Rezeptbefreiung

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Emma, 16. April 2003.

  1. Evita64

    Evita64 Guest

    Hallöle,

    ich bin bei der KKH und habe Collagenose(n) und mein Mann ist in einer BKK und hat seit fast 20 Jahren Gicht.
    Heute habe ich mich erkundigt.
    Wir müssen uns beide Anträge der jeweiligen KK holen und uns vom Arzt die chronischen Krankheiten bestätigen lassen. Dann müssen wir alle Quittungen sammeln und am Ende alles bei EINER der beiden KK abgeben, auch Verdienstbescheinigung etc. Die prüfen dann ob unsere Zuzahlungen 2 % unseres Einkommens übersteigen (würde auf jeden Fall klappen, wenn ich früher gewußt hätte, dass man auch Fahrten zum Arzt geltend machen kann - so habe ich nur die Medi-quittungen, aber das reicht vielleicht trotzdem) und dann erhalten wir evtl. eine Zuzahlungsbefreiung.
    Kompliziert das Ganze und auch irgendwie ärgerlich für mich, weil man es aus Unwissenheit nicht früher probiert hat und eben auch nicht alles hat bescheinigen lassen.

    Aber gut dass es dieses Forum hier gibt!!!

    Viele Grüße
    Eva
     
  2. Evita64

    Evita64 Guest

    Hallo Unimaus,

    ich hoffe ich sage jetzt nichts Falsches, aber soweit mir bekannt ist, zählt der Eigenanteil für Krankenhaus nicht dazu und muss auch von Personen entrichtet werden, die von sonstigen Zuzahlungen befreit werden.
    Bei Reha richtet sich der Eigenanteil nach dem eigenen Einkommen (nicht Familieneinkommen) und muss nur dann entrichtet werden wenn das eigene Einkommen entsprechend hoch ist.
    Vielleicht kann man diese Eigenanteile aber von der Steuer absetzen, falls man welche zahlen muss (aussergewöhnliche Belastungen)?

    Viele Grüße
    Eva
     
  3. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    30. April 2003
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    zuzahlungen................

    krankenhausanteil muß trotzdem entrichtet werden.

    reha: falls du noch AU bist, zahlst du keinen eigenanteil, da das übergangsgeld für die zeit der reha von dem rententräger bezahlt wird und das in geringerem ausmaß (eigenanteil schon fast berücksichtigt).

    schienen/bandagen/orthesen/brillen... etc.: da muß man auch zuzahlen.

    es gilt eigentlich nur die rezeptbefreiung und was nicht zu verachten ist:

    wenn du frei gestellt bist, kannst du alle fahrten zu therapien,ärzten,anwendungen,kk;mdk etc.(also alle die mit deiner erkrankung in zusammenhang stehen) mit der krankenkasse abrechnen.
    (jedenfalls ist dies bei mir so.jeder kilometer wird bezahlt also z.b. 13 km zur therapie mal 2 und dann mal der wahrgenommenen tage und mal 0,21 -pro gef.km-).
    ich erstelle mir für jede adresse einen routenplan z.b. vom ADAC und schreib dann den namen, arzt oder auch einrichtung darauf.
    dann jeden termin notieren und am ende des jahres (es geht auch halbjährlich nach absprache mit der kk) laß ich dies von den zuständigen stellen einmal abzeichnen und ich unterschreibe dies auch und dann geht es ab zur kk.(alles am besten in zweifacher originaler ausfertigung -und dann nochmal einmal kopieren als nachweis- für das finanzamt).

    und wenn ihr eine bestätigung vom arzt habt, das ihr chronisch krank seit, benötigt ihr nur noch 1 % gesamtausgaben um dann befreit zu werden (so ist es bei mir, die 2%regelung ist dann außer kraft, das gilt nur für "normale kranke"-igitt wie sich das anhört-aber hier kann eigentlich jeder davon aus gehen, das er chonisch krank ist,oder nicht?)

    alles liebe und genießt die schönen sonnenstrahlen.

    gabi





    :D ;)
     
  4. Biglia

    Biglia Nachtkatze

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    Moin,

    natürlich müssen die nicht alle von dem einen Arzt sein. Lass dir einfach jegliche Rezeptscheine / -gebühren in so ein Quittungsheftchen quittieren (auch jene, welche nicht wirklich mit Rheuma zu tun haben - z.B. Erkältung).

    Was die KG betrifft kann ich dir leider auch nicht weiterhelfen. Ich würde aber vorschlagen, dass du dir da auch alle Quittungen aufbehältst und du diese dann mit dem Quittungsheftchen bei der KK abgibst. Du kannst dir ja vorher noch von einem Arzt bescheinigen lassen, dass diese KG-Einheiten notwendig waren und du diese nicht nur aus Jux und Dollerei gemacht hast.

    Chronisch? Hmm, gute Frage *überfragt bin* Ich denke mal: wiederkehrend, festsitzend

    Ich hoffe, ich konnte dir trotzdem helfen :)

    Bis dann
    Biglia
     
  5. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    liebe flower,

    also chronisch mßte eigentlich ja dein arzt bescheinigen können.

    also bei mir war es der bluthochdruck, die arthritis und M 79.0 (muskelschmerzen usw.)

    laß dir eine bescheinigung von deiner Kk geben und dann leg es deinem arzt vor. der,der dich am besten kennt und auch mit den meisten sachen behandelt.der wird dir dann die chronischen erkrankungen darauf schreiben.

    und meines erachtes (vollkommene laiin:rolleyes: ) sind beide erkrankunge "chronisch"!

    ja alle quittungen und fahrtkosten etc. dokumentieren, aufbewahren etc.

    liebe grüße

    gabi

    :cool:
     
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