Treppensturz und die Folgen

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Stehaufmännchen, 31. August 2007.

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  1. Cori

    Cori Optimistin

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    Hallo Stehaufmännchen!

    Ich bin einfach nur fassungslos und mir fehlen die Worte. Dir wünsche ich die nötige Kraft den ganzen Mist (um nicht ein stärkeres Wort zu gebrauchen) auszuhalten und gegen das ganze Übel anzukämpfen!

    Von Herzen wünsche ich Dir alle Kraft der Welt!
    Halte durch!

    Liebe Grüße von

    Cori
    (Ich bin heute erst dazugekommen, den ganzen Thread zu lesen.)
     
  2. bise

    bise Neues Mitglied

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    uff, dass psychologische behandlung jem. gut tut, der sie nötig hat, ist selbstverständlich. allerdings psychol. behandlung ist vielfältig zu definieren. niemand sollte zu so einer behandlung gezwungen werden. ausserdem kann nur ein kompetenter fachmann überhaupt entscheiden, ob eine solche mediz. notwendig ist und wie sie durchgeführt werden sollte.
    sicherlich, in einer psycholog. klinik wäre man vorerst "gut" untergebracht, man wäre versorgt. doch stehaufmännchen will nicht "nur" versorgt werden sondern auch behandelt werden, d.h. der körperl. schaden, der bislang eingetreten ist, soll "repariert" werden, so gut das noch möglich ist. das kann sicherlich nicht in einer rein psychol. klinik gewährleistet werden.
    @ Bernd, ich glaube, das hast du bei deinem posting ausser acht gelassen.
    nix für ungut
    gruss
     
  3. Bernd-67

    Bernd-67 Guest

    " selbst schuld " nicht zu verstehen?
    Du bekommst Hilfe anngeboten und statt sie anzunehmen schimpfst du lieber weiter auf die böse KK und das böse KH und und und
    Dazu kann ich sagen, dass gerade bei so schwerwiegenden Verletzungen eine psychologische Beratung dringend angesagt ist - und das hat mit pendeln etc gar nichts zu tun.
    Die wollen dich ja auch nicht in die Psychiatrie einweisen, sondern psychologisch behandeln - da könntest du auch die notwendige Unterstützung für deinen " Kampf " gegen die KK , das KH etc. erhalten.
    Diese agressive Haltung, die du im Moment verständlicherweise hast, wird dir da nicht weiterhelfen - um etwas zu erreichen, brauchst du Unterstützung, viel Kraft und für dich selbst eine gewisse innere Ruhe !!!
    Du weißt doch : " Hunde die bellen, beißen nicht. "
    Wenn du beißen willst - ich abn deiner Stelle täte das - musst du auch beißen können.
    Dafür musst du aber auch beißen können und dazu brauchst du nunmal Hilfe.
    Ich verstehe zwar immer noch nicht, warum du ums Verrecken nicht in die Behandlung einwilligen willst aber - bitte schön - Deine Sache.
    Ich hoffe, das du auch so die nötige Unterstützung findest und dich erfolgreich wehren kannst.
    Gute Besserung
    Bernd

    Ach ja - wenn es jemanden nicht passt, dass ich nicht schreibe : mir kommen die Tränen, Skandal ....
    Alles gut und richtig aber:
    Das machen schon genug - schreibt mir ne PN wenn ihr mit mir meckern möchtet
    Wer ihm helfen möchte - schreibt ihm eure Meinung was ihm helfen könnte
    Daraus kann er sich ja selber aussuchen, was er tut oder nicht - alt genug ist er ja
     
  4. Kleines22

    Kleines22 Lupi ;)

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    Hallo!

    Stehaufmännchen - leider habe ich gerade erst den Rest des Threads entdeckt und weiß somit jetzt erst, was noch passiert ist! :rolleyes:

    Und ich habe eine Sch... Wut auf diese dumme KK und das KH und alle, die da mit drin hängen! :mad: Ich könnte Amok laufen, wenn ich so etwas lese!

    Und wenn ich könnte und näher bei dir wohnen würde, würd ich sofort kommen und dir helfen - das kannst du mir glauben!

    Und zu der psychologischen Betreuung: Natürlich ist es ein Unterschied, ob körperliche Krankheiten einzig auf die Psyche geschoben werden oder ob man zur Krankheitsbewältigung psychologische Hilfe in Anspruch nimmt!

    @Bernd: Mag sein, das es für Stehaufmännchen eine Hilfe wäre - aber das muss jeder selbst wissen. Vielleicht nimmt er diese Hilfe irgendwann in Anspruch - aber den zeitpunkt muss er selber entscheiden. Ich hoffe, du nimmst mir meine Worte net übel. Ich kann voll und ganz verstehen, wenn jemand Psychotherapie macht und finde auch nichts schlimmes daran.

