Liebe Lagune, wir haben beide Recht! Bei einer unbefristeten EMR ist die Krankenkasse der Leistungsträger. Bei einer teilweisen EMR würde man oder steht ja dem Arbeitsmarkt noch teilweise zur Verfügung und somit kann dann eine Reha über den Rententräger erfolgen. Bei dem Spezialfall eine halbe EMR und da der Arbeitsmarkt verschlossen ist, erhalten ja einige dann auch eine volle EMR ist ebenfalls der Rententräger zuständig. Ich habe wie gesagt sofort eine unbefristete volle EMR erhalten und alle meine 3 Rehamassnahmen und 2 AHB’s erfolgten über die Krankenkasse.
Aber es ist ja letztendlich für uns als Patienten nicht ganz so wichtig wer der Leistungsträger ist, da es nur einige kleine Unterschiede gibt.
Und beide Leistungsträger prüfen, ob sie überhaupt zuständig sind. Und sind nach dem SGB verpflichtet dieses schnellstmöglich zu überprüfen. Und auch da regelt das SGB wie lange in diesem Fall das Verfahren dauern darf. Genauso wie und welche Maßnahme für den Einzelnen in Betracht kommt, d.h.ambulante oder stationäre Reha sind ja auch an bestimmte Vorgaben gebunden.
Somit muss man sich als Patient nicht umbedingt den Kopf machen, wer der Leistungsträger ist. Es ist halt nur so, dass viele meinen, dass sie nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben sei es durch welche Art der Rente keine Möglichkeit mehr gibt für eine Reha. Und vielen ist ja auch schon mit einer ambulanten Reha geholfen. Und bei einigen schweren chronischen Erkrankungen sind auch kürzere Intervalle möglich.
Es ist wie bei allen Beantragungen egal ob Reha oder Grad der Behinderung etc. wichtig, dass die Ärzte ihren Job machen. Auch wenn sie für diese „Beantragungen“ nicht umbedingt fürstlich entlohnt werden und deshalb oft nur schnell schnell machen und schon mal gerne die Auswirkungen und Beeinträchtigungen nicht ganz so ausführlich machen! Das führt dann leider dazu, dass es im ersten Schritt oftmals abgelehnt wird. Aber hinter der Ablehnung bei Erstanträgen steckt auch oftmals Methode. Es gibt Studien, die Aussagen, dass meist nur ein Drittel einen Widerspruch z.B. bei einer negativen Bescheidung einer Reha einlegen und somit ist das Ziel der Kostenminimierung bei den Trägern erreicht.
Es ist leider so, dass wer ernsthaft erkrankt ist, sich das Kämpfen für die eigenen Rechte erst einmal anlernen muss. Natürlich auch unsere Pflichten, nicht das mich jemand falsch versteht.
Aber es geht um unseren Körper und um unsere Gesundheit und dafür lohnt sich der Einsatz. Und nicht jeder möchte in eine Reha fahren, sondern jeder hat seinen Weg und weiß, was das Beste für ihn ist.