rheumatoide Arthritis erster Schnelltest entwickelt

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von grummelzack, 14. November 2007.

  1. Locin32

    Locin32 Immer neugierig

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    27. Januar 2005
    Beiträge:
    1.587
    Ort:
    NRW-Ruhrgebiet
    Lieber Frank,

    konntest Du denn rauslesen was sich speziell für uns verändern wird?
    Gibt es wieder größere Einsparmöglichkeiten auf unsere Kosten?
    Wie z.B. Physiotherapie u.ä.?
    Es wäre schön wenn Du dazu etwas sagen könntest.

    Lieben Dank und schöne Grüße
    Locin32
     
  2. grummelzack

    grummelzack Barbara

    Registriert seit:
    18. Januar 2007
    Beiträge:
    1.138
    01732 Gesundheitsuntersuchung
    Keine Beitragspflicht bei Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten gemäß den Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien

    darunter fallen:
    Funktioneller Ganzkörperstatus
    Orientierende Untersuchung
    Quantitative Bestimmung von Substraten, Enzymaktivitäten oder Elektrolyten, auch mittels trägergebundener (vorportionierter) Reagenzien, gilt für die Gebührenordnungspositionen 32056 bis 32079 und 32081 bis 32087,

    keine beitragspflicht 32056 bis 32087
    keine beitragspflicht bei Bestimmung von mindestens zwei der folgenden Parameter: Erythrozytenzahl, Leukozytenzahl (ggf. einschl. orientierender Differenzierung), Thrombozytenzahl, Hämoglobin, Hämatokrit, mechanisierte Retikulozytenzählung, insgesamt

    keine Beitragspflicht bei Quantitative chemische oder physikalische Bestimmung, gilt für die Gebührenordnungspositionen 32230 bis 32236, 32240 und 32242 bis 32246 und 32248,gilt auch für
    Ähnliche Untersuchungen unter Angabe der Art der Untersuchung

    http://www.kbv.de/

    man muss sich da wirklich durchwühlen, jetze kann ich frank verstehen, danke fürs wühlen:)

    grummel
     
  3. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Stuttgart
    Diese letzten Ziffern und die Bemerkung "..ähnliche Untersuchungen" stehen im Kapitel "Spezielle Untersuchungen"

    Dieses ganze Kapitel ist nur von einem Labor abrechenbar und nicht beim Hausarzt. Sie können auch nicht in einer sogenannten Laborgemeinschaft erbracht werden.
     
  4. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

    Registriert seit:
    17. Oktober 2003
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    Stuttgart
    -> Locin32

    Die neue Gebührenordnung beinhaltet vor allem im Hausarztbereich eine Pauschalierung. Das bedeutet: beim 1. oder 2. Kontakt mit dem Patienten gibt es eine Pauschale für das ganze Quartal. Es sind nur noch wenige Zusatzleistungen zusätzlich abrechnungsfähig.

    Häufigere Beratungen in der Sprechstunde werden also nicht zusätzlich honoriert. Auswirkungen noch ungewiss.

    Die Physikalische Therapie/Physiotherapie ist 2004 geregelt worden und wird sich nicht verändern.

    Den größten Einschnitt brachte hier: Die Praxisgebühr.

    Warum ? Weil durch die Gebühr, Patienten mit leichteren Beschwerden nicht mehr zum Arzt gingen. Für jedes Rezept der Physiotherapie braucht man sogenannte Verdünner, also Patienten, die keine Physiotherapie brauchen.

    Beispiel:
    Rezept über Fango/Massage für 80 Euro. Dafür benötigt der Arzt 6 Patienten, die keine Physiotherapie brauchen ( Budget/Richtgrößen). Fehlen diese, dann kann nur weniger verschrieben werden.

    Eine weitere Änderung wird es geben, wenn pro Quartal 2 oder mehr Hausärzte in Anspruch genommen werden, weil der 2. Arzt dann weniger bekommt. Das wechseln im Quartal soll erschwert werden (laut Kassen).
     
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