Hallo, gerade aktuell - ich habe eine Verlängerung und zeitgleich eine Verschlimmerung des Schwerbehindertenausweis beantragt. Heute kommt die Aufforderung zum Gutachter! Kann ich diesen Gutachter ablehnen? Ich war schon einmal bei diesem Gutachter und er hat mich damals ziemlich fertig ge- macht. Ich möchte dort auf keinen Fall hin! Die späteren Gerichtsgutachten (und es waren verschiedene Ärzte) haben sämtliche seiner Thesen widerlegt. Welche Rechte habe ich hier?
Ich weiß nur, dass bei der Pflegeeinstufung immer ein neuer Gutachter geschickt werden muss. Die genaue Rechtslage beim GdB-Gutachten kenne ich leider nicht. Ich würde einfach dort anrufen und fragen, wie sich das verhält. Ich wurde bei Anrufen beim Versorgungsamt sehr gut beraten, mir wurde sogar der Wortlaut diktiert, wie ich mein Schreiben formulieren soll. Du hast ja eine gute Begründung, diesen Gutachter abzulehnen.
Liebe Nachtigall, danke für die Antwort! Ich kann nicht dort anrufen , es handelt sich um meinen Arbeitgeber man könnte es auch erweitertes Mobbing nennen
Kenne mich leider auch nicht so aus, bin aber sich, daß du eine Person deines Vertrauens mitnehmen darfst.
Sicher kann man diesen Gutachter ablehnen. Hierfür kurz ein paar Zeilen an das Versorgungsamt, in denen die Ablehnung begründet wird. Daraufhin sollte das VA einen neuen Gutachter benennen. Auch besteht die Möglichkeit sich selbst einen Gutachter auszusuchen. In diesem Fall trägt man dann aber selbst die Kosten. Insgesamt sollte man sich überlegen, ob man nicht erst das Ergebnis abwartet um dann einen Widerspruch, nach vorheriger Akteneinsicht, zu formulieren. So hätte man die Aussagen des VA und des Gutachters vor Augen und könnte gezielt dagegen argumentieren. Ein neu bestellter Gutachter, bedeutet ja auch nicht gleich, dass dieser einen besser versteht und einen dadurch besser dokumentiert. LG und viel Erfolg Waldi
Man hat den Anspruch, sich eine Person seines Vertrauens, mit zum Termin zu nehmen. Manche Gutachter haben dies jedoch nicht gerne, da man ihnen auf die Finger schaut und im Fall der Zweifel ein Zeuge vorhanden ist. Für einen selbst bietet die Person aber den Vorteil, dass man einen Zeugen hat, der gewisse Dinge auch mitschreiben kann. Wegen des Telefonates, könnte man ja auch eine andere Person anrufen um sich neutral beraten zu lassen. Auch besteht die Möglichkeit, sich bei einem Sozialverband oder dem Behindertenbeauftragten darüber Auskunft einholen. Letzterer sitzt meist im Landratsamt des Kreises und hat mit dem Versorgungsamt keine direkte Verbindung. LG Waldi
@hallo sternentraum,2345 zur feststellung einer behinderung etc. beim landesamt, oder auch versorgungsamt oder auch verwaltungsamt (je nach bundesland) und üblich, dass ein gutachten gefertigt wird, was aber nach aktenlage gefertigt wird. ein direktes gutachten wird normal nicht gefertigt. die hinweise lauten immer, dass aktuelle unterlagen eingereicht werden sollten, da das "amt" nicht in der lage ist, für alle antragsteller gutachten zu veranlassen. nur wenn es unklarheiten gibt, bezüglich der diagnosestellung, abweichung von der angabe der beschwerden und vorliegenden befunden etc, was die gutachter nicht ermöglicht, eine einschätzung der behinderung vorzunehmen, wird ein gutachter durch das "amt" beauftragt. diesen gutachter kannst du ohne angabe aus wichtigen grund nicht ablehnen! dieser wichtige grund kann m.e.n. nur krankheit sein. d.h. du solltest diesen gutachter termin wahrnehmen, eine person deines vertrauens zum gutachtertermin mitnehmen und dir im nach hinein von dem termin des gutachten, ein gedächtnisprotokoll fertigen. dass solltest du möglichst gleich nach dem gutachten machen, damit keine wichtigen informationen deinerseits, die du dort gemacht hast, verloren gehen. warum? für den fall, dass das gutachten nicht so ausfällt, wie du es erwartest, oder für den fall, dass im gu dinge genannt werden, die nicht besprochen wurden oder aber in ihm dinge stehen, die anders abgelaufen sind, hast du eine wertvolle handhabe. anders kannst du sonst nicht einem gemachten gutachten gegen übertreten und kommt das gutachten wochen später, hat man oft vieles vergessen oder weiss nicht mehr wie es wirklich war. bevor du zum gu gehst, musst du vorher die person deines vertrauens, die sich zum termin begleiten soll, beim arzt mit anmelden. ich wünsche dir viel erfolg und bitte halte alle wege ein! saurier
Was Ihr mir alles so beantwortet, was ich gar nicht gefragt habe Sicherlich lieb gemeint aber doch für mich etwas befremdlich. Es ging doch nur um ja oder nein???? Also erst einmal, das Versorgungsamt als solches gibt es nicht mehr. In jeder Stadt bzw. in den kleineren Städten ist es die Kreisverwaltung ist nun das Versorgungsamt zugeordnet und heißt Schwerbehinderten- abteilung oder ähnlich. Wozu ein Gutachter da ist, ist mir klar. Ich wollte ja nur wissen, ob ich diesen einen speziellen ablehnen kann. Ob der Nächste besser ist, sei nun einmal dahingestellt, da habt Ihr sicherlich Recht. Aber dieser eine geht gar nicht, auch nicht mit einer Person des Vertrauens. Und nein, ich werde hier jetzt nicht schreiben, was dort passiert ist. Inzwischen hatte ich Kontakt mit meinem Anwalt und der Gutachter kann selbstverständlich abgelehnt werden.
