ich wünsche dir , dass du den Kampf gewinnst.... das ist der Nachteil eines Beamten, dass der Dienstherr einen ruckuzuck in die Frühpensionierung schicken möchte.... Ich habe z.Zt. auch eine Klage zu laufen gegen die Beihilfe, so wie einige Widersprüche (auch für mein Kind geschrieben).... Es schlaucht alles ganz schön, nur wenn ich dass alles so lese und höre, dass das auch alles mit rechtl. Beistand in die Grütze gehen kann.... :vb_confused: Toi,Toi - bis jetzt konnte ich eigentlich alles in meinem Sinne regeln .... habe auch mein GdB 50 per Klage durchgeboxt.
"Wenn ich dir was zwingend rate, dann das, dass du dir einen neuen Rechtsanwalt suchst, am besten eine Frau, und ihr in der ersten, kostenlosen (!!) Beratungsstunde alles erklärst und zeigst. Dann wird sich zeigen, was sie dir rät. Vielleicht kann sie dir auch ohne Klage zu deinem Recht verhelfen, durch Akteneinsicht, "Drohgebärden", Verhandlungsgeschick." das habe ich vorhin mal gelesen. das stimmt so nicht: es gibt "KEINE ERSTE KOSTENLOSE BERATUNGSSTUNDE" durch einen rechtsanwalt. rechtsanwälte müssen auch geld verdienen, haben keine zeit zu verschenken. durch kostenlose beratungsgespräce bezahlt sich miete der kanzlei und der eigene lebensunterhalt nicht! doch niemand muss aus persönl. geldmangel auf rechtsrat verzichten. dazu muss man beim amtsgericht um einen beratungsschein bitten. ein rechtspfleger entscheidet dann über dein anliegen. (nachweis Hartz IV ..) im übrigen ist der tipp, am besten eine frau als anwältin zu nehmen, (um eine kostenlose erstberatung zu bekommen) reichlich kurios. es gibt fachanwälte im sozialrecht, diese sollte man konsultieren. dann ist es gleich ob mann oder frau. nix für ungut. lg
@ bise, die erste Beratungsstunde ist immer kostenlos. Wenn du andere Erfahrungen gemacht hast als die meisten oder als mein privater Freund, dann kennzeichne dies bitte auch als deine Meinung! Kopfschüttelnd las ich deine Kuriositätenvermutung. Der Tipp war weder chauvinistisch noch berechnend gemeint, sondern lediglich als Hilfe zur Vertrauensbildung, nachdem Hexken schon schlechte Erfahrungen gemacht hatte. An deiner Stelle würde ich definitiv vorsichtiger formulieren.
in der rechtsanwaltsgebührenordnung steht nix über kostenlose erstberatung drin. überlege doch mal selber: wenn zum rechtsanwalt pro tag nur 3 klienten kommen zur erstberatung, wie soll er dann geld verdienen, wenn er dafür nix verlangen darf/kann. schon beim ersten termin kann die rechtsfrage sich als höchst kompliziert herausstellen. gefragt ist kompetenter sachverstand, den soll es umsonst geben? schön wäre es. in der beratung wird der anwalt tätig, er haftet zudem für die auskunft. das umsonst? wie soll er dannn die haftung bezahlen! es gibt die fachanwälte für sozialrecht, die sollten nach bedarf konsultiert werden, egal ob mann oder frau.
Die kostenlose Erstberatung gibt es nicht - (mein Bruder ist Anwalt). Da würde ja ganz viele Leute hingehen, sich mal kostenlos beraten lassen - und dann versuchen, das Ganze selber durchzuziehen. Damit könnte kein Anwalt überleben. Der Anwalt muss sich an das RVG (Rechtsvergütungsgesetz) halten - er darf es nur in ganz wenigen, besonderen Fällen unterschreiten. Aber wer wenig verdient, hat Anspruch auf Rechtsberatungs- bzw. Prozesskostenhilfe. Viele Anwälte haben die Infos und die Formulare dafür auf ihrere Website zum Downoad. JohMarkus, du liegst mit deiner Meinung hier falsch.