    Stehaufmännchen: Wenn ich irgendetwas für dich tun kann, sag es bitte.
    Lass dich mal lieb von mir knuddeln.

    Liebe Grüße
    Kleines / Ananas
     
  5. Stehaufmännchen

    Stehaufmännchen Neues Mitglied

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    Hilfsangebot? Ich sehe da keins, nur ein billiger Versuch mich irgendwo hin zu packen, wo ich ganz offensichtlich nicht hingehöre.
    Hier geht es nicht darum eine Behandlungsbegleitende Psychoterapeutische Betreuung durchzuführen.
    Rheumaklinik für mein Rheuma --> Nein, abgelehnt seit Monaten!
    Chirurgie oder Neurologie für meinen Rücken --> Nein, abgelehnt.

    Offensichtlich hast Du nicht verstanden worum es geht. Denn genau um eine stationäre psychologische Behandlung geht es. Und die wird wo durchgeführt? Genau, in einer Psychiatrie.

    Und ich habe hier noch nirgends auf irgendwen geschimpft, sondern Tatsachen dargelegt. Wie würde es Dir denn an meiner Stelle gefallen, zu keiner Fachspezifischen Behandlung zugelassen zu werden und statt dessen eine vollkommen unbeteiligte, dritte Fachabteilung aufs Auge gedrückt zu bekommen?
    Der einzige Sinn dieses "hilfsangebotes" ist doch offenbar der, dass man versucht sich aus der Fürsorgepflicht zu entziehen. Denn wie Du so schön sagtest, in der Klappse wäre ich ja gut versorgt.

    Solltest Du Dir -was ich Dir mit Sicherheit nicht wünsche- irgendwann einmal eine gravierende Verletzung zuziehen, die Dich daran hindert Dich selbst zu versorgen, kannst Du ja gerne dorthin gehen, anstatt in eine Reha oder eine entsprechende Fachklinik die Dich weiterbehandelt.

    Für mich ist das keine Option.
     
  6. Diana1970

    Diana1970 Ruhrpottgöre

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    wie bernd schon sagt - vielleicht ist eine psychologische behandlung der eintritt in eine weitergehende :)
    dürfen psychologen nicht auch überweisen :confused:
    da würde ich mich mal schlau machen.
    wenn das so ist,holst du sie dir eben dort :)
    nebenher kann der auch noch andere dinge in die wege leiten,deren drähte sind ja doch recht weitreichend.....
    das wären meine gedanken zum thema - da du auf deinen ha ja anscheinend nun auch nicht mehr zählen kannst wirst du einen anderen weg finden müssen,deine belange durchzusetzen.

    alles liebe und toi toi toi dir!:)

    diana :))
     
  7. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    hallo björn,

    ist deine qsl eventuell wenigstens teilweise reversibel?
    gibt es dazu eine aussage?

    was war der grund für den treppensturz?
    ein leichter schlaganfall? wurde das nicht untersucht?

    kann der nachweislich falsche eintrag in deiner akte nicht korrigiert werden? das muss doch möglich sein....

    hast du deine medis ohne rücksprache abgesetzt?

    ich dachte, *pflege* wird genehmigt aufgrund körperlicher einschränkungen und nicht aufgrund einer diagnose oder persönlichen einstellung?

    alles gute für dich, marie :)
     
  8. Apfelfrau

    Apfelfrau Neues Mitglied

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    Hallo Stehaufmännchen,
    diese Worte von Bernd drücken genau das aus was mir in den letzten Tagen, betreff deiner Situation durch den Kopf gegangen ist.
    Denk in einer ruhigen Minute einfach nochmal genau drüber nach.
    Eine andere Sache beschäftigt mich jedoch auch noch:

    Du hattest diese Sachen vorher doch auch geregelt. Warum geht das plötzlich nicht mehr? Was ist aus deinen Nachbarn geworden, die dir soviel geholfen haben?

    Warum nicht? Wie kommst du darauf? Haste du schon einen Antrag gestellt? Ganz egal, aus welchen Gründen du dich nicht mehr selbst pflegen kannst (selbst wenn deine Psyche dich daran hindern würde ;) ) hast du einen Anspruch auf eine entsprechende Pflegestufe. Der ambulante Dienst sollte (wenn er gut ist) durchaus in der Lage sein, dich darin zu beraten und auch den Antrag für dich zu stellen. Wenn dieser PD wirklich so gut ist, wie du sagst, werden sie dir genau sagen können worauf du Anspruch hast und worauf nicht. Wenn der MDK kommt, wegen der Einstufung, wäre es sinnvoll, wenn jemand vom ambulanten PD dabei ist. Setz dich mit der Pflegedienstleitung in Verbindung und lass dich ausführlich beraten.

