Marie2
nobody is perfect ;)
hi liebes suppenhuhn,
ich setzte mal voraus, du meinst die EU-Rente.
die kannst du natürlich jeden tag stellen, die gutachter werden sich mit
sicherheit ein eigenes urteil bilden, egal ob jetzt op-s vorliegen oder nicht,
und ob deformierungen zu sehen sind oder nicht. davon würde ich einen
antrag nicht abhängig machen.
ich kopier dir einfach noch mal dieses hier rein, den link von uschi(drei)
rententipp hatte ich dir ja schon gegeben.
lieben gruss marie
Renten wegen Erwerbsminderung
Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung hat, wer
Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung hat auch, wer bereits vor Erfüllung der Wartezeit voll erwerbsgemindert war, und seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert ist, wenn für 20 Jahre Beiträge gezahlt wurden.
Wird neben einer Erwerbsminderungsrente Hinzuverdienst erzielt, kann dies dazu führen, dass die Rente nur anteilig gezahlt wird. Tritt die Erwerbsminderung vor der Vollendung des 63. Lebensjahres ein, wird die Rente gemindert. Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich nur als Zeitrenten bewilligt und werden längstens bis zum vollendeten 65. Lebensjahr gezahlt. Danach werden sie in eine Regelaltersrente umgewandelt.
ich setzte mal voraus, du meinst die EU-Rente.
die kannst du natürlich jeden tag stellen, die gutachter werden sich mit
sicherheit ein eigenes urteil bilden, egal ob jetzt op-s vorliegen oder nicht,
und ob deformierungen zu sehen sind oder nicht. davon würde ich einen
antrag nicht abhängig machen.
ich kopier dir einfach noch mal dieses hier rein, den link von uschi(drei)
rententipp hatte ich dir ja schon gegeben.
lieben gruss marie
Renten wegen Erwerbsminderung
Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung hat, wer
- teilweise oder voll erwerbsgemindert ist,
- die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und
- in den letzten fünf Jahren vor Eintritt des Leistungsfalles mindestens 36 Pflichtbeiträge hatte.
Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung hat auch, wer bereits vor Erfüllung der Wartezeit voll erwerbsgemindert war, und seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert ist, wenn für 20 Jahre Beiträge gezahlt wurden.
Wird neben einer Erwerbsminderungsrente Hinzuverdienst erzielt, kann dies dazu führen, dass die Rente nur anteilig gezahlt wird. Tritt die Erwerbsminderung vor der Vollendung des 63. Lebensjahres ein, wird die Rente gemindert. Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich nur als Zeitrenten bewilligt und werden längstens bis zum vollendeten 65. Lebensjahr gezahlt. Danach werden sie in eine Regelaltersrente umgewandelt.