Hi Sabine,
ich habe das berühmte "G". Ich hatte dieses Merkmal mit beantragt, insbesondere deshalb weil ich die bei uns nahgelegenen Parkplätze für Behinderte nutzen wollte, da ich kaum in der Lage bin, mehr als 200 m zu gehen. Dies hatte mein Arzt auch bestätigt. Jedoch habe ich den Fehler gemacht, nur das "G" zu beantragen. Trotz der Angaben darüber, dass ich schlecht "zu Fuß" bin, habe ich auch nur das "G" bekommen. Um die speziellen Parkplätze nutzen zu dürfen, musst Du allerdings "aG" zugesprochen bekommen. Dies bekommst Du wiederum nur dann, wenn Du einen Behinderungsgrad von mind. 80 % hast. Tja, da ich das "aG" nicht bekommen habe ( trotz Angaben warum ich das haben wollte, und eben nur weil falsch beantragt... ), muss ich jetzt wieder einen Änderungsantrag stellen, damit "aG" nachträglich noch auf den Ausweis gedruckt wird. Also, je nachdem wofür Du das alles benötigst, versuche auf jeden Fall, "aG" zu beantragen. Nur das G nutzt nicht viel,ausser dass Du entweder umsonst mit Bus und Bahn fahren darfst, oder eine Ermässigung der KfZ-Steuer beantragen kannst.
Berichte mal.....
Steffi