    Hier ein Auszug aus dem SGB XI

    Die wichtigste Aufgabe des Medizinischen Dienstes in der Pflegeversicherung ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den Vorgaben des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI). Die Rechtsgrundlage hierfür bilden § 18 SGB XI und § 53a SGB XI. Der Gesetzgeber legt besonderen Wert darauf, dass die Begutachtung in der häuslichen Umgebung des oder der Betroffenen und nach bundesweit einheitlichen Kriterien durchgeführt wird. Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit in der häuslichen Umgebung stellt der MDK auch fest, ob eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz vorliegt. Wenn diese Einschränkung neben den Bedingungen der Pflegebedürftigkeit gegeben ist, besteht nach § 45a SBG XI bei Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Einschränkungen ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI.

    Inhaltliche Vorgaben zum Begriff der Pflegebedürftigkeit macht § 14 SGB XI

    Begriff der Pflegebedürftigkeit
    (1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die wegen einer
    körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die
    gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf
    des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate,
    in erheblichem oder höherem Maße (§ 15 SGB XI) der Hilfe bedürfen.
    (2) Krankheiten oder Behinderungen im Sinne des Absatzes 1 sind:
    1. Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und
    Bewegungsapparat,
    2. Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane,
    3. Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder
    Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder
    geistige Behinderungen
    (3) Die Hilfe im Sinne des Absatzes 1 besteht in der Unterstützung, in der teilweisen
    oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des
    täglichen Lebens oder in der Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel
    der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen.
    (4) Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Sinne des
    Absatzes 1 sind:
    1. im Bereich der Körperpflege das Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege,
    das Kämmen, Rasieren, die Darm- oder Blasenentleerung,
    2. im Bereich der Ernährung das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme
    der Nahrung,
    3. im Bereich der Mobilität das selbständige Aufstehen und Zu-Bett-
    Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das
    Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung,
    4. im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung das Einkaufen, Kochen,
    Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche
    und Kleidung oder das Beheizen.

    Die Stufen der Pflegebedürftigkeit sind in § 15 SGB XI festgelegt.

    Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftige):

    Hierzu gehören jene Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Beweglichkeit für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens 1x täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens 1,5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.

    Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige):

    Zu dieser Gruppe zählen Menschen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens 3x täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

    Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung, muss im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen müssen.

    Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige):

    Hierzu gehören die Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, also auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

    Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen müssen.



    Ich wünsche dir weiterhin gute Besserung,
    atme tief durch und geh die Sachen an. Hier sind dir schon ganz viele Möglichkeiten aufgezeigt worden wie du dich wehren kannst. Jetzt musst du sie auch ergreifen.
     
  9. Monalie

    Monalie Mitglied

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    Düsseldorf
    Stehaufmännchen, ich kann Deine Weigerung sehr gut nachvollziehen.
    Warum zum Kuckuck noch mal soll das psychische, den körperlichen Beeinträchtigungen die ja mannigfaltig vorhanden sind, vorgezogen werden?:confused: :confused: :confused:
    Das ist die Frage, die man stellen sollte!

    Ob und wann Du psychischen Beistand brauchst...und ich kann mir kaum vorstellen das man eine solche Behandlung wie Du sie zur Zeit erfährst unbeschadet überstehen kann....kannst Du wohl selber entscheiden.
    Wichtig ist doch vor allem erst einmal eine Behandlung Deiner Erkrankungen und schon mal sowieso wenn sie so gravierend sind wie Du es schilderst.
    Ich weiss gar nicht was daran so schwer zu verstehen ist?

    Nene, ich fasse es nicht....*kopfschüttel*.
    Mir fehlen einfach die Worte....:( .
    Monalie
     
  10. Diana1970

    Diana1970 Ruhrpottgöre

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    Im Revier
    @marie,
    das denke ich auch.....es ist ja mal diagnostiziert und behandelt worden,demzufolge muß es also berichte geben.....

