Hallo Casy88,
wie Lagune schon schrieb - bitte nicht in Eigenregie solche Medikamente absetzen.
Diazepam an sich macht schon eine gewisse Abhängigkeit (die man wirklich nicht unterschätzen sollte), ein Absetzen sollte auf jeden Fall extrem langsam und unter ärztlicher Aufsicht erfolgen.
Mitrazapin macht zwar nicht abhängig - kann aber bei zu schnellem Absetzen ebenfalls Probleme machen (auch dieses Medikament sollte man nach Möglichkeit ausschleichen)
Lorazepam gehört zu den Benzodiazepinen, bei denen es sich um starke Medikamente handelt, die schon nach 2 Wochen zu einer Abhängigkeit führen können (bitte nicht ohne ärtztliche Aufsicht - auf gut Glück - absetzen, das kann schlimme Entzugserscheinungen - hierfür spricht auch dein "Verbrennen innerlich" - nach sich ziehen
Fetanyl ist ein hochwirksames Opiat, welches ca 120mal stärker als Morphin ist...dementsprechend ist das Absetzen mit einem Entzug zu vergleichen (mach bitte auch dies nie ohne ärztliche Kontrolle - auch dieses Medikament macht physisch und psychisch abhängig).
Wenn Du Deine Medikamente wirklich reduzieren möchtest, kannst Du Dich an Deinen behandelnden Arzt wenden. Eventuell kann dieser Dir einen Platz in einer "Entzugsklinik" (nicht, weil Du ein Drogenjunkie bist - sondern weil man von solch starken Medikamenten eben auch psychisch und physisch abhängig ist...und deshalb Dein Körper nicht freiwillig darauf verzichten will) vermitteln. Dort wird Dein Körper zuerst entgiftet, dann mit Hilfe der Ärzte und evtl. Ersatzmedikamenten (um die Entzugserscheinungen zu lindern) entwöhnt und Du bekommst noch eine Zeitlang eine sog. Nachsorge, bei der darauf geachtet wird, dass Du nicht wieder mit diesen Medis anfängst.
Ein kalter Entzug ist nicht nur die Hölle (wegen der Schmerzen, psychischen Probleme, Schlafstörungen usw.), sondern kann auch echt gefährlich werden. Vor allem, da Du schon einige sehr heftige Medikamente nimmst.
Das sind lediglich Ratschläge - ich bin kein Arzt und kann auch keine Diagnosen stellen. Da dies ein Laienforum ist, sollte bei gravierenden Beschwerden immer ärztlicher Rat in Anspruch genommen werden.
LG kekes