@hallo enrike,
so lange du deine volle tätigkeit nicht ausübst, kann der ag verlangen dass du auf 38,5 oder auch mehr (41,0) arbeitest. als schwerbehinderter bist du jedoch nicht verpflichtet "überstunden" zu leisten. d.h. über deine normale arbeitszeit dann von (38,5...bis...)hinaus, tätig zu werden. das musst du nicht.
bist du auf 6 stunden täglich eingestellt, gilt dies entsprechend.
im sgb IX ist das aber eindeutig geregelt: überstunden musst du nicht machen!!!!
die arbeitgeber denken oft, sie können gerade den schwerbehinderten das aufbürden, dem ist nicht so! sage ganz bestimmt: es tut dir leid, ü-stunden kannst du nicht machen-weil du schon aufgrund deiner behinderung einschrenkungen hast und nicht mehr machen kannst. das ist dann völlig ok. geh zum personalrat, oder betriebsrat und trage das vor. er kann dich nicht zwingen!
zur absicherung: mache ein 3 zeiler und sage den arbeitgeber : aufgrund deiner behinderungen kannst du das nicht übernehmen.
mache dir davon eine kopie und schicke das ggf.an den br oder auch ans landesamt, zur ablage in deine akte (integrationsfachdienst) falls was nach kommt!.
prinzipiell nicht sagen: nein ich muss das nicht! sonder lieber andersrum formulieren.
alles gute!
sauri

der liebe dino