Rechtliche Betreuung von Angehörigen

Dieses Thema im Forum "Austausch für und mit Angehörigen" wurde erstellt von Lisa4720, 16. Oktober 2018.

  1. Lisa4720

    Lisa4720 Guest

    Ich musste meine Mutter leider wegen Demenz ins Altenheim bringen und die Wohnung kündigen ,ausräumen,den Boden entrümpeln und den Keller leer machen.
    Da habe ich mir damals einen günstigen Entrümpler aus dem Netz genommen und mir dann im Stress keine Quittung geben lassen.
    Das Geld habe ich mir vom Konto meiner Mutter genommen, weil es ja ihre Wohnung war.

    Heute kriege ich einen Bescheid von der Justiz in Höhe von 600€ und wird vom Gericht so nicht anerkannt (wegen der Quittung) und darf das Geld zurück zahlen.
    Hier wird der Mensch auch noch für den guten Willen und die jahrelange Pflege bestraft.
    Das ist mal richtig gemein.

    Lg
    Lisa
     
  2. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Gibt es diesen Entrümpler nicht mehr? Du könntest eine Ersatz-Quittung anfordern oder an Eides *statt* erklären, dass Du das Geld dafür genommen hast.

    Es fühlt sich mies an, ist es moralisch gesehen auch, aber rein rechtlich korrekt, das Geld von Dir zu fordern.

    Ich hatte heute das Glaukom-Tagesprofil. So ein Mist, akutes Engwinkelglaukom bds. steht ab sofort wieder auf der Liste. Das Lasern hat nur fünf Jahre vorgehalten.

    Für heute reicht's mir, morgen ist dann das cMRT wegen der Fazialisparese.

    C3 hat sich verdreht und verschoben, der Dornfortsatz ist beinahe neben dem von C2 statt unter ihm, aua.


    Ich gehe jetzt ins Bett.

    *edit
     
    #2 16. Oktober 2018
    Zuletzt bearbeitet: 16. Oktober 2018
  3. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @Lisa4720,
    wer will dieses geld haben?
    das lass so nicht stehen!
    ggf.entrümpeler wg.e.rechnung anfragen. falls dieser nicht mehr greifbar, nicht einchüchtern lassen.
    du musst nachweisen wer das entrümpelt hat .
    such dir name u.adresse raus. trotzdem nicht zahlen u. an eides statt erklären wofür geld verwendet wurde. ausserdem bist du als tochter erbberechtugt u.verpflichtet geg.d.vermieter klar schiff zu schaffen incl d.drei monatsmieten usw. hatte deine mutter eine kaution für d.wohnung gezahlt? was ist damit? ggf.kannst du auch davon rechnungen begleichen.meist bekommt man die kaution erst 12-24 monate nach mietende vom vermieter gezahlt
    drück die daumen sauri
     
    #3 16. Oktober 2018
    Zuletzt bearbeitet: 16. Oktober 2018
  4. Lisa4720

    Lisa4720 Guest

    Hi,
    Das Gericht will den Nachweis und die Berufsbetreuerin.

    Ich habe vor lauter Papierkram der da auf fmich zu kam einen Betreuer veranlasst.
    Für mich war das nicht mehr zu stemmen und ich wollte einfach nur wieder einen freien Kopf haben.

    Und jetzt geht erst richtig der ganze Stress los.
    Das Problem ist, ich weiß den Namen der Entrümpler nicht, denn es waren bei ebay Kleinanzeigen wo ich diese Anzeige entdeckt habe.
    Das waren 2 Türken die dann kamen.
    Wir haben dann bar Zahlung ausgemacht und die sind wieder verschwunden.
    Die Jungs stehen auch nicht mehr im Internet, sondern tauchen dann unter anderem Namen irgendwo wieder auf schätze ich?

    Das Gericht nimmt hier keine eidesstattliche Erklärung an, soweit mir die Betreuerin schriftlich mitteilt.
    Gestern habe ich beim Gericht angerufen und gefragt wegen einer richterlichen Anhörung diesbezüglich.
    Da sagte mir die Rechtspflegerin, der Richter wird mir auch keinen anderen Bescheid geben.
    Vielleicht sollte ich es mal drauf ankommen lassen?
    Mir jetzt einen Rechtsanwalt nehmen habe ich keine Nerven mehr.
    Dann wird mein Briefkasten wieder voll gemüllt mit Justiz und Anwaltpost.

    Wenn ich das alles vorher gewußt hätte, wäre meine Mutter zuhause geblieben.
    Aber ich wahrscheinlich schon vor ihr gestorben.

    Da ist überhaupt nichts menschliches mehr in so einer Situation und die knebeln dich so lange mit ihren Paragraphen und Rechtsverdrehung, wie es passt.
    Das ist auch eine ganz schreckliche Betreuerin und werde die austauschen.
    Habe ich ihr gestern auch am Telefon gesagt.
    Und die dann pampig:
    "ist mir doch egal!"
    Und so etwas betreut Menschen!

    LG
    Lisa
     
  5. kukana

    kukana in memoriam †

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    @Lisa4720

    Wenn du doch eine Betreuung veranlasst hast, dann hättest du doch so etwas mit ihr besprechen müssen. Und grundsätzlich Belege vorweisen bei allen Geld Geschäften. So wie du das gehändelt hast ist das nicht korrekt gewesen und du wirst wohl auf den Kosten sitzen bleiben?
     
