Rentenanwartschaft für pflegende Angehörige

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Luna-Mona, 1. April 2019.

  1. kukana

    kukana in memoriam †

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    Tja darum gehts dene ja - auf dem Papier. Also entweder Vollzeit Geld verdienen oder reduzieren und Pflegegeld plus Rentenpunkte als Ausgeich. Muss man sich ausrechnen ob man mit weniger Geld klar kommt, oder wenn nicht dann einen Pflegedienst heranholen.

    https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/1_Lebenslagen/03_Familie_und_Kinder/01_Informationen_zur_Rente/Angehoerige_pflegen_Wir_belohnen_Ihren_Einsatz.html

    Was sind die Voraussetzungen?
    • Sie dürfen die Pflege nicht erwerbsmäßig ausüben. Das heißt, die Pflege gehört nicht zu Ihrer beruflichen Tätigkeit.
    • Sie pflegen Ihren Angehörigen mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, in häuslicher Umgebung und das länger als zwei Monate im Jahr. Sollten Sie die geforderten 10 Stunden wöchentlich nicht durch die Pflege einer Person erreichen, kann auch die Zeit der Pflege mehrerer pflegebedürftiger Personen zusammengerechnet werden.
    • Die Pflege ist notwendig. Dies hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt. Die Prüfung erfolgt, sobald der Fragebogen von Ihnen abgegeben wurde.
    • Der Pflegebedürftige hat Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung.
    • Sie als Pflegender sind maximal 30 Stunden in der Woche erwerbstätig oder selbständig beruflich aktiv.
    • Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort ist in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz.
     
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