Rehabilitationsrichtlinie, neue Ergänzung

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von merre, 1. Mai 2022.

  1. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Stell das mal rein, soll bis spätestens 1. Juli 2022 als geltendes Recht in Kraft treten (steht dann im Bundesanzeiger)

    Berlin, 16. Dezember 2021 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vereinfacht seine Regeln für Rehabilitations-Verfahren:


    • Verordnen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte künftig Versicherten ab 70 Jahren eine geriatrische Rehabilitation, prüfen gesetzliche Krankenkassen nicht mehr, ob die Maßnahme medizinisch erforderlich ist. Damit dieses schlanke Verfahren greifen kann, überprüfen die Vertragsärztinnen und -ärzte anhand festgelegter Kriterien den medizinischen Bedarf der geriatrischen Rehabilitation und machen auf der Verordnung die rehabilitationsbegründenden Angaben.
    • Schneller und einfacher soll es außerdem für alle Patientinnen und Patienten werden, die nach einem Krankenhausaufenthalt eine Rehabilitation benötigen. Bei dieser sogenannten Anschlussrehabilitation (früher: Anschlussheilbehandlung) entfällt bei bestimmten Krankheitsbildern ebenfalls eine Vorab-Überprüfung der medizinischen Erforderlichkeit durch die gesetzlichen Krankenkassen.
    Welche Kriterien greifen kann man beim GBA im Internet nachlesen, "Pressemitteilung Veranlasste Leistungen / Reha-Verordnungen werden einfacher"

    Ja denn nix wie los...oder so "merre"

     
    Pasti gefällt das.
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