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Tanja
Guest
Hallo ihr,
hab mal ne Frage (ich hoffe das die in DIESEM Forum richtig ist ...
Also, ich hab einen GdB von 60 %. Mein Zeitvertrag läuft am 31.07.2002 aus. Mein Arbeitgeber hat die 5 Tage Zusatzurlaub nun auf die 7 Monate "aufgeteilt" und daraus meinen Zusatzurlaub für 7 Monate berechnet (5 : 12 x 7)
Nun habe ich eben aber folgendes gelesen:
"Eine Arbeitnehmerin teilte im Okt. 1991 mit, dass mit Wirkung vom 27.06.1991 ihre Schwerbehinderteneigenschaft festgestellt wurde.
Sie verlangte daraufhin für das Jahr 1991 fünf zusätzliche Urlaubstage, wie dies im Gesetz vorgesehen ist. Der Arbeitgeber wollte den zusätzlichen Urlaub NUR anteilsmäßig ab 27.06.91 bezahlen.
Die schwerbehinderte Arbeitnehmerin gewann den anschließenden Prozess. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) führte aus, das Gesetz kenne in diesem Falle keine Wartezeiten, Stichtage oder ZWÖLFTELUNGEN. Daher sei der VOLLE Zusatzurlaub von 5 Tagen zu gewähren."
Urteil des BAG vom 20.05.1995
9 AZR 166/94
RdW 1995, 534
Heißt das nun für mich, dass mir, obwohl mein Vertrag am 30.09.2002 ausläuft, der volle Zusatzurlaub zusteht ?
Wenn ich nun bei einem anderen Arbeitgeber eine neue Stelle ab 01.08.02 bekäme, würde ich ja dann KEINEN Zusatzurlaub mehr von ihm bekommen. Da ich aber umschulen (schulische Ausbildung) möchte, ist dies ja nicht der Fall, so dass es mir Recht wäre, wenn ich die 5 Tage bis Ende Juli nehmen könnte.
Gruß
Eure
Tanja H.
hab mal ne Frage (ich hoffe das die in DIESEM Forum richtig ist ...
Also, ich hab einen GdB von 60 %. Mein Zeitvertrag läuft am 31.07.2002 aus. Mein Arbeitgeber hat die 5 Tage Zusatzurlaub nun auf die 7 Monate "aufgeteilt" und daraus meinen Zusatzurlaub für 7 Monate berechnet (5 : 12 x 7)
Nun habe ich eben aber folgendes gelesen:
"Eine Arbeitnehmerin teilte im Okt. 1991 mit, dass mit Wirkung vom 27.06.1991 ihre Schwerbehinderteneigenschaft festgestellt wurde.
Sie verlangte daraufhin für das Jahr 1991 fünf zusätzliche Urlaubstage, wie dies im Gesetz vorgesehen ist. Der Arbeitgeber wollte den zusätzlichen Urlaub NUR anteilsmäßig ab 27.06.91 bezahlen.
Die schwerbehinderte Arbeitnehmerin gewann den anschließenden Prozess. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) führte aus, das Gesetz kenne in diesem Falle keine Wartezeiten, Stichtage oder ZWÖLFTELUNGEN. Daher sei der VOLLE Zusatzurlaub von 5 Tagen zu gewähren."
Urteil des BAG vom 20.05.1995
9 AZR 166/94
RdW 1995, 534
Heißt das nun für mich, dass mir, obwohl mein Vertrag am 30.09.2002 ausläuft, der volle Zusatzurlaub zusteht ?
Wenn ich nun bei einem anderen Arbeitgeber eine neue Stelle ab 01.08.02 bekäme, würde ich ja dann KEINEN Zusatzurlaub mehr von ihm bekommen. Da ich aber umschulen (schulische Ausbildung) möchte, ist dies ja nicht der Fall, so dass es mir Recht wäre, wenn ich die 5 Tage bis Ende Juli nehmen könnte.
Gruß
Eure
Tanja H.