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ddeMehlinger
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Krankheitskosten absetzen
Zuzahlungen im Krankenhaus, bei Zahnarzt und Apotheke: Heute wird man fast überall zur Kasse gebeten. Diese Ausgaben kann man gegebenenfalls als "außergewöhnliche Belastungen" von der Steuer absetzen. Allerdings erst nach Abzug eines "zumutbaren Eigenanteils". Dieser hängt vom Familienstand und vom Gesamtbetrag der jährlichen Einkünfte ab. Rechnet man alle Ausgaben im Rahmen "außergewöhnlicher Belastungen" zusammen, wird die Zumutbarkeitsgrenze oft sehr schnell überschritten, und es können Steuern gespart werden. Eingetragen werden die "außergewöhnlichen Belastungen" auf der Seite 4 des Mantelbogens der Steuererklärung in den Zeilen 116 bis 119. Weitere Steuertipps erhält man unter
www.steuerexperte.de
Zuzahlungen im Krankenhaus, bei Zahnarzt und Apotheke: Heute wird man fast überall zur Kasse gebeten. Diese Ausgaben kann man gegebenenfalls als "außergewöhnliche Belastungen" von der Steuer absetzen. Allerdings erst nach Abzug eines "zumutbaren Eigenanteils". Dieser hängt vom Familienstand und vom Gesamtbetrag der jährlichen Einkünfte ab. Rechnet man alle Ausgaben im Rahmen "außergewöhnlicher Belastungen" zusammen, wird die Zumutbarkeitsgrenze oft sehr schnell überschritten, und es können Steuern gespart werden. Eingetragen werden die "außergewöhnlichen Belastungen" auf der Seite 4 des Mantelbogens der Steuererklärung in den Zeilen 116 bis 119. Weitere Steuertipps erhält man unter
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