Schweigepflichtsentbindung

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Babbel, 26. Juli 2016.

  1. Babbel

    Babbel Neues Mitglied

    Registriert seit:
    11. Juli 2016
    Beiträge:
    12
    Ort:
    Thüringen
    Hallo,
    ich habe gestern bei der Krankenkasse bei der Anmeldung für Krankengeld auch 2 Formulare zur Entbindung der Schweigepflicht unterzeichnet.
    Die Dame erklärte mir kurz und nett das sie mich damit besser unterstützen könnten.Im Nachinein sind mir jetzt Zweifel gekommen ob das richtig war.
    Es wäre schön wenn mir hier jemand Tips oder Erfahrungen dazu schreiben könnte.

    Liebe Grüße
     
  2. Luna-Mona

    Luna-Mona Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    5. Dezember 2011
    Beiträge:
    1.920
    Ort:
    Mittelhessen
    Hallo Babbel,

    tja, Deine Zweifel sind jetzt, nachdem Du unterschrieben hast, etwas verspätet. Lies Dir doch nochmal durch, was genau Du unterschrieben hast, evtl. kann man im Nachhinein diese Schweigepflichtsentbindung schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) rückgängig machen oder auf einen einzigen Arzt beschränken.
    Ich selbst wurde auch vor Jahren von meiner KK gedrängt, so etwas zu unterschreiben und habe es nicht getan, sondern weil es mehrere Seiten waren, mir mit nach Hause genommen ("tut mir Leid, habe meine Lesebrille vergessen") und nach Rücksprache mit meiner Hausärztin nicht unterschrieben. Soweit ich es ermessen konnte, sind mir durch die Weigerung keine Nachteile entstanden, habe trotzdem Krankengeld erhalten und kam auch zur Reha.

    Liebe Grüße
    Luna-Mona
     
  3. Duvel

    Duvel Mitglied

    Registriert seit:
    21. April 2007
    Beiträge:
    156
    Ort:
    Kreis Herzogtum Lauenburg
    Kommt ja drauf an, was Du inhaltlich unterschrieben hast? Hast Du Kopien gezogen?
     
  4. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hallo Babbel,
    das Thema hatten wir hier vor nicht allzu langer Zeit, wobei es darum ging, dass die KK regelmäßig anrief, um besser "unterstützen" zu können. Vorsicht bei solchen Ansinnen. Um Dich zu unterstützen, ist der Arzt und nicht die KK zuständig. Es geht wahrscheinlich darum, Dich mit den erwarteten Auskünften schneller aus dem Krankengeldbezug zu bekommen.
    Die Einwilligungserklärung kann widerrufen werden.
    LG o-häsin
     
  5. Babbel

    Babbel Neues Mitglied

    Registriert seit:
    11. Juli 2016
    Beiträge:
    12
    Ort:
    Thüringen
    Vielen Dank für eure Antworten,ich habe heute nochmal mit der Dame telefoniert
    .Sie schickt mir sofort die Kopien zu sagt sie hätte vergessen mir diese mitzugeben.
    Ich dachte das die Krankenkasse sowieso alle Diagnosen hat und habe mir gestern nicht weiter Gedanken darüber gemacht.
    Ich habe auch einen Reha Antrag laufen .Auf dem Formular standen 3 Spalten zur Freigabe Arzt,Klinik und Rehaklinik .
    Ich denke das es besser wäre zu wiederrufen oder kann mich die KK im Rahmen meiner Mitwirkungspflicht darauf festnageln.Im Internet kann ich keine eindeutigen Ratschläge dazu finden.
    Liebe Grüße
     
  6. Julianes

    Julianes Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    9. Dezember 2014
    Beiträge:
    655
    Hallo babbel,

    die beste Auskunft wird Dir sicher ein SovD oder VdK geben können.
    Ruf doch mal bei denen an, und wenn Du Mitglied werden solltest
    hast Du auch weitere rechtliche /anwaltliche Unterstützung.

    LG jule
     
  7. Duvel

    Duvel Mitglied

    Registriert seit:
    21. April 2007
    Beiträge:
    156
    Ort:
    Kreis Herzogtum Lauenburg
    Ich würde erstmal abwarten, was Du da genau unterschrieben hast und dann weiter sehen. Wenn es Dir dann nicht gefällt, kannst Du ja immer noch widerrufen. Nur guck genau, manchmal sind die an Anträge gebunden. Nicht das dann irgendein Antrag damit nicht bearbeitet wird...
     
