Ich würde das Thema rund um die Betreuung gerne ausgliedern. Was meint ihr in welches Unterforum das passt, Pflege, Angehörige, . ..?
Ich würde es auf jeden Fall in die Länderecken stopfen - vielleicht in die KK- und Pflegeversicherungsecke?
kukana, nach meinem Empfinden könnten die Hinweise zu Betreuung/Vorsorgevollmacht sowohl unter Pflege, als auch unter Angehörige gute Dienste tun. Weil wohl beides nicht geht(?), denke ich aber eher noch an Angehörige, denn nicht immer steckt eine Pflegebedürftigkeit im engen Sinne dahinter. LG
Lisa, ich kann das gut nachvollziehen, das hätte mir auch passieren können, mit dem ganzen Papierkram hab ichs ebenfalls nicht so sehr. Das ist nun dumm gelaufen; eine Erfahrung, so was wird dir sicher nicht mehr passieren ;-). So ist er halt unser Rechtsstatt, in Deutschland ist Recht längst nicht gleich Gerechtigkeit. Der Reiche wird vor Gericht meist siegen, da er / sie das Geld für einen guten, teuren Anwalt hat. Der Deutsche hat alles schriftlich immer und überall nachzuweisen, der Zugereiste bekommt einen Anwalt gestellt und der Mittellose kann schaun wo er bleibt usw. das ist mal wieder so ein Thema das in der Verantwortung unserer Politik steht. Ich hoffe du kannst dir den Fehler verzeihen und das Kapitel abhaken, da es sich kaum lohnt noch länger darüber nachzudenken, auch wenn das mit Gerechtigkeit überhaupt nix zu tun hat, was hier passiert ist. Gruß Mara
@Mara1963, darum geht es in diesem Thread nicht, sondern hier um die gedankenlose Nachlässigkeit von Lisa. Jeder weiß doch eigentlich, dass Nachweise wichtig sind oder sein können. Es wäre sicher auch nicht gerecht, wenn jemand ohne Beweis einen Vorteil vor Gericht erlangt. Da würde im Chaos enden. Wenn man nicht achtet, hat man auch mit den Konsequenzen zu leben. So einfach ist das. So lernt man eben mitunter aus Fehlern. Außerdem ist einiges falsch dargestellt, was ich so nicht stehenlassen kann. Dass Reiche häufig im Vorteil sind, zieht sich durch die gesamte Geschichte der Menschheit. Auch der Zugereiste bekommt nicht automatisch einen Anwalt gestellt. Es wird allerdings unter bestimmten Voraussetzungen ein Pflichtanwalt gestellt, Beispiele. wenn einem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird oder das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann, in der StPO nachzulesen. Grad Letzteres klingt mir sehr danach, dass für alles die "Zugereisten" nun schuld sind. Ein bißchen mehr Differenziertheit hätte ich Dir schon zugetraut. Schade. Gruß, häsin
Sorry, tut mir leid wenn ich das falsch ins Forum gesetzt habe. Und vielen Dank fürs schieben. ;-) LG Lisa
Damit hat das nichts zu tun. Manchmal verselbständigt sich ein Thema, worauf es dann in einen eigenen Thread verschoben wird, damit es nicht unübersichtlich wird. Also alles gut.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was Maras Aussagen jetzt sollen, die gehen meiner Meinung nach komplett am Thema vorbei. Ich sage auch nichts mehr zum Inhalt, Maras politische Ansichten sind ja nicht neu und allgemein hier bekannt. Solche Diskussionen kann man von mir aus gerne sonstwo führen, aber bitte nicht hier.