    @all,
    psychologie hin,psychologie her.....der karren ist in den dreck gefahren und jetzt muß man sehen,wie man ihn wieder herausbekommt.
    das angebot annehmen und den spieß einfach umdrehen,bzw. es versuchen - nämlich es sich selbst zu nutze zu machen ;)
    hm...vielleicht hilft der vdk auch bei solchen angelegenheiten? - bist du dort mitglied,stehaufmännchen?
    weiß sonst noch jemand kompetente ansprechpartner *fragend in die runde schaue*

    nachdenkliche grüße,
    diana :))
     
  11. Gucki

    Gucki Guest

    Also, ich würde auch beim VDK anrufen und denen die Sachlage schildern,vielleicht haben die ja eine Idee was du noch machen kannst.
    Ansonsten würde ich es mit der Presse versuchen.

    Gruß von Gucki

    ich hätte die stationäre psychologische Behandlung angenommen
     
    #91 7. September 2007
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 7. September 2007
  12. Mücke

    Mücke Guest

    hallo stehaufmännchen,

    erstmal wünsche ich dir alles gute und kämpfe weiter


    eine psychiatrie ist nicht so schlimm, wie sie im volksmund immer noch oft dargestellt wird...

    unter dem motto, wer suchet der findet oder durch tabs ruhiggestellt.

    ich war schon des öfteren in der psychiatrie und es ist mir teilweise wesentlich aufnahmebereiteres pflegepersonal entgegengekommen..

    mir wurde aus nix einen strick gedreht...und ich bin jetzt schon mehrere jahre in behandlung, davon überwiegend stationär...aber in der kindheit wird erst was gefunden wenn du ihnen was bietest, sprich etwas sagst. wenn nicht ist es auch o.k. und deine aktuelle situation kann man auch genug "auseinadernehmen" ..es gibt dort sozialarbeiter die einen tatkräftig unterstützen...

    und ich denke nicht, dass irgendein psychiater dich länger da behält als nötig, will meinen, wenn die der ansicht sind du bist da falsch, dann bekommst du die behandlung die du derzeit brauchst

    und ganz auf die psychoschiene scheinst du ja noch nicht gekommen zu sein, sonst würde kein arzt mtx verschreiben, nur damit es deiner "psyche" besser geht, so verprasst die kk ihr geld dann doch noch nicht ;-)

    man kann sich aus einer psychiatrie übrignes auch selber wieder entlassen lassen, wenn man sich selber hat einweisen lassen...wäre dann zwar der ausganspunkt, aber du hättest deinen willen gezeigt, viell überzeugt das die kk
     
  13. Stehaufmännchen

    Stehaufmännchen Neues Mitglied

    Registriert seit:
    23. Juli 2007
    Beiträge:
    90
    So, nachdem sich bei mir nicht mehr alles dreht, jetzt ein paar Antworten von mir.

    @Marie2: Der Treppensturz folgte darauf, dass ich mit meinem Knie weggeknickt bin, als ich etwas aufheben wollte. Ob Diagnostik gelaufen ist, weiss ich nicht, nachdem ich aus der Narkose aufgewacht bin, passierte zumindest ausser einer Nervenbahnmessung und einem MRT nichts mehr. Beides hatte übrigends eindeutige Ergebnisse.
    Mein Rücken gilt laut KH als austherapiert, ich entnehme dem dass es irreversibel ist. Vernünftige Antworten habe ich während des gesamten Aufenthaltes nicht erhalten. Nur das ich ja fehlplatziert auf der Unfallchirugie wäre, da man nicht operieren könne.
    Da ich jetzt erst von den gelogenen Einträgen in meiner Akte erfahren habe, werde ich jetzt einen Anwalt damit beauftragen, diese zu beseitigen. Im Forum gibt es einen aktuellen Thread der sich um die Herausgabe der eigenen Unterlagen dreht. Dem dort verlinkten Urteil und dem Gummiparagraphen dahinter kann man entnehmen, dass ich weder darauf vertrauen kann wirklich alles zu erfahren, noch alle Unterlagen zu bekommen.
    Die Medikamente hatte auch das KH ersatzlos gestrichen. Sowohl MTX als auch Cortison usw... Da man der Meinung ist, ich brauche sie offenbar nicht, fange ich nun auch nicht wieder damit an. Wir werden sehen was daraus folgt.

    @Apfelfrau: Meine Nachbarn helfen mir auch weiterhin. Allerdings sind diese allesamt Berufstätig und können sich nicht ständig, bzw nicht ausreichend um mich kümmern. Derzeit geht es regelmässig nur am Wochenende und ab und an mal Mittags. Körperhygiene gehörte da ohnehin nicht zu.
    Die Aussage daß die Pflegeeinstufung abgelehnt wird, kommt auch von der KK. Irgendwann in 1-2 Monaten werden wir sehen ob sie recht hatten.

