hallo zusammen,
sinn einer reha ist die vorhandene arbeitskraft/fähigkeit zuerhalten oder dadurch wieder arbeitsfähig zuwerden....zumind. wenn der patient noch nicht in EU oder Altersrente ist.......
desto mehr aussägekräftige befunde vorhanden sind, desto besser sollten die chancen für eine positive entscheidung sein...
rehaantrag über die rentenversicherung:
zur endgültigen entscheidung werden die angefertigten gutachten plus die vorhandenen berichte und befunde der behandelnden ärzte zusammen von einem arzt der rentenversicherung beurteilt und dieser fällt dann die entscheidung...so wurde es mir von der rentenversicherung erklärt...
mein 1. rehaantrag wurde mo abgeschickt und in der gleichen woche! kam am mi die ablehnung...das spricht für mich gegen eine gründliche bearbeitung...

nach meinem widerspruch und 2 gutachtern durfte ich letztendlich auf reha fahren...
ob es genehmigt wird, hängt in 1.linie bei wohl auch damit zusammen, wie der bearbeiter des antrages den fall sieht... mal ganz banal ausgedrückt...

ich habe einige bekannte die bei der rentenversicherung arbeiten und weiß daher dinge, zu denen ich nur

schreiben kann....
ich bekomme bei jedem krankenhausaufenthalt auf einer rheumastation jedesmal eine AHB angeboten, ist das selbe wie eine reha, nur der genehmigungsweg über die rentenversicherung entfällt

zumind. bei ehemaligen bfa versicherte.
der krankenhausarzt stellt den ahb-antrag und schon geht es spätestens
am 14. tag nach entlassung für erstmal 3 wochen auf reha.
dies wurde mir auch schon 6 monate nach der letzten AHB erneut wieder angeboten.... für altersrentner ist die krankenkasse bei einer AHB zuständig.
viel erfolg und liebe grüße
bine