Stufenweise Wiedereingliederung

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Monika, 22. Januar 2002.

  1. Monika

    Monika Guest

    Hallo zusammen,

    ich brauche dringend einen Rat bezüglich der stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben.

    Ich bin jetzt seit Nov. 2001 krankgeschrieben und habe dann am 15.01.02 die entgültige Diagnose cP und Rls, wobei RLS nicht als eigenständige Erkrankung sondern als Folge von cP zu sehen ist. Der Rheumatologe riet mit zu einer stufenweisen Wiedereingliederung beginnend mit 25 % meiner bisherigen Arbeitszeit, langsam steigernd über 50 % und dann 75 %. Leider hat dieser Antrag auch eine Einschränkung für mich. Dort steht nach Ende der Wiedereingliederung nur noch 4 Std. täglich.
    Ich kann absolut nicht einschätzen in wie weit mein Arbeitgeber bereit ist darauf einzugehen. Vom Arbeitsablauf wäre es ohne weiteres möglich.
    Ich habe mich dann heute auf dem Amt einmal bei der Stelle für Schwerbehinderung erkundigt in Bezug auf Kündigungsschutz. Habe einen Ausweis über 50 % GdB. Greift der Kündigungsschutz auch wenn ich den Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen kann.
    Danach war ich beim Rentenamt. Hier riet man mir von der Wiedereingliederung ab, mit der Begründung bei einer Arbeitszeit bis zu max. 3 Std. täglich hat man die Möglichkeit einen Rentantrag zu stellen. Hier geht es nur um 1 Std. mehr und ich sollte doch nicht den Fehler machen dies anzunehmen sondern einfach erst mal abwarten. Denn irgendwann würde die Krankenkasse schon reagieren in Bezug auf Rentenantrag.

    Ich bin jetzt natürlich total verunsichert. Leider geht es mir gesundheitlich immer noch nicht so das ich sofort mit der Arbeit beginnen könnte. Hat im Moment absolut keinen Sinn.

    Hat jemand von Euch schon dieselben Erfahrungen gemacht und kann mir einige Tips geben.

    Danke, Gruß Monika
     
  2. silvi

    silvi Guest

    hallo monika,
    bei mir war das so, dass die krankenkasse beim arzt nachgefragt hat, wie es mit einer wiedereingliederung aussieht. daraufhin hat mein arzt die abgelehnt, weil ich eben so schmerzen hatte.
    von meiner betriebsärztin erfuhr ich, dass du mit 50% oder teilweise mit weniger, einem behinderten gleichgestellt werden kannst und dann hast du kündigungsschutz und auch ein anrecht auf einen behindertengerechten arbeitsplatz.
    das hört sich jetzt blöd an, ist aber manchmal ein anderer bürostuhl oder eben erleichterungen, die du als gesunder nicht bekommst. (welch ironie, würden manche schäden nicht auftreten)
    also jetzt zum kernpunkt, ich weiss ja nicht, wie alt du bist. bei mir lief das so, dass ich 18 monate krankengeld bekam, bevor ich ausgesteuert wurde. vorher hat mich die kk noch darauf aufmerksam gemacht, dass ich eine reha beantragen muss, was ich getan habe. nach aussteuerung musst zum arb.amt (auch wenn du noch einen arb.platz hast), damit du weiterhin geld bekommst. dort wirst du dann von einem arzt untersucht.
    also ich habe dann um rente eingegeben, obwohl der arb.amts-arzt meinte, ich könnte 3 bis unter 6 stunden arbeiten. ich habe überall widerspruch eingelegt. also langer rede kurzer sinn, kam dann von bfa in eine psychosomatische klinik (konnte keinen widerspruch mehr einlegen), obwohl ich fibromyalgie, cp, osteoporose usw. habe. der arzt auf reha, hat mir nach 2 wochen schon gesagt, dass er mich erwerbsunfähig auf dauer entlässt, da ich dort wieder wahnsinnige schübe hatte. und was soll ich dir sagen, gleich im anschluss an die reha habe ich die rente genehmigt bekommen.
    es kommt aber immer sehr darauf an, wie dich dein arzt unterstützt, ist ganz wichtig, dass der zu dir hält.

    leider ist es jetzt wieder ein roman geworden, entschuldige.
    ich hoffe, dass ich dir ein bisserl helfen konnte, wenn noch was ist, kannst mich ja anmailen.
    dir alles gute, viel erfolg und vor allem schmerzfreie zeit
    wünscht dir silvi
     
  3. elli

    elli Guest

    Hallo Monika,

    zum Thema Kündigungsschutz.

    Schwerbehinderte haben einen Sonderkündigungsschutz. Das heißt nicht, daß der Schwerbehinderte unkündbar ist. Der Arbeitgeber muß nur zwingend vor jeder Kündigung den Arbeitgeber die Hauptfürsorgestelle anhören und die muß der Kündigung zustimmen. Wenn er dies nicht tut, ist die Kündigung unwirksam.

    die Hauptfürsorge oder jetzt der Integrationsfachdienst versucht zu vermitteln.... finanzielle Unterstützung bei Einrichtung eines SB-Arbeitsplatzes u. ä.
    Wenn aber ein Schwerbehinderter auf Dauer nicht in der Lage ist die geschuldete Arbeit ( auch nach allen Versuchen des Integrationsfachdienstes )zu erbringen hilft einem der Sonderkündigungsschutz nicht. Die Hauptfürsorgestelle muß/wird dann einer Kündigung zustimmen.

    Wenn ein Schwerbehinderter z. B. mehrmals wegen Verhaltensmängel abgemahnt wird, ist er auch mit Sonderkündigungsschutz draußen.

    Die Kündigung selbst wird dem Arbeitgeber nur einStück schwerer gemacht.

    Gruß
    Elli
     
  4. nati

    nati Guest

    hallo,, monika

    ich bin jetzt seit dreizehn monaten arbeitsunfähig und habe fibromyalgie. das erste halbe jahr wurde ich mit verdacht auf ra behandelt und habe mich auf anraten meines damaligen rheumatologen auf eine stundenweise wiedereingliederung eingelassen, welche leider völlig in die hose ging. ich habe 2 monate 4 stunden täglich gearbeitet und 2 monate lang 6 stunden. mein arzt hat mir allerdings nie zugehört, wenn ich ihm gesagt habe, wie beschissen es mir geht. er hat in mir auch nachher nur eine simulantin gesehen.
    ich kann dir nur raten, lass dich erst auf einen arbeitsversuch ein, wenn du der meinung bist, dass du es auch schaffst. mein arbeitgeber lässt sich auf keinen versuch mehr ein und das, obwohl wir eine reha sind für orthopädische und rheumatische patienten.

    viel glück und kraft wünscht dir nati
     
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