    @Mücke: Meine Weigerung bezüglich der Psychiatrie hat neben meinem persönlichen Ablehnen auch ganz handfeste Hintergründe. Denn bereits jetzt werden aufgrund des gefälschten Eintrages der angeblichen Psychoanalytischen Behandlung sämtliche Erkrankungen auf eben diese geschoben. Um das nachvollziehen zu können, muss man die Krankenhäuser hier kennen. Von ausserhalb ist es schwer bis gar nicht zu verstehen.

    Die Frage die ich mir stelle ist, warum so vehement auf die Psychoschiene geschoben wird. Angst, dass wirkliche Fachleute in einer Rheumaklinik fundierte Diagnosen stellen, die nur das bestätigen was längst vorher gefunden wurde?
    Statt der Psychoabteilung könnte man mich auch in eine Gynäkologie verweisen. Dort wäre ich versorgt, fachlich wäre es zudem genauso fehlplatziert wie das jetzige "Angebot". Aufgrund der Absurdität würde jeder einen Vogel zeigen. Genauso Absurd ist für mich die Psychiatrie.
     
  14. emina

    emina emina

    Registriert seit:
    13. Juli 2007
    Beiträge:
    187
    Ort:
    37574.....
    Genau!

    :) Genau,wenn nichts mehr geht..dann Psychatrie...dann sitzen alle Rheumis demnächst darin oder wie..?.und wie gesagt,jeder Mensch hat ein anderes Empfinden....was für den einen gut ist..ist es für den Anderen nicht!...Ich wollte auch niemals in die Psychatrie.....Stehaufmännchen ich kann das verstehen!...und hier gehören keine Schuldzuweisungen hin!Wünsche Dir alles gute...sowie eine gute Nacht...und denke daran..Du bist nicht alleine...Emina:)
     
  15. Bernd-67

    Bernd-67 Guest

    ich weiß gar nicht, wie ihr auf Psychiatrie kommt.
    Björn hat von Psychologischer Behandlung geschrieben.
    Und ich bleibe dabei - solange er nichts tut wird sich auch nichts bessern !!!
    Das was ihm angeboten wird lehnt er strikt ab und wenn er mit den Ärtzen so spricht, wie er hier schreibt, verstehe ich Äusserungen wie : " Mit ihnen diskutiere ich nicht " schon ganz anders als sie sich in seinem ersten Beitrag lasen.
    Ihm wird hier jede menge Hilfe angeboten - auch Tipps gegeben - wie Z B sofort einen Anwalt einzuschalten - und / oder an die Öffentlichkeit zu gehen.
    Ich bezweifle das es ihm hilft immer wieder zu lesen wie empörend das alles ist.
    Keine Frage - ich finde die geschilderte Geschichte auch skandalös.
    Und ein Mensch in einer derartigen Situation braucht Beistand und Hilfe -
    die Frage ist nur - was ist sinnvoll und was hilft - das können wir nicht beurteilen - wir haben weder die Befunde noch alle Hintergrundinfos zur Sache.
    Ich habe mir das durchgelesen - extra nochmal alle Björn Beiträge - ich denke er muss was tun - es nutzt ihm nichts hier zu schimpfen und zu warten, das ihm jemand den A... nachträgt.
    Er sollte einen Anwalt einschalten - das hätte ich schon vor einer Woche getan.
    Er sollte sich an die Caritas, den VdK und und und wenden - auch das hätte ich schon getan, wenn ich nichtmal ein Brot fertig machen könnte, und seit Tagen nicht gewaschen wäre etc.
     
  16. Ich lese hier grad nach, was es neues gibt und bin empört!!! Es geht um das Wort "Klappse". Als ich 7 oder 8 Jahre alt war hatte mein Opa einen Motorradunfall und er hatte Schädigungen am Kopf. Er kam in eine neurologische Klinik ( damals wusste ich noch nicht was das für eine Klinik ist) deswegen und ich bin froh darüber. Nach sehr langem Klinikaufenthalt hatte ich "meinen lieben Opi" wieder. Dann später, hörte ich sehr oft das Klappsmühle. Jedem der das so sagte, sagte ich auch meine Meinung!!!! Es gibt keine Klappsmühlen, das ist eine Nervenklinik!! Es gibt zwar Menschen die meiner Meinung nach einen "Klapps" haben, aber die gehören mal zusammen gesch... oder so. Und ein Psychologe ist kein Arzt für "Bekloppte"! Auch ich war schon mal bei einer Psychologin, bekam keine Psychopharmaka und man wollte mir auch nichts ein-bzw. ausreden.
    So, jetzt gehts mir besser. "Klappse...ich glaub es nicht. Hat vielleicht schon mal jemand von geistig Behinderten Menschen gehört? Das sind oft sehr liebenswürdige Menschen die mir lieber sind, als Menschen die so was von sich geben!!! Auch die sind krank, können nichts dafür und wollen auch ganz normal behandelt werden und auch diesen Menschen soll man Beachtung schenken.
    Gute Nacht
     