  8. Babbel

    Babbel Neues Mitglied

    Registriert seit:
    11. Juli 2016
    Beiträge:
    12
    Ort:
    Thüringen
    Vielen Dank für eure Antworten.
    An den Krankengeldantrag ist diese Schweigepflichtentbindung nicht gebunden gewesen.
    Ich warte mal bis Kopien da sind und schreibe euch mal Text um zu schauen ob das i.o. ist,aber das fremde Sachbearbeiter alle meine Befunde lesen könnten ist schon komisch.

    Liebe Grüße
     
  9. Duvel

    Duvel Mitglied

    Registriert seit:
    21. April 2007
    Beiträge:
    156
    Ort:
    Kreis Herzogtum Lauenburg
    Nein an Krankengeld sind die nicht gebunden, da genügt die ärztliche "Bestätigung".
    Naja, es muss doch mehr oder weniger "jeder" (für die Sachbearbeitung) bei der BEK bei Dir schauen können, was ist denn, wenn Deine Sachbearbeiterin nicht da ist? Und außerdem unterliegen alle der Schweigepflicht.;)
     
  10. Rotkaeppchen

    Rotkaeppchen Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Januar 2013
    Beiträge:
    1.267
    Ort:
    Münsterland
    Gemäß § 206 SGB V, §§ 60 – 66 SGB I besteht eine Auskunfts- und Mitwirkungsverpflichtung des gesetzlich Versicherten beim Bezug von Sozialleistungen. Soweit gegen diese Regelungen verstoßen wird, kommt nach § 66 SGB I auch die Leistungseinstellung in Betracht; erforderlich ist allerdings mindestens ein ausdrücklicher schriftlicher Hinweis, § 66 III SGB I.

    Bei einem Bezug von Krankengeld fordert die KK grundsätzlich eine Schweigepflichtentbindungserklärung für den MDK an, welcher über die Grundlagen des Bezuges des Krankengeldes eine gutachterliche Stellungnahme abgibt. Dafür benötigt der MDK die Krankenunterlagen, weshalb die Schweigepflichtentbindungserklärung von dem Versicherten gegenüber den behandelnden Ärzten zu erteilen ist.
     
  11. Clara07

    Clara07 Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    19. Oktober 2011
    Beiträge:
    1.157
    Danke Rotkäppchen,

    Schweigepflichtsentbindungen an den MDK, also von behandelndem Arzt zu begutachtendem Arzt, genau so kenne ich das auch. So macht es Sinn. Muss halt von der Sachbearbeiterin richtig erklärt werden. Eine Kopie muss man immer bekommen!

    Liebe Grüße
    Clara
     
  12. Babbel

    Babbel Neues Mitglied

    Registriert seit:
    11. Juli 2016
    Beiträge:
    12
    Ort:
    Thüringen
    Hallo,
    jetzt sind meine Kopien da.War selbst erstaunt was ich unterschrieben habe und werde erstmal Widerruf einlegen.
    Anbei schicke ich euch mal die wichtigsten Auszüge aus den Formularen die mir ein ungutes Gefühl bereiten.
    Einwilligung zur Inanspruchnahme indiv.Beratung.
    -Zur Umsetzung der indv.Beratung werden die dafür erforderl.zus.peronenbez.Daten erhoben verarbeitet und genutzt.
    -Z.B.med.Infos meiner Ärzte,med.Infos Reha,Angaben zur derzeitigen Arbeitssituation,Daten im Zusammenhang Rentenanantrag.
    Ich stimme der zusätzlichen Erhebung Verarbeitung und Nutzung pers.bed.Daten zu.
    Einwilligung ist aber widerufbar.
    Als 2.Formular
    Ich bin damit einverstanden das die KK vom Rentenversicherung.Träger und beh.Ärzten psych.und ärztl.Untersuchung unterlagen u.Auskünfte sowie Krankenhaus und Reha berichte sowie Arbeitgeberanfragen die meine Arbeitsunfähigkeit ab.meinen KH und Reha Aufenthalt betreffen anfordern kann.?insoweit entbinden ich benannte Stellen von der Schweigepflicht.
    Wann und soweit Unterlagen angefordert werden ist darauf hinzuweisen daß diese je nach Sachlage an den med.Dienst oder an die KK übersandt werden.
    Weiterhin nehme ich zur Kenntnis das die Daten die im Zusammenhang mit einer Begutachtung wegen Erbringung von Sozialleistungen bekannt geworden sind u.a. an andere Sozialleistungen.träger zur Erfüllung deren Aufgaben übermittelt werden dürfen.
    Dieser Verfahrensweise kann ich widersprechen was ich erstmal tun werde und abwarte was passiert.Nach 25 Jahren Arbeit bin ich das erste Mal ins Krankengeld gerutscht und dann gleich dieser Druck.
    Danke fürs Lesen meiner umfangreichen Nachricht vlt.kennt das ja jem. so
    Liebe Grüße aus dem sonnigen Thüringen
     
