Schwerbehindertenparkplatz

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Oliver70, 25. September 2018.

  1. Oliver70

    Oliver70 Bekanntes Mitglied

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    29. Juli 2018
    Beiträge:
    1.045
    Hallo zusammen,

    ich habe seit 1991 einen Schwerbehindertenausweis 50%. Da ich toi toi toi
    nicht gehbehindert bin kann ich mich ja nicht einfach auf einen Schwerbehindertenparkplatz stellen.

    Gibt es trotzdem die Möglichkeit einer Parkerleichterung da ich schon Probleme habe aus
    dem Auto zu steigen, rein komme ich komischerweise immer ganz gut.

    Vielleicht hat ja jemand sowas schon beantragt oder kennt sich aus.

    Vielen Dank und Gruß
    Oliver
     
  2. Heike68

    Heike68 Moderatorin

    Registriert seit:
    8. Juli 2012
    Beiträge:
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    NRW/Rheinland
    Es gibt in einigen Bundesländern gelbe Ausweise bezüglich Parkerleichterung. Da reicht das Merkzeichen G aus, wenn aG knapp verfehlt wurde.

    Bundesweit gibt es den orangen und blauen Ausweis. Dafür sind G und B erforderlich (Ausnahme 2 schwere Darmerkrankungen) und je nach Erkrankung 70/80 %.

    Der Schwerbehindertenparkplatz darf m.W. nach nur mit blauem Ausweis benutzt werden.

    Fürchte also, dass Du keinen Anspruch erwirken kannst.
     
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  3. Mara1963

    Mara1963 Guest

    Ich hatte mal einen Parkausweis für einen Schwerbhindertenparkplatz; das war wegen eines schweren Motorradunfalls in der Jugend. Da hatte ich für 5 Jahre das Merkmal aG im Schwerbehindertenausweis und das braucht man nach wie vor um einen Parkausweis zu beantragen.
    https://www.handicap-bazar.de/behindertenparkplatz/

    Hast du "nur" Probleme auszusteigen oder hinterher auch zu laufen?

    Mara
     
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  4. Stine

    Stine Moderatorin

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  5. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    Hallo,
    grundsätzlich vergibt die behörde bescheide für einen schwerbeh.parkplatz nur nach bestimmten
    richtlinien.
    dieser ist dann blau, trägt ein passbild vom inhaber, eine nr u.ist befristet, gilt eu weit.
    den parkplatz selbst dürfen nur diese benutzen.
    einige bundesländer geben einen orangenen
    parkausweis heraus. aber auch hier vorsicht-
    schwerbehindertenparkplätze dürfen damit
    nicht benutzt werden.ausnahme in berlin-brandenburg.

    nachfogende aussagen bereffen nicht alle
    bundesländer
    Behindertenparkplatz
    FAQ Behindertenparkplatz
    Wenn ich mir die Suchbegriffe so ansehe, mit denen die Besucher auf diese Seite kommen, muss ich feststellen, dass es offenbar ein Informationsdefizit rund um Behindertenparkplätze gibt. Dieser Fragenkatalog soll Antworten auf die Fragen geben:

    Wer darf auf einem Behindertenparkplatz parken?
    Auf einem Behindertenparkplatz dürfen nur Schwerbehinderte parken, die sich außerhalb des Wagens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen können. Nur Personen mit den Merkzeichen „außergewöhnlich gehbehindert“ (aG) oder „blind“ (Bl) erhalten den blauen Parkausweis, der zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt. Das heißt, nicht alle behinderten Menschen dürfen einen Behindertenplatz nutzen. Ein Schwerbehindertenausweis alleine reicht nicht aus. Es wird ein blauer Ausweis mit Ausnahmegenehmigung benötigt. Auch ein Gipsbein reicht nicht aus, um auf dem Behindertenparkplatz parken zu dürfen. In mehreren Bundesländern gibt es seit 2009 Ausnahmeregelungen etwa für Leute mit Morbus Crohn oder gehbehinderten Menschen, die einen Grad der Behinderung von 80 haben und die Merkzeichen G und B im Ausweis haben.
    Übrigens auch eine Autopanne berechtigt nicht zum Parken auf dem Behindertenparkplatz.
    Wie bekomme ich einen Parkausweis?
    Für die Ausstellung der Parkausweise sind in der Regel die Ordnungsämter zuständig. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, wo Sie den Antrag stellen können.
    Warum benötigen behinderte Menschen die Behindertenparkplätze so dringend?
    Behindertenparkplätze liegen oft in der Nähe von Eingängen öffentlicher Gebäude. Sie ersparen behinderten Menschen lange Wege zurücklegen zu müssen. Viele behinderte Menschen können nicht weit laufen.
    Behindertenparkplätze sind meist so eingerichtet, dass sich die Fahrer- oder Beifahrertür ganz öffnen lässt. Sie liegen entweder am Straßenrand oder sind breit eingezeichnet. Viele behinderte Menschen, insbesondere Rollstuhlfahrer, benötigen zum Ein- und Aussteigen mehr Platz. Ist kein Behindertenparkplatz vorhanden, schauen sie oft in die Röhre, weil sie normal breite Parkplätze nicht nutzen können oder Angst haben müssen, dass ihnen jemand die Tür zuparkt.
    Behindertenparkplätze sind vielfach eine Grundvoraussetzung, damit behinderte Menschen gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.
    Wer auf Behindertenparkplätzen unrechtmässig parkt, behindert diese Menschen und schränkt sie massiv ein.
    Was kostet mich das Falschparken auf einem Behindertenparkplatz ohne Parkausweis (Bussgeld)?
    35 Euro plus gegebenfalls Abschleppkosten. Auch eine Panne berechtigt übrigens nicht zum Parken auf einem Behindertenparkplatz.
    Was bedeutet die Zahl unter einem Behindertenparkplatz-Schild?
    Für schwerbehinderte Menschen können personenbezogene Behindertenparkplätze eingerichtet werden, beispielsweise vor der Wohnung oder der Arbeitsstelle. Diese Parkplätze werden dann mit einem Schild mit Rollstuhlsymbol und dem Hinweis „Mit Parkausweis Nr….“ versehen. Nur der Ausweisinhaber darf diesen Parkplatz dann benutzen. Auch auf diesen Parkplätzen kostet das Falschparken 35 Euro und auch das Abschleppen ist möglich.
    Warum sind Behindertenparkplätze so breit?
    Manche Behindertenparkplätze sind besonders breit eingezeichnet. Behinderte Menschen brauchen zum Aussteigen mehr Platz: Der Rollstuhl muss neben die Tür passen, sie muss meist ganz geöffnet werden. Einige Rollstuhlfahrer nutzen Hebebühnen um z.B. in den Van zu kommen. Auch diese Hebebühnen brauchen Platz. Auch Menschen, die Krücken nutzen brauchen Platz zum Einsteigen.
    Viele dieser Menschen können ausschließlich breite Parkplätze benutzen. Auch wenn noch viele andere Parkplätze frei sind, nutzt ihnen das nichts.
    Warum gibt es so viele Behindertenparkplätze?
    Es gibt in Deutschland noch viel zu wenige Behindertenparkplätze. Noch nicht vor jeder Post gibt es einen Behindertenparkplatz und längst nicht vor jedem Geschäft. Eigentlich müsste es überall dort, wo es reguläre Parkplätze gibt, auch Behindertenparkplätze geben. Einige Leute argumentieren, dass man nicht mehr Behindertenparkplätze brauche als Nutzer. Das ist natürlich Blödsinn. Schließlich wollen behinderte Menschen nicht nur an einer Stelle parken, sondern auch vor dem Kino, einem Geschäft oder einer Behörde.
    Darf man auf Behindertenparkplätzen halten?
    Parken auf Behindertenparkplätzen ohne Ausnahmegenehmigung ist verboten. Beim Halten ist das nicht so eindeutig geregelt. Klar ist allerdings: Wer das Auto verlässt und / oder länger als 3 Minuten hält, parkt und kann abgeschleppt werden.
    Wann darf man auf Behindertenparkplätzen abgeschleppt werden?
    Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass das verbotswidrige Parken auf einem Behindertenparkplatz, regelmäßig das Abschleppen rechtfertigt. Die Kosten für das Abschleppen hat derjenige zu tragen, der verbotswidrig parkt.
    Das gilt übrigens auch für die behinderten Menschen, die keinen Parkausweis, sondern nur einen Schwerbehindertenausweis haben. Der Schwerbehindertenausweis alleine berechtigt nicht zum Parken auf einem Behindertenparkplatz.
    Blinde können gar kein Auto fahren. Wieso bekommen Sie einen Parkausweis?
    Voraussetzung für die Ausstellung eines Parkausweises ist nicht, dass man selbst fahren können muss. So bekommen beispielsweise auch Kinder einen Parkausweis, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Eltern dürfen dann, wenn sie das behinderte Kind dabei haben, auf einem Behindertenparkplatz parken. Genauso ist es bei blinden Menschen. Sie können den Ausweis nutzen, wenn sie jemand fährt. Der Ausweis ist nicht fahrzeuggebunden.
    Ein nicht sichtbar behinderter Autofahrer parkt mit Parkausweis auf einem Behindertenparkplatz. Wie kommt der an einen Ausweis?
    Es gibt zwei Möglichkeiten: Er hat eine nicht sichtbare Behinderung. Er ist dennoch so weit eingeschränkt, dass er einen Parkausweis bekommen hat. Die zweite Möglichkeit kommt leider viel zu oft vor: Angehörige von behinderten Menschen parken auf Behindertenparkplätzen mit dem Ausweis des behinderten Verwandten oder der Ausweis wurde gestohlen. Diese Leute nehmen anderen behinderten Menschen die Parkmöglichkeit weg.
    Wie fahren Rollstuhlfahrer überhaupt Auto?
    Es gibt unterdessen viele Umbaumöglichkeiten von Autos. Es ist möglich nur mit den Händen Auto zu fahren. Das funktioniert mit Handgas und handbedienbarer Bremse. Auch für Menschen ohne Arme gibt es Umbauten. Menschen mit Halbseitenlähmungen können ebenfalls Auto fahren.
    Es gibt Rollstuhlverladesysteme, die den Rollstuhl ins Auto packen. Andere Autofahrer laden ihren Rollstuhl per Hand ein, heben ihn über sich und legen ihn auf den Beifahrersitz oder die Rückbank. Bei Vans und Minibussen ist es möglich, mit dem Rollstuhl bis vor das Lenkrad zu fahren oder sich erst im Auto, dank Hebebühne, auf den Fahrersitz zu setzen.
    Was sollen denn die „Bitte Abstand halten“-Schilder an einigen Autotüren?
    Wenn keine Behindertenparkplätze verfügbar sind, müssen auch Autonutzer, die auf einen breiten Parkplatz angewiesen sind, auf reguläre Parkplätze zurückgreifen. Wer Glück hat, findet zwei nebeneinander liegende Parkplätze. Dies schützt aber nicht davor, dass jemand später zu nah an der Tür parkt. Die Schilder sollen andere Autofahrer darauf hinweisen, dass man nicht aus Blödheit zwei Parkplätze nutzt, sondern um überhaupt parken zu können.
    Wo gibt es Behindertenparkplätze?
    Einige Städte geben Listen mit öffentlichen Behindertenparkplätzen heraus.

    Links:
    Behindertenparkplätze in Bielefeld (Seite 13)
    Behindertenparkplätze in Braunschweig
    Behindertenparkplätze in Düsseldorf
    Behindertenparkplätze in Euskirchen (Seite 19)
    Behindertenparkplätze in Hamburg
    Behindertenparkplätze in Heidelberg
    Behindertenparkplätze in Leipzig (nach unten scrollen)
    Behindertenparkplätze in München
    Behindertenparkplätze in Nürnberg
    1. Schwerbehindertenparkplatz : 300 €, 3 Punkte & 4 Wochen Fahrverbot? : Seite 13 : Behindertengerechte Mobilität
    weiterer link
    https://www.asv.bremen.de/service/formulare_und_antraege/ag_behinderungsgrad_g-3146

    https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/behindertenparkplatz/#blauer_parkausweis_die_berechtigung_auf_einem_behindertenparkplatz

    https://www.berlin.de/lageso/behinderung/schwerbehinderung-versorgungsamt/nachteilsausgleiche/parken/

    https://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/nachteilsausgleiche/parkausweise-blau-orange.php

    ....
    bitte erkundigt euch in eurem bundesland über
    die bedingungen u.modalitäten.

    sauri



     
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  6. Oliver70

    Oliver70 Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    29. Juli 2018
    Beiträge:
    1.045
    Hallo zusammen,

    vielen Dank für die ganzen Infos, da habe ich noch eine Menge zu lesen;)

    @Mara Probleme mit dem Laufen nach dem Aussteigen habe ich nur wenn ich länger im Auto gesessen habe den typischen
    Steifigkeitsanlaufschmerz der ist nach paar Schritten weg, würde nicht als gehbehindert durchgehen, ich glaube da kann man
    eine festgelegte Länge nicht mehr laufen unter 3km?

    Ist nicht einfach überhaupt einen Ausweis zu bekommen, mein Vater hat Parkinson und kann wirklich kaum noch laufen,
    da wurde der ganze Antrag auf Schwerbehinderung abgelehnt, haben erstmal Widerspruch eingelegt, in Deutschland kommt
    man nur mit massiven Quengeln und Belästigen der Behörden weiter;). Die meisten Anträge werden ja zunächst abgelehnt aus
    purer Bequemlichkeit der Ämter.

    Liebe Grüße
    Oliver
     
  7. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    30. April 2003
    Beiträge:
    669
    Ort:
    Rheinbach
    Hi Oliver,

    leider ist es nicht möglich auf einem Behindertenparkplatz zu parken, da man "nur" mit MB kein "aG" bekommen wird, da es in den Vorschriften nicht vorgesehen ist. Es gab mal einen komplett versteiften Bechti, der bis zum obersten Gericht geklagt hat. Man hat die Problematik (die ich auch habe, weil komplett versteift) verstanden, aber konnte nichts dagegen machen... Es ist natürlich total sinnvoll, dass ein körperlich gesunder Blinder auf einem Behindertenparkplatz parken kann... AG wird selten verteilt, da es abhängig von den ausgegebenen Ausweisen für die Städte wenig lukrativ ist, denn sie müssen dann eine entsprechende Anzahl kostenlose Parkplätze vorhalten.

    Viele Grüße
    Jürgen
     
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