@hallo Nadeschda, es ist für jeden legitimes recht, gegen ergangenes unrecht, hier bei dir gegen einen vorliegenden behandlungsfehler vorzugehen. es ist in der tat ein verdammt schwieriger prozess und mit sicherheit einer der umfangreichsten, was da auf dich zukommt! ich kann dir nur wünschen, dass du dabei nerven wie drahtseile hast und die möglichst über viele jahre hinweg. wenn ich es richtig verstanden habe, scheinen mehrer probleme dabei zu grunde zu liegen und deren folge, die grosse einschrenkung deiner gesundheit, hier als folge der verbleib im rollstuhl, ist. erlaube mir, einiges anzumerken. ein solchen prozess anzustreben ist ein unsagbar schwieriges prozedere. @danke luna mona! dass du bereit warst, dazu einiges zu schreiben. ohne einen sehr spezialisierten fachanwalt für patientenrecht, wirst du m.E.n. arge mühe haben, einen solchen prozess zu führen um am ende zu deinem recht zu kommen. und du benötigst auch eine sehr gute rechtschutzversicherung die bereit ist die kosten eines solchen verfahrens, zutragen. was am ende in einen bereich vom mehreren zehntausend € liegen kann. allein wirst du ein solches verfahren warscheinlich nicht finanziell bestreiten können. @frage wann war der vorfall?also wann ist dass passiert? bis zum jahr 2012 galt, dass der patient nachweisen muss, dass es zu behandlungsfehlern gekommen ist und dies dem arzt nachweisen müssen. aber auch das neue patientenrechtsgesetz, macht es den patienten nicht unbedingt einfacher! (...)Wer muss wem was beweisen? in der bestehenden Regel steht, dass die Patienten beweisen müssen, dass der Arzt einen Fehler gemacht hat und dass ihnen daraus ein Schaden entstanden ist. also der Schaden des Patienten auf den Fehler zurückzuführen ist.(...) dies muss der Patient mit dem neuen Patientenrechtsgesetz nicht mehr tun.(seit 2013) (...)Ist klar, dass der Arzt einen Fehler gemacht hat und ein Schaden entstanden ist, muss der Arzt, allerdings nur bei groben Behandlungsfehlern beweisen, dass es keinen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden gibt. Diese Regelung haben höchste deutsche Gerichte bisher auf so ziemlich alle Behandlungsfehler angewendet. Das neue Gesetz gießt diese richterlichen Festsetzungen jetzt in ein Gesetz. (...) für die behandlung gilt, wenn der arzt jemanden behandelt, so schuldet er dem patienten die behandlung, nicht aber den erfolg der behandlung. die behandlung muss nach anerkannten fachlichen standards erfolgen. ein facharztstandard wird in der regel vorausgesetzt. für den verlauf der behandlung gilt, dass alles zu dokumentieren ist. werden einträge nicht gemacht, weil ev. wirklich nur vergessen, so hat das u.u.fatale folgen und das für beide seiten! die regel besagt: was nicht dokumentiert wurde, wurde auch nicht gemacht! bevor es zu einer richterlichen entscheidung kommen wird, sind im vorfeld viele sachen zu prüfen und zu klären, die einen sehr grossen zeitrahmen umfassen werden. wie -stellungnahmen der klinike/n, diensthabender ärzte und weiter behandelnden ärzte zum zeitpunkt der aufnahme und behandlung über deinen gesundheitszustand und deren weiteren entwicklung -einzuholende aussagen von ärzte und des anderen personals, was zu dem zeitpunkt des geschehens vor ort in deiner behandlung involviert war -prüfung von notwendige an dich gestellte aufklärungen durch die ärzte -prüfung der zu diesem zeitpunkt gestellten diagnosen und bereits vorhandener erkrankungen -prüfung von verläufen und massnahmen der zu diesem zeitpunkt erfolgten behandlungen bis hin zu operationen -hinzuziehen aller dazu notwendigen untersuchungen und diagnostischen mittel(Labor, Röntgen; CT, MRT.....) usw. aus deiner akte -durchführung neuer untersuchungen zur beurteilung der verlaufsentwicklung -prüfen deiner gemachter kenntnisnahmen zu allen erfolgten med.massnahmen -prüfungen, warum therapien ggf.hinausgezögert wurden etc. -erstellung von gutachten ..... das muss alles erbracht, geprüft, verglichen, eingeschätzt werden. (habe hier längst nicht alle gebiete angesprochen die relevant sein könnten) bei allen dingen die gemacht, angefordert, geschrieben und erstellt werden müssen, sind immer schriftsätze für die beteiligten parteien zu fertigen und an die beklagten/kläger mit entsprechenden fristsetzungen zur stellungnahmen zu geben. allein daraus folgt ein wust an papier und die lange dauer eines solchen verfahrens. es wird nicht einfach! saurier