Reha Dienstag vorbei....

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von schatzijuni, 31. Mai 2019.

  1. schatzijuni

    schatzijuni Mitglied

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    117
    Ort:
    Thedinghausen
    Hallo,

    Dienstag ist meine Reha vorbei. Ich werde als arbeitsunfähig entlassen. Soll teilweise Erwerbsminderungsrente beantragen. Nach der Reha steht eine IRENA an, MRT und Schmerztherapie an.

    Bekommt mit so einer Entlassung die teilweise? Alles neu für mich.....
     
  2. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Panama
    Ob du als teilweise oder ganz erwerbsgemindert eingestuft wirst , entscheiden die ärzte der drv.
    Meist wird ein gutachten angefordert, wenn die reha nicht schon als solches zählt.

    Den antrag stellst du auf em- rente was die drv drauß macht, bleibt ihr überlassen.
    Da hat der gutachter auch nur eine weisende funktion.

    Alles gute
     
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  3. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
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    an einem fluss
    @schatzijuni,
    nicht schön, dass du die reha als au beenden wirst. dennoch haben die ärzte ihre gründe dafür.
    offenbar auch anhaltspunkte, weswegen sie dich in die schmerztherapie schicken und zum MRT.
    was die erwerbsminderung betrifft, so ist das sehr unterschiedlich warum man diese bekommt. ausschlaggebend ist deine körpeliche verfassung plus deine leistungs fähigkeit. dennoch ist es gut möglich, dass du in deiner jetzigen tätigkeit/ beruf nicht arbeitsfähig oder vorrübergehend nicht arbeitsfähig bist. die DRV wird entsprechend vorliegender befunde, krh-berichte etc.eine entscheidung treffen. gut möglich, dass du bei guter einstellung beim schmerz therapeuten, was einige zeit in anspruch nimmt, du wieder arbeiten kannst oder sie entscheiden, dass du gemindert arbeiten kannst, hier die hälfte deiner arbeitszeit.
    das wäre die teilweise EMR.hier bekommst du ein teilrente und ein teil arbeitsentgeld. bei der vollen EMR, die auch zeitmässig befristet sein kann, weil du zur zeit gar nicht oder nur unter 3 std.arbeiten kannst, bekommst du eine rente, die aber um ein erhebliches deines arbeitsentgeldes gemindert ist. hier kannst du 450 € p.monat dazu verdienen plus 2x450€ zuzsätzlich im jahr.
    kann auch sein, das sie dir eine umschulung empfehlen um andere arbeitsplatzmöglich keiten zu nutzen. es gibt da viele varianten.
    du kannst dich auch bevor du den antrag stellst bei der DRV beraten lassen. vieleicht reicht dir das am anfang. ansonsten gern auch mehr per pn.
    sauri
     
    #3 2. Juni 2019
    Zuletzt bearbeitet: 7. Juni 2019
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