Reha ist bewilligt

Dieses Thema im Forum "Arzt- und Klinik/Reha-Suche" wurde erstellt von KaBalle, 8. Januar 2019.

  1. KaBalle

    KaBalle Mitglied

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    16. November 2018
    Beiträge:
    47
    ich habe heute meinen Bewilligungsbescheid für die Reha bekommen . Meine Wunsch Reha war Bad Eilsen ,bewilligt habe ich bekommen Bad Pyrmont .so ich habe schon versucht zu googeln ,aber noch nicht so viel rausbekommen Meine Frage nun habt ihr Erfahrungswerte ?
     
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  2. Mara1963

    Mara1963 Guest

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  3. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hallo KaBalle,
    Du hast ein gesetzliches "Wunsch- und Wahlrecht" bzgl. der Auswahl der Klinik. Die Rechtsprechung hat dazu Voraussetzungen aufgestellt, je nachdem, ob die DRV oder die KK die Reha bewilligt.

    Wenn ich davon ausgehe, in Deinem Fall ist es die DRV, gilt folgendes:
    Bei einer Reha auf Kosten der Rentenversicherung wird diese die selbst ausgewählte Reha-Klinik nur dann anbieten, wenn sie geeignet ist und sie mit ihr einen Versorgungsvertrag hat. Wird eine andere als die gewünschte Klinik von der Rentenversicherung vorgeschlagen, müssen außerordentlich gute medizinische oder persönliche Gründe zusammengetragen werden mit dem Ziel, zu überzeugen/zu beweisen, dass ausschließlich die gewünschte Klinik den Erfolg bringt. Es müßte also begründet werden, warum gerade die selbst gewählte Klinik die einzige ist, die den gewünschten gesundheitlichen Erfolg bringt.
    Damit würde sich das grundsätzliche Ermessen des Kostenträgers geradezu „auf Null“ reduzieren („Alleinstellung“), sofern eben nur diese eine Klinik unter allen anderen für die Reha geeignet wäre.
    So der Stand der Rechtsprechung bis 2014.

    Bei der Bewilligung durch die KK scheint es einfacher zu sein.
    Ruf vielleicht mal bei der Stelle an, ob nicht doch Bad Eilsen möglich sei....
    LG häsin
     
  4. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @Hallo,
    danke O-häsin der erklärenden worte.

    dazu kommt, ob deine wunschklinik für den tragenden versicher auch zeitnah einen platz anbieten kann.
    aber fragen lohnt, da man den zeitraum einer reha auch um ein gewissen zeitraum "schieben"kann,solang es sich nicht um eine AHB handelt.

    saurier
     
    #4 9. Januar 2019
    Zuletzt bearbeitet: 9. Januar 2019
  5. KaBalle

    KaBalle Mitglied

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    47
    Ja mach ich Danke
     
  6. micoud84

    micoud84 Mitglied

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    NRW
    Ich war vor kurzem in Bad Eilsen und war sehr zufrieden dort. Ich musste auch Widerspruch einlegen und habe diesen mit der dort angebotenen Morbus Bechterew Patienten Schulung begründet.

    LG Daniel
     
  7. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Berlin
    Hallo, positiver Bescheid, ja müßte auch drauf stehen - 3 Monate Zeit für Inanspruchnahme einer Reha-Leistung.(nicht bei AHB)
    Mit diesem Wahlrecht?? könnt ich jedesmal....ist geregelt: "
    § 8 SGB IX Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten
    " und man glaubt es kaum, es gibt beim Rentenversicherer einen "Ergänzungsvordruck" zum Reha-Antrag...
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    Antragssteller
    Name:...............................................................
    Vorname:..........................................................
    Anschrift:..........................................................
    ............................................................
    Kostenträger der Rehabilitationsmaßnahme
    Name:..............................................................
    Anschrift:.........................................................
    ...........................................................
    Ergänzung meines Antrages auf Durchführung einer stationären medizinischenRehabilitationsmaßnahme:

    Wunsch- und Wahlrecht

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    -einhergehend mit meinem Antrag auf die Durchführung einer stationären medizinischen
    Rehabilitationsmaßnahme äußere ich den Wunsch, in einer von mir ausgesuchten und für
    meine individuellen Bedürfnisse geeigneten Rehabilitationseinrichtung behandelt zu werden.
    Bei meiner Antragsstellung berufe ich mich auf § 9 Abs. 1 SGB IX. Danach habe ich als
    Patient ein Mitspracherecht bei der Wahl der Rehabilitationseinrichtung und entscheide mich
    daher für die:

    Name der Klinik.........................................................................................................................
    Die erfüllt höchste medizinische,therapeutische und pflegerische Qualitätsansprüche, daher sehe ich in der Klinik den
    größtmöglichen medizinischen Erfolg für meine Rehabilitation sowie die Verbesserungmeines Gesundheitszustandes gewährleistet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Datum............................

    .......................................
    Unterschrift Antragssteller

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    Das Ganze ist übrigens auch über Inanspruchnahme einer Geldleistung möglich, wenn Sachleistungen zur Teilhabe, nicht in Rehabilitationseinrichtungen auszuführen sind...aber das wird dann kompliziert.

    ja dann mach mal "merre" (ach ich streite so gern mit Denen...)
     
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