  13. Clara07

    Clara07 Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    19. Oktober 2011
    Beiträge:
    1.157
    :eek: Das ist ungeheuerlich :eek:

    Babbel, danke für deine Information. So eine weitreichende Datenschutzverletzung - du wurdest ja nicht richtig darüber informiert/hast Kopie nur auf Anforderung erhalten - ist der Hammer.

    Liebe Grüße
    Clara
     
  14. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hallo Babbel,
    das ist ja ´n Ding. Und das Ganze sprachlich (um nicht zu sagen: zu lügen) als "Unterstützung" zu benennen, ist ja wohl der Hammer. Z.B. gehen Angaben zur Arbeitssituation die KK überhaupt nichts an, und die Weitergaben an andere Stellen, auch die Daten im Zusammenhang mit Sozialleistungen, hat nichts mit KK usw. zu tun. Sollte irgendeine Stelle Auskünfte, die sie nicht hat, für eine Bearbeitung benötigen, kann sie sich selbst an Dich wenden, und Du kannst prüfen, ob Du voll oder eingeschränkt oder gar nicht zustimmst.

    Wie ich oben schon sagte: in Deiner aus der Erkrankung entstehenden Situation unterstützt Dich der Arzt, nicht der Sachbearbeiter der KK oder anderer Stellen. Für besondere Hilfen gibt es weitere Anlaufstellen, die der Arzt Dir nennen kann.

    Die KK u.a. sind da mittlerweile sehr findig, um sich einzumischen. Lies evtl. auch mal den Thread "KK begleitet längere Erkrankung" (oder so ähnlich, auch bei Krankenkasse...). Also immer Vorsicht mit Unterschriften. Es gilt ja übrigens die Schweigepflicht der Ärzte auch unter den Kollegen. Es würde zu lang werden zu schreiben, an wen alles Berichte geschickt oder mit wem telefoniert worden ist, was sämtlich der Schweigepflicht unterliegt. Man mag einwenden, das sei doch zeitsparend und praktisch, doch stellt für mich die Schweigepflicht ein zu hohes Gut dar, um es derart auszuhöhlen. Dein "ungutes Gefühl" bestätigt, dass dies auch bei Dir so ist. Und leider stimmen oft auch die Berichte nicht, weder die eigenen Angaben, noch die Befunde, so dass ich mittlerweile eine Auge drauf haben will, was an wenn weitergeleitet wird.

    Ich z.B. habe meinen behandelnden Ärzten einen schriftlichen Hinweis zur Akte gegeben, dass ich weder schriftliche noch mündliche Weitergabe meiner Daten, Befunde... wünsche, son dern einen Bericht möchte, der an mich gerichtet ist. Ggf. würde ich einen Arzt nennen, an den der Bericht geschickt werden kann.

    In diesem Sinne: sofort widerrufen und auf der Zweitschrift für Deine Unterlagen bestätigen lassen.
    Alles Gute.
    o-häsin
     
  15. sylvie33

    sylvie33 Mitglied

    Registriert seit:
    15. Mai 2016
    Beiträge:
    81
    Wenn Du die erste Unterschrift widerrufst sagst Du quasi, dass sie Deinen Antrag nicht bearbeiten dürfen. Die deutschen Gesetze sind da wirklich sehr heftig inzwischen. Ohne diese Unterschrift darf Dich quasi niemand nach Deinem Namen fragen, geschweigedenn ihn in einen PC eingeben.

    Die zweite finde ich persönlich zwar auch völlig in Ordnung, denn sie würden Dir quasi Arbeit abnehmen. Das hat aber natürlich was mit dem persönlichen Empfinden zu tun. Natürlich kannst du die Berichte auch alle selbst besorgen und der Kasse einreichen, dann hast Du die Kontrolle darüber.
     
