Zu dem ja immer wieder aktuellen Thema: Schwerbehinderung: Wann besteht Auskunftspflicht beim Arbeitgeber? habe ich die folgende Seite im Netz gefunden. Vielleicht ist das ja für ein ein oder anderen wichtig: http://www.rheumawelt.de/rhe/DisplayContent.do?wid=103670
hallo birgit, habe den link mit zur sammlung schwerbehinderung hinzugefügt. hoffe odch, das dies okay ist. danke f.d.link liebi