Rente

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von krümelchen, 12. März 2003.

  1. krümelchen

    krümelchen Guest

    Hallöchen liebe Leidgeblagte,

    ich hoffe auf Hilfe von Euch, hat jemand Erfahrungen bzgl. Erwerbsminderungsrente oder Arbeitsamt?

    Danke im voraus für Eure Antworten.

    Krümelchen ?:-(
     
  2. Uschi

    Uschi Guest

    Liebes Krümelchen,

    ja ich - bin zum 2. mal in EU-Rente geschickt, war davor arbeitend, dann krankgeschrieben - wenn du Fragen hast, dann kannst du mich gerne anmailen.

    EU-Rente kannst du immer beantrage, wenn du sicher bist, dass du nicht mehr arbeiten kannst. Normalerweise geht diesem Rentenantrag eine Krankheitsdauer von mindestens 18 Monaten voraus; die Rente wird dann auch durch Gutachter unterlegt und kann und wird meist auf Zeit erteilt (3 Jahre). Es gibt die volle EU, die Teil-EU.

    Gehe mal unter www.bfa.de und surf dich durch diese HP der BfA Berlin. Da kannst du ganz Interessantes finden !

    Du kannst dir auch eine Rentenberechnung dort kostenlos erstellen lassen!

    Arbeitsamt - tja, wenn du krank bist und dann arbeitslos wirst, da gibt es dann immer die verschiedenen Wege. Wenn du aus einem Arbeitsverhältnis kommst und durch Krankheit z.B. den Job verlierst, dann ist das AA zuständig. Die werden dich dann auch, notfalls, zu einem ihrer Fachärzte zur Begutachtung schicken und, wenn sie es für sinnvoll erachten, für dich den Rentenantrag stellen.

    Also, wenn du dich schlau machen willst, was Rente ist, auf die BfA Seite gehen. Es gibt bei deiner Krankenkasse auch sehr gute Informationen über all das - dort muss ein Vertrauensmann der BfA sein ! - und du kannst dich auch auf dem Arbeitsamt informieren.

    Ich wünsche dir alles Gute !

    Pumpkin
     
  3. SonjaL

    SonjaL Guest

    Hallo Krümelchen!

    Ich habe mir letztes Jahr einfach die Formulare für den Rentenantrag aus dem Internet herruntergeladen und bei der BfA eingereicht. Ich war zu diesem Zeitpunkt aber schon ein Jahr krankgeschrieben.

    Ein paar Wochen nach Rentenantrag war ich beim Gutachter und auf den Tag genau 3 Monate nach Antragsstellung wurde mir die Rente wegen voller Erwerbsminderung zuerkannt.

    Wenn Du vor dem 1.1.61 geboren bist, gelten für Dich noch andere Vorraussetztzungen. Dann wird bei Dir nicht zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung unterschieden, sondern für Dich käme auch die Berufsunfähigkeitsrente in Frage. Dabei geht es wirklich nur darum, ob Du in Deinem Beruf noch arbeiten kannst, während es bei der teilweisen Erwerbsminderung nur darum geht, ob Du noch zwischen 3 und 6 Stunden in irgendeinem Beruf arbeiten kannst.

    Alles Gute

    Sonja

    [%sig%]
     
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