Dann sind meine Rechtsanwälte entweder kulant oder nett... und natürlich die aus meinem Bekannten- und Verwandtenkreis konsultierten... ich streite mich doch nicht mit meinen Erfahrungen über so ein nebensächliches Thema, wo es hier um ganz andere Dinge geht. Tipp: In der STvO steht unter anderem, dass man sich an die Geschwindigkeiten halten muss, oder andere Gesetze sind ebenfalls zwingend einzuhalten - macht das auch jeder? Ende dieses Themas aus meiner Sicht.
@hallo JohMarcus...och das ist hier oft so.....danke, in der tat ein anderes thema ! @hallo Hexken (...)SGB X, § 44 lautet wie folgt: § 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes (1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nach dem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat. (2) Im Übrigen ist ein rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen. Er kann auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden. 3) Über die Rücknahme entscheidet nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes die zuständige Behörde; dies gilt auch dann, wenn der zurückzunehmende Verwaltungsakt von einer anderen Behörde erlassen worden ist. (4) Ist ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen worden, werden Sozialleistungen nach den Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuches längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren vor der Rücknahme erbracht. Dabei wird der Zeitpunkt der Rücknahme von Beginn des Jahres an gerechnet, in dem der Verwaltungsakt zurückgenommen wird. Erfolgt die Rücknahme auf Antrag, tritt bei der Berechnung (...) http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html ich kann dir nur raten, wenn dies hier kein erfolg hat, nehme dir einen rechtsbeistand. hast du eine rechtsschutzversicherung? so beantrage das dort, bevor du die klage aufnehmen willst. sonst bleibst du auf den kosten sitzen. sollte man nun auf die idee kommen, noch schnell eine solche rv abzuschliessen, bevor er in die klage gehen will, so tritt diese erst nach drei monaten in kraft und übernimmt auch dann erst die kosten. ohne rechtschutz kommt man heute leider alleine nicht mehr weit. zum einen können die kosten eines verfahrens ziemlich hoch sein. zum anderen, gibt es so viele begründungen etc. die kann nun mal nur ein anwalt kennen. dass da viel. auch mal jemand bei ist, der was vertrieft, klar. das passiert anderen auch. dann darf und sollte man innerhalb des lfd.verfahrens den anwalt wechseln und der bisherige anwalt sollte dafür haftbar gemacht werden.(das muss man dann selbst in die wege bringen, auch mit hilfe eines anderen anwaltes möglich) bei bedürftigkeit, kann mann zum amt gehen und bekommt einen anrechtsschein für die erstberatung. der kostet m.e.n. nur 10 €. meistens kostet die erste beratungsstunde, wenn sie nicht kostenfrei ist, 50 €. die höhe der gebühren können die anwälte entspr ihrer gebührenordnung festlegen. wenn sie so kulant sind, es kostenfrei zu machen, dann wohl auch aus dem grund, so eventuell wieder zu klienten zu kommen. @hexken, fragtest du nicht danach, wann du in deinem fall einen verschlimmerungsantrag stellen kannst? -zum einen, solltest du wenigstens 6 monate nach bescheiderstellung warten -zu beachten, im sgb IX steht dazu, nach einer wesentlichen verschlimmerung kann ein solcher antrag gestellt werden -hatte man z.bsp. eine knie op, mit gelenkersatz, so wird in der regel eine 6 monatige heilungs- bewährung abgewartet, um zu schauen wie sich der zustand entwickelt. ob ggf. einschrenkungen oder behinderungen zurückbleiben. dann kann man das besser einschätzen. noch mal ein kleinen hinweis zur begutachtung zum gdb es wird nicht die krankheit bewertet, sondern die auswirkung dieser für dich im hinblick auf beeintächtigungen oder behinderungen. so kommt es durchaus vor, dass die eine oder andere erkrankung, obwohl vorhanden, nicht bewertet wird, weil sie keine probleme oder eventuell nur so wenig probleme bereitet, die eine bewertung als gdb aussen vorlassen. u.a. gibt das lagesoz vor, dass in der regel keine