@rznei: Die unendliche Geschichte Der Kampf um Medikamente aus dem Internet bleibt weiter unentschieden: Während die Monopolkommission Internet-Apotheken nach EU-Recht für zulässig hält, hat das Sozialgericht Hannover nun entschieden, dass eine Krankenkasse ihren Mitgliedern die Kosten für online bestellte Medikamente nicht ersetzen darf. Neun niedersächsische Betriebskrankenkassen hatten vor einiger Zeit Vereinbarungen mit Internetapotheke geschlossen. Eine dieser Kassen wollte nun das Verbot der Werbung für Internet-Apotheken aufheben lassen. Das Gericht berief sich bei seiner gegenteiligen Entscheidung auf das deutsche Verbot des Versandhandels von Medikamenten. Diese Verbot ist auch Wahlkampfthema: Edmund Stoiber will es im Falle seines Wahlsiegs beibehalten, Gerhard Schröder dagegen aufheben. Heißes Eisen: www.abda.de , www.pro-dsa.de , www.landessozialgericht.niedersachsen.de , www.monopolkommission.de Mailingliste Kinderrheuma bei Yahoo: - Beschreibung http://de.groups.yahoo.com/group/kinderrheuma - Anmeldung zum Schreiben kinderrheuma-subscribe@yahoogroups.de - Beiträge schreiben: kinderrheuma@yahoogroups.de