Schwerbehindertenausweiß......

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Kathi2010, 23. Februar 2011.

  1. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Schwerbehindertenausweis...

    @waldmensch

    egal wie du das gemeint hast, solltest du bei den nächsten
    beiträgen das auch so konkret schreiben, um nicht für zusätzliche
    verwirrung zu sorgen.

    ich für meinen teil weiss, dass die ärzte das auch mit mir besprechen
    um nicht irgendwas zu schreiben-sondern wie der zustand ist.

    im übrigen sind diejenigen, die entscheiden wieviel GdB man bekommt,
    allesamt ärzte, ggf. auch psychologen. andere können eine solche beurteilung auch gar nicht abgeben. heisst nicht umsonst "gutachterarzt"

    saurier
     
  2. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    Schwerbehindertenausweis.....

    @hallo tini 5

    das problem ist, dass eine einstufung normal nach den
    behinderungen und beeinträchtigungen erfolgt, die die krankheit
    bereitet. irreführend ist hier, dass man denkt, die krankheit
    wird bewertet. dem ist aber nicht so.

    wenn also steht ich fühle mich schwach...dann wissen die noch längst
    nicht was du meinst. steht aber: ich kann dies nicht mehr tun weil
    und nur weil ...der und der mir dabei hilft, klingt das ganz anders.

    bei einem widerspruch kann passieren dass du zum gutachter musst.
    der wird dich genau beobachten, was du wirklich noch kannst.

    für den widerspruch solltest du dir dann den bescheid aushändigen
    lassen, der zu dieser einschätzung von 20% geführt hat.
    danach bist du eh erst in der lage, dagegen vor zugehn.

    sauri:)
     
  3. Tini 5

    Tini 5 Mitglied

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    386..
    Hallo saurier

    für den widerspruch solltest du dir dann den bescheid aushändigen
    lassen, der zu dieser einschätzung von 20% geführt hat.
    danach bist du eh erst in der lage, dagegen vor zugehn.


    Nach dem Gutachter?
    Habe so gar keine Ahnung.

    Tini
     
  4. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Schwerbehindertenausweis...

    @tine 5

    erstmal formlos widerspruch, wegen der fristen.

    gutachten abfordern vom landesamt (das ärztl.)was zu dieser einschätzung von 20% geführt hat.

    dann widerspruch erst begründen bitte die ärztin mit einbeziehn.

    sauri
     
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