
     
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