Hallo ihr Lieben, habe ein dringendes Anliegen !!!! Kann mir irgendwer sagen, ob der Schutz für Schwerbehinderte nach dem Schwerbehindertengesetz (hier in Sachen Kündigung) schon während der Probezeit greift ??? Mir geht es sehr schlecht, ich möchte evtl. stat. zur Diagnostik / Bezhandlung in eine Klinik. Befinde mich aber noch in der Probezeit. Und ich weiß, dass mein Arbeitgeber schnell kündigt, wenn man in der Probezeit krank wird. Wenn nun der Schwb.-Schutz schon in der Probezeit greifen würde, bräuchte ich ja keine Angst vor einer Kündigung zu haben... oder doch ? Wäre für Antworten sehr dankbar. Gruß Eure Hummel Tanja
Hallo Tanja, bevor ich hier was zitiere, was womöglich falsch ist, schau doch mal unterSGB Sozialgesetzbuch nach, unter Paragraph 85 wirst du etwas von Kündigungsschutz erfahren. Ansonsten sind da noch die Parag. 33,71,80 interessant. Wünsch dir viel Glück und gute Besserung
Frage Erstmal nur die Tel-Nr. vom kostenlosen Service Schwerbehindertenrecht: 0800 - 15 15 15 - 2 Arbeitsrecht : 0800 - 15 15 15 - 7 vielleicht weis da einer was Gruß "merre"