Tilidineinnahme und starke Übelkeit

Dieses Thema im Forum "Sonstige Medikamente und Schmerztherapie" wurde erstellt von delphin, 21. Februar 2013.

  1. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo ,

    denkt bitte daran:
    seit 01.01.2013 ist Valoron (liqid./Tropfen) und seine Generika (Tilidin) BTM pflichtig! (gelbes Rezept mit Durchschlag)

    bei den btm medikamenten kann ein austauschpräperat gegeben werden, solange das "aut idem" nicht angekreuzt wurde.

    bitte vorher mit dem arzt besprechen, welcher name auf dem gelben(BTM)-Rezept rauf soll. das darf in der apotheke auch nicht nachträglich
    auf dem rezept geändert werden, sondern muss zum arzt zurück, wenn ihr das andere medikament benötigt.

    link:http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/nachricht-detail/tilidin-btm-pflicht-ab-januar/
    (...)seit 01.01.2013 ist der letzte Teil der neuen Betäubungsmittel-Änderungsverordnung in Kraft getreten.
    Der Schnelldreher Tilidin/Valoron darf dann nur noch auf BtM-Rezept verordnet werden;
    bei der Lieferung sind die entsprechenden Formulare zu verwenden.

    Außerdem wurden mit der am 01.01.2013 in Kraft tretenden Verordnung 28 Substanzen neu dem Betäubungsmittelgesetz
    (BtMG) unterstellt, darunter

    - synthetische Derivate von Amphetamin, Cathinon, Piperazin, Kokain und Cannabinoiden. (...)

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    Der Arzt hat auf dem BTM rezept kein Aut-idem-Kreuz gesetzt. Darf und muss der Apotheker hier ein Generikum abgeben?
    Prinzipiell ja, so lautet die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG)
    Denn Paragraf 129 Sozialgesetzbuch V über die Abgabe von preisgünstigen Arzneimitteln gelte auch für Betäubungsmittel (BtM).
    Man sehe jedoch Klärungsbedarf in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung, die daher im Moment überarbeitet werde.

    In welchen Fällen dürfen wirkstoffgleiche Betäubungsmittel ausgetauscht werden?

    Das zum Austausch vorgesehene Arzneimittel muss mindestens für alle diejenigen Indikationen zugelassen sein, für die auch das
    zu ersetzende Arzneimittel zugelassen ist. Andernfalls könnte der Fall eintreten, dass der Patient in Arzneimittel erhält, das für die
    Indikation, die behandelt werden soll, nicht zugelassen ist, schreibt das BMG weiter.
    Das Bundesgesundheitsministerium, überarbeitet derzeit die BetäubungsmittelVerschreibungsverordnung.
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  2. Tiangara

    Tiangara PMR seit 08/2008

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    Anscheinend betrifft das nur die Tilidin-Tropfen. Die Tabletten mit Retardwirkung scheint es weiterhin auf normalem Rezept zu geben. Ich hab dieses Jahr auf jeden Fall schon welche so bekommen.
     
  3. Tini 5

    Tini 5 Mitglied

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    386..
    Nachtrag

    bei mir ging es bei dem Austausch Valoron statt Tilidin.....natürlich um die Retardversion...[​IMG]
     
  4. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @TIangara

    ...
    denkt bitte daran:
    seit 01.01.2013 ist Valoron (liqid./Tropfen) und seine Generika (Tilidin) BTM pflichtig! (gelbes Rezept mit Durchschlag)

    na steht doch da...Tropfen!:rolleyes:

    sauri
     
  5. Waldmensch

    Waldmensch Sozialkämpfer

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    Es gilt nur für die Tropfen, da diese kein Naloxon(Gegenspieler der Opioide) enthalten, als wie die Retard-Tabletten. Dadurch will man den Mißbrauch durch Süchtige verhindern, da diese sobald das Naloxon in den Kreislauf kommt in den Entzug geraten.
    Auch wurden die BTM-Rezepte seit diesem Jahr(03/2013) leicht verändert. So sollen sie fälschungssicherer gemacht sein und ähnlich wie beim Geldschein unter UV-Licht funkeln. Aber auch nach dem genannten Datum können Ärzte noch die "alten" Vordrucke verwenden.

