Steigerung bei den Schwächsten

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Waldmensch, 22. Januar 2013.

  1. Waldmensch

    Waldmensch Sozialkämpfer

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    Da hier im Forum des öfteren schon darüber gesprochen wurde, möchte ich ein negatives Beispiel welches ganz aktuell ist nennen.

    Die Wertmarke, mit der es behinderten Menschen ermöglicht werden soll, am öffentlichen Leben teilzunehmen wird deutlich teurer.

    Still und leise wurde im Oktober 2012 eine Gesetzesänderung beschlossen, welche seit dem 01.01.2013 in Kraft getreten ist. So kostet die Wertmarke zur kostenlosen Fahrt mit öffentl. Verkehrsmitteln nicht mehr 60€ sondern 72€(+20%) im Jahr. Nicht nur ich finde diese Erhöhung auf Kosten der Schwachen "toll".
    Stellt sich nur die Frage inwieweit hier die allzeit beschworene UN-Menscherechtskonvention eingehalten wurde ?

    Wenigstens gilt die Erhöhung nicht für Betroffene aus dem Bereich Grundsicherung u. Sozialhilfe, denn diese Personen sind gänzlich befreit von den Kosten:top:.

    LG
    Waldi
     
  2. bise

    bise Neues Mitglied

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    einspruch,

    es ist keine kostenlose fahrt.

    denn man hat die wertmarke bezahlt. dadurch wurde die inanspruchnahme der öffl. verkehrsmittel billiger. bezahlt man die wertmarke 1 x im jahr, hat man "kredit" gewährt.
    die DB ist in vielen gegenden nicht gerade auf behinderte eingestellt, ich jedenfalls kann schon lange keinen zug mehr benutzen. manche busse sind ebenfalls ungeeignet (zu hohe stufen wie zu enge sitzreihen). behinderte, die schlecht zu fuss sind, sind nicht oft " auf tour". ich habe mir schon oft überlegt, ob ich überhaupt soviel im jahr verfahre (60 € bzw. jetzt 72 €). doch da ich den ticket-automaten nicht (mehr) bedienen kann, werde ich wohl bei der wertmarke bleiben müssen.
    lg
     
  3. Waldmensch

    Waldmensch Sozialkämpfer

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    Ja so betrachtet ist es nicht ganz kostenlos. Das man sich es genau durchrechnen sollte, ob man mit halber KfZ-Steuer günstiger ist oder mit der Wertmarke, haben wir ja schon mal erläutert.
    Ich denke das du meinen Beitrag zu sehr auf dich selbst beziehst. Wenn du Probleme mit dem Automaten etc. hast, dann kann die Wertmarke dies auch nicht verändern. Und das nicht alle öffentlichen Verkehrsmitte behindertengerecht sind, dass kennt jeder der schon Bus und Bahn gefahren ist. Auch wenn der Nahverkehr unterschiedlich ausgebaut ist, es gibt an vielen Orten Behinderte.
    Doch neben uns gibt es noch andere behinderte Menschen, die sogar noch recht mobils sein können. Ich denke da an MS oder so, denen Personen bedeutet es viel mobil zu sein. Dagegen steht dann leider häufig eine kurze Arbeitszeit mit entsprechenden Einbusen. Für diese Personen sind zusätzliche Belastungen nicht hilfreich.

    Aus meinem Ehrenamt heraus kann ich ebenso bestätigen, dass für stark eingeschränkte Personen wir immer ein Fahrzeug des DRK bestellen müssen, um z.B. Rollstuhlfahrer zu den Veranstaltungen mitnehmen zu können. Doch glücklicher Weise ist das DRK immer hilfsbereit und die Preise sind annehmbar.

    LG
    Waldi
     
  4. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    einspruch

    ich bin dabei gar nicht mal von mir ausgegangen.

    die wertmarke gilt für zukünftige inanspruchnahme. das bedeutet kredit. es wird vorfinanziert.
    der eine kann die wertmarke mehr nutzen als der andere, das ist normal. durch die wertmarke sollen nachteile ausgegichen werden.

    aber:
    bezahlst/kaufst du im juli die wertmarke für den zeitraum august bis juli nächsten jahres und du erleidest im september z.b. einen unfall und kannst sie auf monate nicht benutzen, dann gibt es keine rückerstattung.

    was die kosten für eine anderweitige transportmöglichkeit anbelangt, über dieses thema will ich mich hier nicht einlassen. das kann für manche unerschwinglich sein.
    auch dass in den köpfen der sachbearbeiter durchaus manchmal ne andere befundung mit daraus resultierender schlussfolgerung vorgeht.
    lg
     
  5. Waldmensch

    Waldmensch Sozialkämpfer

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    Also von Kredit kann man nicht sprechen. Die angeführte Sache wegen der Rückerstattung ist so nicht ganz richtig. Man bekommt sein Geld für eine nachweisbare Nichtnutzung(Auflage) zurück, wobei es keine Rolle spielen soll ob man für 6 oder 12 Monate bezahlt hat. Das sich die Verwaltung damit schwer tut, kann man darin sehen, dass man versucht hier abzuwimmeln. Persönlich kann ich den Verwaltungsakt nicht nachvollziehen.

    Das man im Voraus bezahlt ist ganz normal. Wenn du einen Ausweis bekommst, dann bezahlst du die Gebühr ja auch nicht erst dann wenn er abgelaufen ist. Oder bezahlt man bei euch erst beim aussteigen? Aber egal, der Kredit kann sich für jemanden ganz schnell bezahlt machen, der ansonsten mit einer Monatskarte unterwegs wäre. Geht man hier von 60€/Monat aus, armortisiert sich der Betrag recht schnell.
    Was mich nur aufstösst ist der Fakt, dass man entgegen der UN-Menschenrechtskonvention hier diejenigen zur Kasse bitte, für die diese Konvention gedacht ist. Dem Behinderten seines freien Willens, sich dorthin begeben zu können, wohin er möchte. Sind 60€ denn nicht ausreichend?
    Das man diese Forderung nicht innerhalb kürzester Zeit umsetzten kann, ist mehr wie verständlich, doch es kann nicht Aufgabe eines Behinderten sein sich darum zu kümmern und Unterstützer(Zahlmeister) zu sein. Das ist der eine Punkt, der andere ist doch jener das man diese Sache klamm heimlich den Menschen untergeschoben hat. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich irgendwo in einer ganz normalen Tageszeitung dazu etwas gelesen habe.

    Wenn Sachbearbeiter unfähig sind eine korrekte Schlussfolgerung zu ziehen, dann sind sie einfach fehl am Platz. Dann sollte man handeln und die/den Vorgesetzten freundlich aber bestimmt darauf hinweisen. Sobald man in einen Nachteil gerät sollte man aktiv werden(oder werden lassen).

    LG
    Waldi
     
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