  16. O-häsin

    O-häsin Guest

    Liebe sylvie,
    entschuldige bitte, aber das ist Quatsch, dass ohne Schweigepflichtentbindung kein Antrag bearbeitet werden kann. Die Schweigepflicht schützt sensible Daten, die nur von Befugten verschiedener im Strafgesetzbuch genannter Personenkreise eingesehen werden dürfen. Dazu gehören nicht die hier medizinisch fachunkundigen Sachbearbeiter einer KK, die den Antrag auf Krankengeld bearbeiten. Der Anspruch wird zudem bei entsprechender Krankheitsdauer ausschließlich durch Ablauf der Lohnfortzahlung ausgelöst, unabhängig von zusätzlichen Auskünften von Ärzten oder der Rentenversicherung oder der beruflichen Situation. Was denn soll beispielsweise ein Reha-Arzt oder ein Gutachter der Rentenversicherung oder gar der Arbeitgeber zum Krankengeldanspruch aussagen....
    LG o-häsin
     
  17. Babbel

    Babbel Neues Mitglied

    Registriert seit:
    11. Juli 2016
    Beiträge:
    12
    Ort:
    Thüringen
    Hallo,
    lieben Dank für all eure Antworten.lch werde morgen erstmal meinen Widerruf für beide Schreiben per Einschreiben wegschicken und warte mal ab wie die Reaktion der Krankenkasse ist.
    Ich würde ja auch in gewissem Rahmen für eine Vorstellung beim MDK eine Schweigepflichtentbindung meiner Hausärztin unterzeichnen aber von einem Termin beim MDK hat die Dame nix gesagt.
    Jetzt hoffe ich auf baldige Antwort meines Reha Antrages .Sobald ich Antwort auf meine Widersprüche erhalte melde ich mich bei euch sehr gern.
    Was mich noch interessieren würde .Hat keiner hier solche Schreiben der KK erhalten ?

    Liebe Grüße
     
  18. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hi Babbel,
    um Mißverständnissen vorzubeugen: es ist ja nicht per se falsch, jemanden von der Schweigepflicht zu entbinden, damit der Leistungserbringer das tun kann, was er tun muß bzw. will. Da unterstützt z.B. die KK den MDK, um zu ermitteln, ob Arbeitsunfähigkeit noch besteht. s. z.B. unter: http://www.mdk.de/321.htm
    Dazu braucht der MDK Unterlagen. Die meisten Versicherten nämlich haben die medizinischen Unterlagen nicht selbst, und viele sind auch nicht interessiert, was da so alles geschrieben ist -sogar daran nicht, warum sie welche Medis nehmen. Für mich persönlich unvorstellbar.
    Man sollte nur wissen, wofür genau das geschieht und sich evtl. noch bei seinem Arzt erkundigen.

    Was mich betrifft: ich bin nicht gesetzlich versichert und kann deshalb zu KK-Benehmen aus eigenem Wissen nichts sagen, jedoch ne Menge aus fremdem Wissen sowie aus eigenen Erfahrungen zur Schweigepflicht zwischen meinen Ärzten. Da ist es z.T. nicht weit her mit der Schweigepflicht, auch trotz entgegenstehender Bekundung meinerseits. Mir reicht dies, um seit Jahren sämtliche Befunde (Labor, Berichte, CDs von Röntgen pp.) selbst zu sammeln und bei konkretem Bedarf selbst abzugeben. Ob ich damit wirklich den Überblick behalte, wo was von meinen "persönlichen Geheimnissen" ist und bleibt, kann ich wegen des erschütterten Vertrauens in die geltende Schweigepflicht nicht gänzlich behaupten.

    Ich bin aber selbst auch schon mal überrumpelt worden, habe die umfassende Einwilligung am nächsten Tag widerrufen und mir die Durchschrift unterschrieben zurückschicken lassen (Rückumschlag). Es ist also niemand davor gefeit, obwohl man das Herr des Geschehens ist.
    Da ich nicht gesetzlich versichert bin, ist niemand sonst als ich und mein Arzt an meiner Gesundwerdung interessiert;-))
    LG o-häsin
     
  19. Babbel

    Babbel Neues Mitglied

    Registriert seit:
    11. Juli 2016
    Beiträge:
    12
    Ort:
    Thüringen
    Hallo,
    kurz zur Info betreff der Formulare zur Schweigepflichtsentbindung.Ich habe von meiner Krankenkasse einen übernett geschriebenen Brief bekommen das sie meinen Widerruf selbstverständlich akzeptieren .Bis jetzt ist noch keine neue Post oder ein Anruf erfolgt.Ich bin jetzt weiter bis 4.9. bis zum Rehabeginn krank geschrieben.
    Mal sehen wie es jetzt weitergeht.
    Liebe Grüße
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden