Hallole, ich habe von der Krankenkasse ein Schreiben bekommen, darin steht ich müßte zur Reha. Da ich aber schon da war und es mir jetzt noch schlechter geht wie vorher, hat der von der Krankenkasse gemeint ,daß dann wohl keine Reha mehr in Betracht kommt und schickte meine Unterlagen an die BFA. Die sollen nun entscheiden ob ich Rente bekomme oder nicht. Und das mit 37 J. Meine Frage an Euch.Können die daß so ohne weiters, und wie soll ich mich verhalten,wenn aus dem Rehaantrag plötzlich ein Rentenantrg wird? Kann ich mich dagegen wehren.Oder muß ich es akzeptieren? Weil ich bekomme im Augenblick 626 Euro Krankengeld.Und Rente wären es gerade mal 200 Euro. Zahlt mir dann jemand die Differenz? Freue mich auf Antworten. Liebe Grüßle und viel Sonnenstrahlen aus dem Schwarzwald. Eure Düsi
Hallo, Düsi. Tja, gegen einen zugesagten Rentenantrag seitens der BfA kannst du insoweit etwas tun, als dass du ihn ablehnst und dann musst du arbeiten gehen ! Wenn die Krankenkasse diesen Antrag für dich gestellt hat, ist es rechtens. Krankenkassen dürfen entscheiden, wann die Aussicht auf Besserung besteht oder nicht und durch einen Rentenantrag kommen sie aus der Zahlungspflicht. Die BfA wird dich eh zu einem Gutachter schicken und danach bekommst du Bescheid. ACHTUNG - ab Antragstellung Rente bis zur Auszahlung Rente bleibst du krankgeschrieben, denn die KK holt sich jeden Pfennig von der BfA zurück !! Ich bin 1998 in Rente gegangen, bekam DM 1.038,00 pro Monat und beziehe z.Z. € 998 Krankengeld und werde wieder in Rente gehen müssen! Meine Krankenbezüge enden am 11.4.03 und was tue ich dann?? Also, die Wahl zwischen Arbeit und Rente und Krankengeld ist immer ein Grenzgang. Krankengeld wird ja nur für eine Krankheit für 78 Wochen gezahlt, danach müssen 3 Jahre (!) dann gearbeitet sein, bevor du wieder Langzeitkrankengeld bekommst. Wenn dein Krankheitsbild so ist, daß du eh immer wieder arbeitstechnisch ausfällst, nimm die Rente ! Dazuverdienen geht ja immer. Viel Glück! Pumpkin
Hallo, danke für deine Mail. War bereits beim Gutachter.Diese schrieb der Krankenkasse das bei mir eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit bestünde. Darauf hin békam ich dieses Schreiben von der Kasse. Dann werde ich mal abwarten was die BFA mir schreibt. Bin jetzt seit dem 18.01.02 krankgeschrieben und es gibt im Augenblick auch keine Besserung. Danke dir Düsi
Hallo Manuela, solltest Du wirklich EU Rente bekommen, hast Du Anspruch nach dem neuen Grundsicherungsgesetz, das ab 1.1.2003 in Kraft tritt. Dadurch brauchen Rentner - egal ob aufgrund des Alters oder erwerbsunfähig durch Krankheit oder Behinderung- keinen Antrag auf ergänzende Sozialhilfe mehr stellen.Auch sind die Leistungen etwas höher als die Sozialhilfesätze.Deine zuständige Stadtverwaltung o.ä.kann Dir dazu sicher nähere Informationen geben. Liebe Grüße von Sveva
Hallo Manuela bei mir wurde im März 2000 cP festgestellt ich hab dann noch bis Ende des Jahres gearbeitet durch Zufall bin ich über den Integrations-Fachdienst gestolpert die haben mir sehr geholfen "wie geht was" das ganze wollte ich auch nicht wahrhaben aus dem ganz normalen Berufsleben zum Sozialfall das ist fast nicht zu verkraften neben der Krankheit her die bei mir sehr agressiv verlaufen ist Mitte 2001 bekam ich dann "freundlichen"Besuch vom sozialen Dienst der AOK der hat mich dauernd zur Reha gedrängt Im Oktober war ich dann in Wiesbaden zur Reha und hab gleichzeitig den Rentenantrag unterschrieben das hat der mir nicht gesagt grrrrr jetzt gehts mir Gottsedank wieder so gut das ich wieder 5 Stunden arbeiten kann und bekomme eine BU Rente Das alles hätte ich ohne die Hilfe von dem Integrations-Fachdienst und meinem Hausarzt nicht auf die Reihe bekommen und wäre jetzt ein kranker Sozialfall Wende dich an die richtige Stelle die helfen dir sicher weiter PS:Kopf nicht hängen lassen alles Gute Gerhard
Hallo Manuela Die Krankenkasse hätte Dir eigentlich eine Beratung bei Ihrem Rentensachbearbeiter anbieten können. Die haben alle so einen, der sich in Rentenfragen auskennt. Du kannst Dir aber auch einen Termin bei Deinem Rententräger holen und dich dort ebenfalls beraten lassen, oder einfach zum Arbeitsamt zur Beratung gehen. Kennst Du den Abschlußbericht der Klinik, wo Du zur REHA warst. Es gibt die Möglichkeit zu dieser Frage vom Hausarzt eine Anfrage an die REHA-Klinik zu machen. Ich habe mir damals ein privates Gutachten von dort wo ich war erstellen lassen. Das hat reibungslos funktioniert. Vielleicht kommst Du so irgendwie weiter. Ich bin in der Vereinigung MB und da hätten wir auch einen Anwalt kostenlos, oder in meinem Hilfsverein. Wenn Du also garnicht weiterkommst, frag einfach nochmal an. einen schönen Gruß merre
Hallo Manuela, mir ging es ähnlich wie dir. Ich war im vergangenen Jahr zur Rea. Hatte im Januarb den Antrag auf Rea gestellt. War dann in Juni zur Rea. Bin weiterhin krank entlassen worden. War dann bis Januar diesen Jahres krank geschrieben. Im Februaur erhielt ich für mich völlig unerwartet Post von der Bfa(nicht von der Krankenkasse) mir der Aufforderung einen Rentenantrag zu stellen. Ich nahm eine Rentenberatung und dort sagte man mir, wenn ich den Antrag nicht stellen würde und mein Krankengeld ausläuft, müßte ich wieder arbeiten gehen. Mir war klar, ads das auch nichts würde.Ich beriet mich mit meinen behandelnden Ärtzten und stellte dann einen Antrag. Es gibt dort eine amtliche Bezeichnung für den Fall dass eine Rea nicht erfolgreich sei. Es heißt "Rentenfiktion" und bedeutet, dass der Reaantrag gleichzeitig als Rentenantrag gilt.(wußte ich auch nicht, als ich den Rea Antrag gestellt hatte. Ich erhielt bereits im April für 2 Jahre eine Rente auf volle Erwerbsminderung. Die Rente wurde rückwirkend ab Reaantragstellung bewilligt.Das läuft im Jan 2003 ab und ichbin gerade wieder bei meinen Unterlagen bei.