    Zu der Sache mit dem Austausch kann ich noch etwas aus der Apothekenbetriebsordnung sagen:
    ApBetrO § 17 Abs. 5
    Im Einzelfall darf der Apotheker die Richtlinien verlassen, wenn er persönlich den Eindruck hat, dass pharmazeutische Bedenken gegen den Austausch sprechen. Das bedeutet, wenn der Apotheker der Ansicht ist das der Patient mit dem anderen Medikament Probleme hat(Farbe, Größe, Hersteller, Zubereitung etc.) und diese dann erst gar nicht nimmt, uns so den Erfolg der Therapie in Frage stellt, kann er das Medikament welches vorher ausgegeben wurde auch abgeben.
    Jedoch betrifft dies in erster Linie stark wirksame Schmerzmittel, Antiepileptika und Antipsychotika. Der Apotheker macht dann einen handschriftl. Vermerk auf das Rezept und druckt eine Sondernummer drauf.

    LG
    Waldi
     
  6. Tini 5

    Tini 5 Mitglied

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    verstehe ich nicht...

    eine Kundin von mir bekommt Tropfen....und das steht drauf...

    Tropfen mit 50 mg Tilidinhydrochlorid + 4 mg Naloxonhydrochlorid/0,27 ml

    gibt es denn unterschiedliche Tilidintropfen?
     
  7. Waldmensch

    Waldmensch Sozialkämpfer

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    Asche auf mein Haupt :getroffen:... meine Aussagen sind hier noch aus der Vergangenheit. Entschuldigung!:o

    Ich habe mal in der Gelben Liste gesucht und da werden mir aktuell keine Tropfen ohne Naloxon mehr angezeigt. An der Seite findet sich ein Hinweis das Tilidin Tropfen ab 01.01.13 nur noch auf BtM-Rezept zu verordnen ist. Von daher gehe ich davon aus, dass es keine reinen Tilidin Tropfen(ohne Naloxon Zusatz) am Markt gibt.
    Sicher wird der Gesetzgeber dies so geregelt haben, weil die Tabletten allesamt retardiert sind und man so keinen Rausch(Hype) bekommt wie bei den Tropfen(bei entsprechender Dosierung möglich).


    LG
    Waldi
     
  8. Tini 5

    Tini 5 Mitglied

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    nun habe ich ein Problem...

    nachdem ich ja nun festgestellt habe, das ich die Tilidin aus dem Rabattvertrag nicht vertrage

    aber Valoron schon.....

    habe ich beim RA um ein aut idem gebeten....

    Aussage der Arzthelferin....

    das macht die Frau Doc nicht, sonst müßte ich es selber zahlen...:confused:

    ich bin von der Zuzahlung befreit....

    ich habe versucht im Netz was zu finden.....nix gefunden....

    wer von euch kennt sich da aus?????
     
  9. Waldmensch

    Waldmensch Sozialkämpfer

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    Schau mal bitte hier unter Großbuchstabe B
    http://www.medi-ip.de/regress-und-haftungsrisiken-nach-der-aut-idem-regelung-und-den-rabattvertraegen/id_1255827449

    Auch wenn dem Doc hier Probleme entstehen würden, eine kleine Notiz in deiner Akte "Unverträglichkeit" würden das verhindern, da er nachweisen könnte warum er auf Valoron bestanden hat.
    Dann gibt es noch die Möglichkeit in der Apotheke, dass man dort das Medikament tauscht. Der Apotheker macht dann einen Vermerk auf das Rezept und nimmt eine andere spezielle Abrechnungsnummer.
    Hier wäre das genauer erklärt:http://www.deutschesapothekenportal.de/apo_pharmakothek0.html

    Am Ende zahlt es sich für den Doc nicht aus, wenn er auf das Kreuz verzichtet, denn dann wird das Medi nicht korrekt angewendet und es entstehen neue Probleme.
    Und von einer Arzthelferin würde ich mich schon recht nicht darüber belehren lassen, wie der Arzt seine Praxis führt. Ich kenne so einige Schwestern und Helferinnen die sich an so mancher Stelle höhergestellt fühlen wie ein Arzt.

    LG
    Waldi
    PS: Lass dich hier nicht unterkriegen!
     
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