  17. Diana1970

    Diana1970 Ruhrpottgöre

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    Im Revier
    @björn,
    was daraus folgt kann man sich denken....
    hast du dir auch gut überlegt was du damit bezwecken willst?
    in der unfallchirurgie wurde der mistbock geschossen,ausbaden wirst du das jetzt,und zwar gewollt :eek: ,und die docs die das wieder in den griff bekommen müssen - den verursachern gibst du damit keinen mit!

    daß das mtx somit sinnlos war,kann man doch so erstmal gar nicht so pauschal sagen?
    auch bei infekten muß man mal ein/zweimal aussetzen,und dein corti war trotz mtx auch noch recht hoch.
    hat dir das mtx nichts gebracht oder nimmst du es noch nicht so lange?

    ich bin der meinung,daß du mit dieser trotzreaktion nur eines erreichen wirst - nämlich einen ordentlichen schub,in dem du wohl schon mittendrin steckst,der aber auch kein ende haben wird!:eek:

    liebe grüße,
    diana :))
     
  18. Aufgrund welcher Äusserungen in diesem Thread sollen denn der Arzt oder die KK negativ beeinflusst worden sein? Die Diagnose durchtrenntes Rückenmark kann doch in KH-Akten nicht einfach entfernt werden!
    ...Welche Ergebnisse??? Es sollte doch auch jeder Arzt wissen, das es nicht geht, hochdosiertes, über längere Zeit eingenommenes Cortison einfach so abzusetzen, wenn schon den Klinikärzten sowas neu sein sollte, dem HA ist doch die bisherige Diagnose bekannt?!?! Muss ja bekannt sein, denn ansonsten gibts kein Corti, MTX und so weiter. Weshalb der HA keine Untersuchung anordnet ist mir schleierhaft. Wenn einer dieser "Faktoren" HA, Klinik, KK nun verrückt spielen sollte, hat wohl fast jeder schon durch :rolleyes: , aber das alle eine Fehleinschätzung abgeben, das versteh ich nicht. Genauso wenig, das der Pflegedienst bzw. die Leitung nichts unternimmt. In dem Moment wo sie ihre Arbeit bei einem Pflegebedürftigen übernehmen haben die eine Führsorgepflicht. Und in der Regel wird ein Sozialdienst eingeschaltet, auch schon von der Klinik aus.
    Ich weiss nicht, was ich von all dem halten soll.
    Ich jedenfalls würde schleunigst was tun, und ich hab sehr viel getan als es um den Ärger mit der KK vor ein paar Tagen ging.
    Stehaufmännchen....Tu was, denn Medis nicht mehr nehmen schadet nur dir, nicht den Ärzten!!!!
    Gute Nacht wünscht Sylke
     
  19. Conny37

    Conny37 Guest

    Ich hab lange gegrübelt, gegoogelt und gelesen.

    Weißt du, was ich nicht verstehe, Stehaufmännchen?
    Warum hat man dich mit einer Rückmarksverletzung nicht in eine Spezialklinik verlegt? Warum hat dein HA nicht sofort nach deiner Entlassung aus dem Krankenhaus reagiert und dich in eine Spezialklinik eingewiesen und auch der nette Doctore vom Medizinischen Notdienst nicht?

    Also ich grübel und grübel, ich weiß nicht... Irgendwas versteh ich an dieser Geschichte nicht.


    Gruß Conny
     
  20. gisipb

    gisipb Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    NRW
    Hi Stehaufmännchen,

    mein Googel sagt:

    Betriebskosten für einen Elektrorollstuhl:

    Letztlich entschied das Bundessozialgericht (3 RK 12/96), die Krankenkasse sei verpflichtet, die Kosten des Ladestroms zu erstatten. Strom sei zum Betrieb des Rollstuhls, also für das medizinisch notwendige Hilfsmittel, zwingend notwendig, und zähle deshalb nicht zu den Kosten der allgemeinen Lebenshaltung. Diese speziellen Stromkosten könnten somit nicht dem Sozialhilfeträger aufgebürdet werden.

    Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. Februar 1997 - 3 RK 12/96

    Online Anwalt:
    http://www.anwalt.de/index_finanztip.php?pid=52&cat=sozialrecht

    Keine Kostenübernahme für Behinderten-Pkw
    Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist allein die medizinische Rehabilitation, also die Wiederherstellung der Gesundheit einschließlich der Sicherung des Behandlungserfolges. Danach ist der Versicherte nur mit den Hilfsmitteln zu versorgen, die die "Grundbedürfnisse des täglichen Lebens" betreffen. Hierzu gehört die Kostenerstattung für einen Rollstuhl, aber nicht die Kostenübernahme für eine behindertengerechte Ausstattung eines Pkw.

    Urteil des BSG B 3 KR 3,8/97 R NJW Heft 6/1999, XLVI

    Berufsunfähiger Versicherter muss sich um Heilung bemühen
    http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/as-002-0074.htm

    Hier mal was zu schmunzeln:
    Reißverschluss kaputt: Mit offener Hose zum Arbeitsamt
    http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/offene-hose-arbeitsamt.htm

    Schwerbehinderten!!!!!!
    Urteil des BAG vom 15.05.1997 2 AZR 43/96
    http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/ur21g98016.html

    Rente zu spät gezahlt
    http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/as0205.htm

    Haushaltshilfe als Minijob
    http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/haushaltsscheck-haushaltshilfe-minijob-minijob-zentrale.htm

    Welche besonderen Rechte besitzen Behinderte im Arbeitsleben?
    Welche besonderen Leistungen stehen Kranken und Behinderte seitens der Krankenkasse zu?
    Welche Leistungen aus der Rentenkasse können von Behinderten in Anspruch genommen werden?
    Welche Leistungen erbringt das Arbeitsamt gegenüber Behinderten?
    Welche Sozialhilfeleistungen können Behinderte vom Sozialamt erhalten?

    http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/rententipps/rechtbeh.htm

    Häusliche Krankenpflege: Häusliche Krankenpflege wird gewährt, wenn Krankenhauspflege eigentlich erforderlich ist, aber aus verschiedenen Gründen nicht durchgeführt werden kann oder wenn sich durch häusliche Krankenpflege ein Klinikaufenthalt vermeiden oder verkürzen lässt.

    Die häusliche Krankenpflege umfasst folgende Bereiche:

    - Die Grundpflege beinhaltet allgemeine pflegerische Maßnahmen.

    - Unter Behandlungspflege versteht man alle medizinischen Hilfeleistungen, die neben der ärztlichen Behandlung erbracht werden.

    - Hauswirtschaftliche Versorgung umfasst die Zubereitung von Mahlzeiten, das Reinigen der Wohnung und kleine Besorgungen.

    Der Zeitraum, für den die häusliche Krankenpflegehilfe bewilligt wird, ist derzeit auf bis zu vier Wochen begrenzt, kann jedoch verlängert werden.
    Die hauswirtschaftliche Versorgung ist nicht zu verwechseln mit der Haushaltshilfe nach § 38 SGB V.

    Sind längerfristig die genannten Pflegeleistungen erforderlich, sind diese bei der Pflegeversicherung zu beantragen. Hier werden Leistungen der
    ambulanten Pflege und der stationären Pflege erbracht.
    Informationen zur Pflegeversicherung


    Haushaltshilfe: Nach § 38 SGB V erhalten Versicherte eine Haushaltshilfe, wenn ihnen oder dem Ehegatten wegen eines Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes oder einer Rehabilitationsmaßnahme eine Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist und eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weitere Voraussetzung ist, dass im Haushalt bei Beginn der Haushaltshilfe ein Kind lebt, das das achte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

    Eine Bewilligung der Haushaltshilfe in anderen Fällen liegt im Ermessen der Krankenkasse.

    Anders als bei der hauswirtschaftlichen Versorgung umfasst die Haushaltshilfe weitergehende Leistungen. So gehören unter anderem die Beschaffung und Zubereitung von Mahlzeiten, Pflege von Kleidung und Wohnung, Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder zu den erweiterten Aufgaben der Hilfe.

    Die Krankenkasse muss die Haushaltshilfe als Sachleistung erbringen und eine Ersatzkraft stellen. Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund davon abzusehen, weil der Versicherte seinen Haushalt von einer Person seinen Vertrauen versorgt sehen möchte, sind dem Versicherten die Kosten für eine selbstbeschafte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten.

    http://209.85.129.104/search?q=cache:1bNoba4WW4sJ:forum.tagesschau.de/showthread.php%3Ft%3D21783%26page%3D3+forum+querschnittsgel%C3%A4hmt+elektrischer+rollstuhl&hl=de&ct=clnk&cd=4&gl=de