begutachtungen stattfinden. von daher soll man eben die unterlagen wie beh.befunde, laborbefunde; rö-;mrt- oder ct bilder;(in kopie oder per cd) einreichen. möglichst aktuell. nur wenn es zu abweicheungen kommt hinsichtlich gemachter beschwerden und behinderungen und dazu vorliegender befunde wird ggf. eine begutachtung einberufen. aus kostengründen ohnehin nicht für alle anträge machbar. und wer gern mal nachlesen will, wie kompliziert sich die einstufung zum gdb darstellt, der kann hier gucken: erläuterungen durch eine ra kanzlei Versorgungsmedizinische Grundsätze und Grad der Behinderung (GdB) link http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR241200008.html versorgungsmedizinische Grundsätze von 2010 der Gesetzgeber hat insoweit im Rahmen der 3. Verordnung zur Änderung der vom 17.12.2010(BGBl. 2010, 928)hat in seiner 3.ergänzung nachgebessert. z.Bsp.(...) dass bei den Endoprothesen nochmals ausdrücklich hervorgehoben wird, dass es sich bei den in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen genannten Graden der Behinderung insoweit um die Bewertung bei bestmöglichen Behandlungsergebnissen handelt.(...) link http://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de/SCHWERBEHINDERTENRECHT.html es kann also passieren, dass man doch wieder herabgestuft wurde im falle einer gut sitzenden endoprothese in der hüfte oder dem knie.....(was nicht im sinne der klienten war, aber als folge daraus entstanden ist) liebe grüße vom sauri
Hallo, ja, ich habe eine Rechtschutzversicherung, das wäre wohl nicht das Problem, zu mindestens nicht, wenn sie eine Deckungszusage gibt. Haben sie aber im laufenden Verfahren gegen die DRV auch anstandslos übernommen. Ich hatte wegen des Verschlechterungsantrages gefragt, weil ich der Meinung war, das meine Einschränkungen durch die Polyarthritis und die Urtikaria und die BTM Einnahme nicht berücksichtigt wurden, obwohl ich das dem VdK zur Hand gegeben hatte. Das hat sich ja nun überschnitten, also werde ich wohl keinen Verschlechterungsantrag stellen müssen im halben Jahr, außer es verschlechtert bis dahin noch was. Jetzt kann ich ja sicher nur abwarten! Oder kann ich noch irgendwas dazu beitragen jetzt, da das Verfahren nun doch noch nicht abgeschlossen bzw. wieder aufgenommen wurde. Dann würde ich denen nämlich noch einmal alles aus meiner Sicht notieren mit meinen Einschränkungen und wovon meiner Meinung die einzelne Einschränkung kommt! Danke für die interessanten Links. Liebe Grüße Das Hexken
...also meine Familie und ich haben auch die Erfahrung gemacht, dass das erste Gespräch kostenlos war.... ***Ja manchmal ist es besser , es wird nur noch mitgelesen -
Hallo Ihr Lieben, ich hatte ja versprochen euch auf den laufenden zu halten. Gestern kam Bescheid vom Versorgungsamt. Mir wurde nach erneuter Prüfung ein GdB von 50 zugesprochen und das unbefristet. Hier die Erkrankungen, die sie mit einbezogen haben: 1. Anfallsleiden 2. Wirbelsäulensyndrom, Schmerzstörung, Neurostimulatoreneinsatz 3. Kniegelenksleiden links 4. Fingergelenksverschleiß, rheumatisches Leiden 5. Allergisches Leiden, Urticaria Ich denke ich belasse es jetzt dabei. Ich bin froh, das dieses ganze Hin und Her nach zwei Jahren ein Ende hat. Jetzt hätten sie gerne ein aktuelles Lichtbild von mir für den neuen Scheckkartenausweis. Liebe Grüße Das Hexken
Hallo Hexken, herzlichen Glückwunsch!!! Du kannst wirklich froh sein um den GdB 50 und es so gut sein lassen. :vb_cool:
Hallo, Ja, ich bin auch echt froh, das dieses Theater nun endlich ein Ende hat. Ich werde es dabei belassen. Passbild ist schon unterwegs ans Versorgungsamt, also müsste der Ausweis bald kommen. Liebe Grüße und allen hier ein sonniges Wochenende ) Das Hexken
Herzlichen Glückwunsch , nun hat das kämpfen für dich entlich ein Ende. Alles Gute sagt dir Johanna aus Hamburg.
Hallöchen, ihr seid so lieb :vb_rolleyes: das ihr euch für mich freut und ich bin so froh das es euch gibt :vb_redface: Vielen Dank für eure Unterstützung und Hilfe in allen Lebenslagen und Nöten Liebe Grüße Das Hexken