Hummel
Neues Mitglied
Hallo ihr Lieben,
habe ein dringendes Anliegen !!!!
Kann mir irgendwer sagen, ob der Schutz für Schwerbehinderte nach dem Schwerbehindertengesetz (hier in Sachen Kündigung) schon während der Probezeit greift ???
Mir geht es sehr schlecht, ich möchte evtl. stat. zur Diagnostik / Bezhandlung in eine Klinik. Befinde mich aber noch in der Probezeit. Und ich weiß, dass mein Arbeitgeber schnell kündigt, wenn man in der Probezeit krank wird.
Wenn nun der Schwb.-Schutz schon in der Probezeit greifen würde, bräuchte ich ja keine Angst vor einer Kündigung zu haben... oder doch ?
Wäre für Antworten sehr dankbar.
Gruß
Eure Hummel Tanja
habe ein dringendes Anliegen !!!!
Kann mir irgendwer sagen, ob der Schutz für Schwerbehinderte nach dem Schwerbehindertengesetz (hier in Sachen Kündigung) schon während der Probezeit greift ???
Mir geht es sehr schlecht, ich möchte evtl. stat. zur Diagnostik / Bezhandlung in eine Klinik. Befinde mich aber noch in der Probezeit. Und ich weiß, dass mein Arbeitgeber schnell kündigt, wenn man in der Probezeit krank wird.
Wenn nun der Schwb.-Schutz schon in der Probezeit greifen würde, bräuchte ich ja keine Angst vor einer Kündigung zu haben... oder doch ?
Wäre für Antworten sehr dankbar.
Gruß
Eure Hummel Tanja