Elfe
Mitglied
Hallo,
hätte mal eine Frage zum Teilabhilfebescheid den ich bekommen habe.
Hatte vor einiger Zeit einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt und 30% bekommen, über den VDK Widerspruch eingelegt und nun einen Teilabhilfebescheid von 40%.
Das hilft mir nicht so wirklich.
Ein GDB von 50% wäre sehr hilfreich für mich, dann muß ich aber zur Klage gehen.
Wenn man den Weg der Klage nimmt, ist es dann auch möglich einen Gleichstellugsantrag zu stellen oder wird er von der Bundesagentur für Arbeit gleich abgelehnt?
Unsere Schwerbehindertenvertretung konnte mir zu dieser Frage leider keine Antwort geben und meine Sachbearbeiterin beim VDK ist gerade in Urlaub.
Ich habe Bedenken, daß der Gleichstllungsantrag dann sofort abgeschmettert wird, ist es bei jemandem ähnlich gewesen?
Bin dankbar für jeden Ratschlag, da ich nicht weiß wie ich es nun richtig mache.
Liebe Grüße
Elfe
hätte mal eine Frage zum Teilabhilfebescheid den ich bekommen habe.
Hatte vor einiger Zeit einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt und 30% bekommen, über den VDK Widerspruch eingelegt und nun einen Teilabhilfebescheid von 40%.
Das hilft mir nicht so wirklich.
Ein GDB von 50% wäre sehr hilfreich für mich, dann muß ich aber zur Klage gehen.
Wenn man den Weg der Klage nimmt, ist es dann auch möglich einen Gleichstellugsantrag zu stellen oder wird er von der Bundesagentur für Arbeit gleich abgelehnt?
Unsere Schwerbehindertenvertretung konnte mir zu dieser Frage leider keine Antwort geben und meine Sachbearbeiterin beim VDK ist gerade in Urlaub.
Ich habe Bedenken, daß der Gleichstllungsantrag dann sofort abgeschmettert wird, ist es bei jemandem ähnlich gewesen?
Bin dankbar für jeden Ratschlag, da ich nicht weiß wie ich es nun richtig mache.
Liebe Grüße
Elfe