Hallo, ich habe meine Erwerbsminderungsrente jetzt durch und bekomme Ende Juli eine Nachzahlung. Den Rentenantrag hatte ich am 31.07.09 gestellt und war ab 01.10.09 arbeitslos. Seit dem 31.05.10 bin ich wieder am arbeiten. Das ALG I lag bei 1386 Euro und die Rente liegt bei 583 €. Die Rentenversicherung prüft nun, ob Ansprüche seitens der Arbeitsagentur auf die Nachzahlung besteht. Vielleicht kann mir hier schon jemand vorab etwas darüber sagen. Danke schon mal im voraus. Viele Grüße Frank.H
Soweit ich weiß, verrechnet die DRV mit der Agentur für Arbeit, Du hast damit nichts zu tun. Wenn Du aber bis zu Bescheid Alg bekommen hast, wirst Du keine Nachzahlung bekommen. Da das Alg höher war, hast Du wohl Glück gehabt. Diese Info haben wir von der AfA bekommen, es ging allerdings um eine andere Krankheit.
hi, mein alg I lag auch höher als die rente, drv und arge verrechnen es intern und du musst nix zurückzahlen
Bei Rente wegen Erwerbsminderung gibt es Hinzuverdienstgrenzen. Wie das bei einer nachträglichen Bewilligung gehandhabt wird, weiß ich aber nicht. Aber Du kannst ja bei www.ihre-vorsorge.de mal fragen, wenn Du möchtest.
hinzuverdienstgrenze sind 400 euro und man darf nciht mehr als 15 std/woche- 3 std am tag arbeiten wenn du jetzt also wieder arbeitest--vvollzeit?? dann kann dir die rente wieder aberkannt werden