F
funny
Guest
Hallo,
wer kann mir das Gerichtsurteil sagen , dass besagt, dass die Krankenkasse das Rheumaliga- Bewegungstraining bezahlen muss, wenn es ärztlich verordnet ist?
Meine Privatklasse hat mir meine Wassergymnastik - und Muskelaufbautrainingsstunden- Abrechnung zurückgeschickt mit der Begründung: Es handelt sich um keine medizinische Behandlung.
Wenn ich aber KG abrechne, was viel teurer ist, geht das bei der Privaten problemlos.
Der Bademeister hat gesagt, die Kasse "muss" zahlen.
Weiß von euch jemand , wo das steht?
Gruß Funny
wer kann mir das Gerichtsurteil sagen , dass besagt, dass die Krankenkasse das Rheumaliga- Bewegungstraining bezahlen muss, wenn es ärztlich verordnet ist?
Meine Privatklasse hat mir meine Wassergymnastik - und Muskelaufbautrainingsstunden- Abrechnung zurückgeschickt mit der Begründung: Es handelt sich um keine medizinische Behandlung.
Wenn ich aber KG abrechne, was viel teurer ist, geht das bei der Privaten problemlos.
Der Bademeister hat gesagt, die Kasse "muss" zahlen.
Weiß von euch jemand , wo das steht?
Gruß Funny