    Pflegestufe 2. (Querschnittsgelähmt wegen Rückenmarksinfarkt, geistig fit)
    1.400 € .... schau mal was der alles bekommt!
    2x wöchentlich kommt jemand von der Sozialstation vorbei und Krankengymnastik!(elektrischer Rollstuhl vorhanden)

    Beim RehaBike sendet ein Stimulator Impulse an die Muskeln Von Klaus-Peter Voigt Menschen mit Querschnittlähmung können dank einer Idee aus Magdeburg wieder radfahren.
    http://www.wheeldevil.de/thread.php?threadid=172

    Initiative gegen Querschnittlähmung
    http://209.85.129.104/search?q=cache:pga01EchOnoJ:www.stand-up-initiative.de/tag/elektrischer_rollstuhl/+querschnittsgel%C3%A4hmt+elektrischer+rollstuhl&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=de

    Tolle Saite das mußt Du lesen:

    Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu der Querschnittlähmung.

    Was ist Querschnittlähmung? (medizinische Zusammenhänge verständlich erklärt)
    Lexikon von A bis Z (wichtige Begriffe, wie z. B. Blasentraining)
    Wie funktioniert alles? (z. B. Rückenmark, Haut, Gelenke etc.)
    Die neuesten Erkenntnisse & Forschungsergebnisse im med. & tech. Bereich.

    Nervenwachstums-Hemmer aufgeklärt
    Heilung durch Nasen-Zellen
    Verpflanzter Nerv soll die Blasenkontrolle wiedergeben
    Disability Studies
    Eiweiß heilt gelähmte Ratten
    Forscher stellen Ansatz gegen Querschnittlähmung vor
    Forscher will Nerven zusammenwachsen lassen
    Implantierter Chip soll Muskeln trainieren
    Mediziner stoppen Querschnittlähmung bei Mäusen
    Muskel-Stimulation für gelähmte
    Zellen aus abgetriebenen Föten helfen Rückenmark
    Fortschritt bei Heilung querschnittgelähmter Menschen
    BioStar (Fachkongress) 2004 in Stuttgart
    Wirkstoff bei Querschnittlähmung
    Prof. Dr. Martin E. Schwab & Team
    Handicap-Network - langer Bericht über Querschnitt-Forschung
    Neuraxo Biopharmaceuticals
    Plastizität in Hirn und Mark
    Hoffnung bei drohender Querschnittlähmung
    Forscher helfen Gelähmten Ratten mit Stammzellen
    Delphine als Therapeuten
    Tauchen für Querschnittgelähmte
    Nervenzellen ins Rückenmark verpflanzt
    Wissenschaftler entwickeln mimik-gesteuerten Rollstuhl
    Autopilot Rollstuhl
    Das Gehirn als Joystick
    Cursor unter Gedankenkontrolle
    Mausklick mit den Lippen
    Affenhirn steuert Roboterarm
    RoN - Navigationssystem für Rollstuhlfahrer
    Roboter hilft laufen lernen
    Nur der Gedanke bewegt den Cursor und die Hand
    Hightech-Rollstuhl -Multi-Media-Rolli- hilft Behinderten
    Orphan Medical Product Designation für NEURACOs Medikament Cordaneurin
    BMBF investiert 100 Millionen Euro in weiße Biotechnologie
    Ziesmer will neuartiges Medikament testen
    Hoffnung für querschnittsgelähmte Unfallopfer
    Geheimnisvolle Zellen - Schwerkranke hoffen auf Heilung
    Internationale Stiftung NEUROBIONIK
    Hoffnung für Gelähmte
    Ein Chip als Hoffnung für Gelähmte
    Maschinen sollen Schallwellen fühlen lassen
    Durchbruch bei Regenerations-Tests im Zentralnervensystem
    Kampf und Hoffnung
    Roboterarm für Gelähmte
    Gelähmte Ratten können wieder laufen
    Neue Hoffnung für Querschnittgelähmte ?
    Hoffnung für gelähmten Ringer
    Hoffnung für Querschnittgelähmte ?
    Hoffnung auf Heilung
    Wirbel um Therapie für Querschnittsgelähmte
    Das Geschäft mit der Hoffnung
    Der Bericht einer Mutter
    Schweizer Forscher heilen Verletzungen des Rückenmarks bei Affen
    Gelähmte Hunde bewegen sich wieder
    Stammzell-Forschung bei Querschnittslähmung
    Stammzellen made in USA

    http://www.stand-up-initiative.de/wp-content/uploads/pdf/medizinisch/nirv.pdf

    Nervenzellen ins Rückenmark verpflanzt!!!!!!

    LG Gisi.....müdeeeeeee bis morgen wiederrrrr
     
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