@hallo sternentraum, ich kann mich leider bei dir nicht dafür bedanken, dass du auf meine fragen nicht geantwortet hast und dich nicht einmal für die bemühungen der anderen bedankst, stattdessen wunderst du dich. dies ist aber hier im forum so üblich. so wirst du demnächst wohl zumindest von mir keine antworten mehr bekommen. und was der frage des namens eines "amtes" anbelangt. so ist das für mich sowas von egal. da kann man sich auch um des kaisers bart streiten. scheint für dich aber wichtig zu sein, da du letztendes doch nicht mal weisst wie sich das amt nun nennt, obwohl es wohl mit deinem arbeitgeber zusammenhängt. nix für ungut! saurier
Ich weiß ja nicht, wo du wohnst bzw. in welchem Bundesland, aber bei uns heißt es noch Versorgungsamt. .... Dann ist es ja gut, dass du vom Anwalt eine verbindliche Aussage bekommen hast. Ich wundere mich, dass du sowas nicht gewusst hast, wenn du schon in so einem Amt arbeitest. Da kämst du ja locker an alle dementsprechende Paragrafen. So musstest du halt leider unsere lieb gemeinten, aber befremdlichen Antworten über dich ergehen lassen. Alles Gute bei deiner Begutachtung!
Nein Nachtigall, in Bayern nennt sich das eben auch nicht mehr Versorgungsamt. Hatte gerade hier was dazu geschrieben: http://www.rheuma-online.de/forum/threads/56256-Schwerbehindertenabteilung-Ist-die-ortsnahe-Abteilung-zwingend?p=598494#post598494
Werde nicht ganz schlau aus Dir :vb_confused:. Mag ja sein, dass es in Eurem Bundesland einer Kreisverwaltungsbehörde zugeordnet wurde. Ist und bleibt aber eine Staatsaufgabe nach dem SGB. Und somit gibt es eine staatliche Aufsicht/behörde. Und wenn Du tatsächlich dort arbeitest, ist eine Aussage wie "...oder ähnlich" etwas befremdlich. Weißt Du, wie Deine Beschäftigungsbehörde heißt und strukturiert ist, oder weißt Du es nicht . Wenn ja, müsstest Du auch die Strukturen "nach oben" kennen.
Wie lange ist das schon so? Das letzte Schreiben dieses Amtes, das ich bekommen hab, ist vom August 2013, da steht auf dem Briefkopf "Zentrum Bayern Familie und Soziales - Region Schwaben - Versorgungsamt". Warum ändern die dann nicht ihren Briefkopf?
Nachtigall, ich weiß nicht seit wann es Änderungen gibt. Im Grunde ist es auch egal wie sich das Ding in den einzelnen Bundesländern nennt, verrichtet werden eh die selben Aufgaben.
die frage ist zwar von der TE selber beantwortet worden durch anwaltliches nachfragen, mich hat nun der sachverhalt selber etwas näher interessiert, dazu kann man verschiedenes ergoogeln, ich füge für andere an der frage interessierte exemplarisch diesen link ein..... http://www.anwalt.de/rechtstipps/die-befangenheit-des-medizinischen-sachverstaendigen_031209.html mfg marie
Stimmt - die Aufgaben sind im Grunde dieselben zumindest sollte man das meinen. Es ist jedoch so, das seit es das Versorgungsamt als solches nicht mehr gibt - auch die Handhabungen einzelnder unterschiedlich sind. Saurier - sorry, ich wollte hier niemandem zunahe treten. Für mich war es wichtig, ob ich ablehnen kann "Ja oder nein" Schön ist es, wenn Ihr Euch die Mühe macht, meine Aussage war nicht böse gemeint - vielleicht kam es falsch rüber, dann entschuldige ich mich gerne dafür. Glaub mir, ich habe schon soviel Gutachtererfahrung - da habe ich aus meiner ganz persönlichen Situation heraus, mich halt gefragt, ob man mich für blöde hält. Das hat aber nichts mit der Mühe des Einzelnen zu tun und schon gar nicht, dass ich irgendjemanden verletzen wollte. Und zur Erklärung noch mal - nein nicht der Name ist wichtig, sondern wer es macht. Es macht gewaltig einen Unterschied, seit es diese Änderungen gibt. Jetzt wünsche ich Euch noch einen schönen Abend und sorry, an Alle, denen ich in Ihrer Mühe ggf. mit meiner Antwort zunahegetreten bin. Ich bin auch nur ein Mensch. Und es hat einen tiefgreifenden Grund, dass ich nicht zu diesem speziellen Gutachter möchte, den ich hier sicherlich nicht öffentlich schreiben werde. Das Thema ist für mich dann soweit hier erledigt. Danke an Alle!
viel Erfolg Also ich hatte in meinem Verfahren mit Anwalt versucht, den Gutachter im Nachhinein, weil ich ihn und vor allem seine sehr wertenden Aussagen unmöglich fand, abzulehnen. Das ist aber vom Sozialgericht abgelehnt worden! Und leider haben sie sich im Verfahren genau nur an dieses Gutachten gehalten, Pech für mich.