Hallo, ich bin auch 37 jahre und schon in Rente. Habe unteranderem cp und bin für ein Jahr in eu Rente. Vor 3 Jahren habe ich beim Rentenamt einmal ausrechnen lassen wieviel Rente ich bekommen würde(Sendung Wiso empfahl dies) und nach der EU Rente bekomme jetzt ich weit mehr als damals ausgerechnet. Was hat sich in der Zeit verändert?. Habe ein Kind mehr sonst nichts. Wonach soetwas berechnet wird weiß ich nicht aber nimm die Rente.Eine Schande ist das nicht in dem Alter. [%sig%]
Hallo Michaela! Hast Du schon mal bei der BfA eine Rentenberechnung auf Erwerbsunfähigkeit machen lassen? Ein Freund von mir arbeitet dort und hat mich seit langem gedrängt, einen Rentenantrag zu stellen. Zunächst hat er mich nur dazu bekommen ein Kontenklärungsverfahren durchführen zu lassen. Nachdem das abgeschlossen war, hat er mir eine Rentenberechnung zugeschickt und ich war doch sehr erstaunt über die Höhe der Rente. Zur Berrechnung der Rente wird hochgerechnet als hättest Du bis 60 gearbeitet, dann wird noch ein Prozentsatz abgezogen,weil Du nicht bis 63 gearbeitet hast. Mir wurde auch immer gesagt, ich bekäme nur so 340 DM, aber ich bekomme, wenn die Rente bewilligt wird , wesentlich mehr. Laß Dir genau ausrechnen,was Du bekommen würdest,da Du ja im Falle der Bewilligung das Krankengeld zurückzahlen müßtest und so vorher weißt, wie groß die Differenz ist und was Du der Krankenkasse zurückzahlen mußt. Mein Rentenantrag läuft seit September und ich bin erst 30. Gute Besserung Sonja
Hallo Sonja, habe eine Berechnung durchführen lassen, ich würde 204,00 Euro Rente bekommen,wenn ich voll Erwerbsunfähig werde. Bekomme 626,00 Euro Krankengeld. Wieso muß ich der Krankenkasse Geld zurückzahlen,bekomme doch viel weniger. Manuela
hallo manuela soweit ich weiss wird die rente rückwirkend gezahlt ab antragsstellung, also muss das von dem datum bis heute bezogene krankengeld zurück gezahlt werden. in deinem fall musst du die monatlichen 626 zurückzahlen und bekommst dafür 204 als rente. da aber das geld sicherlich schon verbraucht sein wird, musst du wenn kein weiteres einkommen vorhanden ist evtl. zum sozialfall werden ? tolle aussichten oder :-(((( gruss kuki
Hallo Manuela ich bin selber nicht betroffene, aber mein Mann. Als er vor 7 Jahren Krank wurde, war er auch erst einmal eine ewigkeit krankgeschrieben, auf jeden fall das doppelte der üblichen Zeit. Wir haben dann vor dem Sozialgericht geklagt, weil bei Ihm die Rente abgelehnt wurde! obwohl das Arbeitsamt ein Gutachten ertellt hatte, nach dem er nicht mehr vermittelbar war, das Versorgungsamt ein Gutachten erstellt hatte, nach dem er 70% schwerbeschädigt ist. 1999 haben wir dann den Sozialrechtssteit gewonnen. Die Rente wurde rückwirkend zum Klagebeginn bewilligt, d.h. 13 Monate rückwirkend. Nun hat er 1400 DM Krankengeld erhalten, die Rente beträgt jetzt knapp über 500 €. Die Krankenkasse hat sich das Geld von der BfA selber eingefordert und wir brauchten die Differenz NICHT zu zahlen. Es kann natürlich sein, daß sich die Gesetztgebung inzwischen geändert hat, aber ich würde mich da noch mal ganz genau erkundigen. Mein Mann war auch ers 35 Jahre, als er in Rente ging. Das ist keine Schande. Es ist natürlich eine Rechenfrage, man muß schon jeden Strohalm an Stütze, die man bekommen kann ausnutzen. Aber auch das ist keine Schande. Dafür ist der Staat da. Ich wünsche Dir alles gute und viel Erfolg bei Deinem "Kampf" im Behördendwirrwar Liebe Grüße Steffi.B
Hallo Ihr Lieben, vielen Dank für eure Mails. Haben mir wirklich geholfen. Haben mich auch ein bißchen aufgebaut. Werde mal abwarten was die BFA schreibt. Und vor allem das Versorgungsamt. Denn meinen Verschlechterungsantrag habe ich vor drei Wochen weggeschickt.Habe beim ersten 40% bekommen. Wünsche euch allen eine schmerzfreie Zeit. Düsi/Manuela