@hallo juna,
globale aussage: ja man kann prinzipiell alles beantragen

, aber das hilft dir ja nicht
wirklich, weil du ja nicht weisst was dich da so erwartet. ich versuche mal dir einen kleinen
einblick zu geben, was da alles auf dich zukommt, beachtenswert und informativ ist.
aber bitte nicht "hauen"

wenn ich was vergessen habe.
die beantragung eines sba ist eine notwendige möglichkeit, wenn man durch krankheiten,
unfälle oder bestehenden behinderungen so beeinträchtigt ist, das dies zu behinderungen oder
sowohl im tägl- und arbeitsleben führt.
hierbei hilft dir das SGB IX teilhabe für behinderte menschen
SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - SGB IX Sozialgesetzbuch
es geht dabei aber nicht um die aufzählung oder auflistung von vorhandenen erkrankungen,
ob du arbeitsfähig bist oder nicht. es werden nicht die einzelnen krankheiten bewertet,
sondern deren auswirkung auf dein leben, besonders im beruf und im alltag.
bei der antragstellung solltest du mind. 1 jahr auf die genannte erkrankung behandelt werden,
wo du die spürbaren beeintächtigungenen hast. du musst die beh.ärzte nennen, rgf.stationäre beh.
oder rehas benennen. diese berichte solten auch dabei sin.
die einschätzung selbst erfolgt dann durch das lagesoz, durch deine eingereichten unterlagen.
dazu gehören notwendige aktuelle befunde und arztberichte. keine rö-bilder!
normal erfolgt keine direkte begutachtung durch einen gutachterarzt!
dazu solltest du dann auch eine erklärung abgeben, wie sich die beeinträchtigungen bei dir
bemerkbar machen.
krankheiten werden nicht einzeln in %'te bewertet, sondern im gesamtgefüge deiner person!
dies ist sei 2000 so und war eine notwendige und folgerichtige änderung im sgb. die menschen
werden älter, nicht gesünder und müssen länger arbeiten. von daher muss auch die krankheit
in den beruf einfliessen.
hier gibt es versch.möglichkeiten dich am arbeitsplatz durch das landesamt dann zu unterstützen
(s.g. teilhabe: materiell, finanziell, technisch, häusl.hilfen(technisch) usw.) um weiter arbeiten
zu können.
der integrationsfachdienst kann am arbeitsplatz notwendige veränderungen mit dir, deiner fa.
erkennen und besprechen, sowie hilfen geben (arbeitsplatz: behindertengerechter stuhl/schreibtisch,
ev.arbeitshilfen für eine begrenzte zahl an stunden....usw.) je nach grad der behinderung -GdB.
nicht zu verwechseln mit dem -MdE-Minderung der Erwerbsfähigkeit um ...% durch arbeitsunfälle,
berufskrankheiten oder andere unfälle.
ich kann dich nur bitten, dass du dich hier erstmal durch die theman
- behinderung
- schwerbehinderung
- grad der behinderung
- gutachten
- deine erkrankungen
durch die suchfunktion ganz oben rechts (dunkelblaue leiste) mal informierst. hier gibt es viele postings,
weil dies oft thema ist und du findest im forum ebenso antworten im linken teil, über krankheiten etc.
im lexikon.
du wirst dann so langsam ersehen um was es geht und kannst dich dann besser auf den antrag zur
schwerbehinderung vorbereiten. diesen kannst du über die seite deines jeweiligen bundeslandes
unter der rubrik: versorhgungsamt, landesamt für gesundheit und soziales, integrationsamt oder über die
Bürgerämter online ausfüllen.
dann bitte ausdrucken. diesen antrag und die schweigepflichtentbindung unterschreiben und mit deinen
vorhandenen medizinischen unterlagen und erklärungen zum amt schicken.
aber das wiesste ja, habs zu spät gelesen dass dein kind einen sba hat.
dauer recht unterschiedlich. je nach lage: hast du keine befunde, werden sie bei deinen behandelnden
ärzte diese abfordern. dann dauert es länger.
zu unterscheiden sind
- behinderung bei einem GdB ab 20 bis 49 % anerkennung der behinderung
- schwerbehinderung ab einem GdB ab 50 bis 50 % bekommst du einen ausweis
sowie je nach GdB bestimmte "nachteilsausgleiche" in verschiedener art und weise.
bsp: stuerermäßigung, bei sb ü 50% mehr urlaub usw.
wie ich deinen zeilen entnehme bist du au, eventuell schon länger? dann könntest du überlegen
eine Reha über die DRV zu beantragen, um ggf. bald wieder ins arbeitsleben zurückzukehren zu.
da steht der grundsatz: reha vor rente.
dort erkennen sie aber auch, wie dein leistungsstand ist und es besteht ebenso nach einer solchen
massnahme, dir über die DRV hilfen zu kommen zu lassen. je nach stand der arbeitsmöglichkeit
ebenso verschiedene dinge, die du unter
www.drv.de
unter den rubriken : prävention/reha/teilhabe kannst du dazu alles gut nachlesen und dich informieren.
viel. hilft das ein wenig weiter und viel erfolg!
sauri