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  6. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Das denke ich auch. Eine Betreuung ist eine nicht ganz unkomplizierte Angelegenheit, vor allem, wenn es um die Finanzen geht.
    Das Kind ist jetzt nun leider schon in den Brunnen gefallen und da wirst du tatsächlich auch keinen Erfolg haben. Ich wünsche dir aber weiterhin halbwegs gute Nerven!
     
  7. Lisa4720

    Lisa4720 Guest

    Hallo,
    Aber daran sieht man, dass die Rechtssprechung keine menschlichen Züge offenbart und gnadenlos auch die Angehörigen mit in den Abgrund zieht.
    Das ich hier 13 Jahre meine Mutter gepflegt habe interessiert keine Socke.

    Und wenn ich mich jetzt weigere zu zahlen,dann sitze ich auch noch im Knast.
    Ich habe mich schon damit abgefunden und ist halt dumm gelaufen.
    LG
    Lisa
     
  8. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Damit soll aber verhindert werden, dass die Pflegebedürftigen finanziell ausgenommen werden. Da wurde und wird reichlich Schindluder betrieben. Meiner Meinung nach haben die ganzen Regelungen durchaus ihre Daseinsberechtigung.
    Sobald man einen Pflegefall in der Familie hat ist man gut beraten, sich gründlich zu informieren, damit man nicht ungewollt in solche Schwierigkeiten gerät, wie du jetzt.
    Für dich ist es wirklich blöd gelaufen und richtig ärgerlich, aber im Nachhinein auch nicht mehr zu ändern. Du wirst dich wohl damit abfinden müssen, bist aber für die Zukunft dann wieder ein Stück schlauer. ;)
     
  9. Resi Ratlos

    Resi Ratlos Guest


    Ich verstehe jetzt ehrlich gesagt nicht, was an der Rechtsprechung "unmenschlich" sein soll. Dass Du Deine Mutter gepflegt hast, hat mit der Betreuung - die, wenn ich recht verstanden habe, von DIR veranlasst wurde - nichts zu tun. Es gibt Regeln für die betreute Situation, und die hast Du offenbar nicht eingehalten.
    Die Konsequenzen mögen Dir hart erscheinen, sind aber vorher explizit oder implizit vereinbart gewesen.

    Nix für ungut - und tatsächlich dumm gelaufen.
     
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  10. Resi Ratlos

    Resi Ratlos Guest

    Maggy, wir haben uns irgendwie überschnitten.....;)
     
  11. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Macht nix.
     
  12. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    Lisa,
    erst einmal-so schnell geht man nicht in den knast.
    problem: für wekchen bereich wurde die betreuung
    eingesetzt und ab wann?
    war die entrümpelung davor hast du nichts zu befürchten.
    für welche bereiche ist die betreuerin eingesetzt?
    für alle 4?
    wer hatte die entrümpelung angeordnet?
    fakt ist eins-war die betreuerin ab heimaufnahme eingesetzt-ist ihr part der heimbereich.
    deiner die whg kündigen etc u.das geht nicht ohne geld deiner mama. wie bist du an das geld vom kto gekommen? es scheint als das du zu diesem zeitpunkt noch keine betreuung hattest.
    das du keine quittung hast ist im moment sehr ungünstig. dennoch weigere dich zu zahlen. lege fristgerecht widerspruch gegen den bescheid ein.
    begründe es so wie es gelaufen ist.
    die betreuerin hat wenn erst ab tag der betreuung
    anspruch geltend zu machen.
    im übrigen notiere alles mit datum u.zeit was du mit der dame besprichst!
    gerne mehr per pn
    sauri
     
  13. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    @saurier Du wirfst da leider ein paar Dinge bezüglich Betreuung etwas unklar ein. Zudem gibt es mehr als 4 Aufgabenkreise...
    Wenn ich es richtig verstanden habe, bestand die Betreuung schon zum Zeitpunkt der Wohnungsauflösung.
    Dann wäre zu klären, für welche Aufgabenkreise und ob mit oder ohne Einwilligungsvorbehalt.
    Eine Einsetzung "ab Heimaufnahme" halte ich für unwahrscheinlich und auch wenn es erst zu diesem Termin war, ist die Frage der Aufgabenkreise gegeben und ihr Part ist nicht "nur" der Heimbereich.
    Zudem stellt sich auch mir die Frage, zu welchem Zeitpunkt das Geld vom Konto der Mutter abgehoben wurde.
    Das Gericht wird den Betrag ohne Quittung definitiv nicht anerkennen und das ist rechtlich völlig ordnungsgemäß, selbst wenn die Zahlung vor Bestellung der Betreuuerin erfolgt ist.
    Und "erbberechtigt" ist man erst posthum.
     
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  14. O-häsin

    O-häsin Guest

    Danke Heike für diesen Hinweis. Der Einwilligungsvorbehalt wird häufig nicht gesehen bzw. nicht beachtet.
    Meine Beobachtung: es stehen neu bestellte Betreuer für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge, auch mit der Bestimmung des Einwilligungsvorbehalts, oft am frühen nächsten Morgen in der Bank und "beschlagnahmen" das Konto. Das gilt auch für andere Bereiche.
    Wenn Lisa noch Zugriff hatte, spricht das m.E.eher für ein spätere Bestellung der Betreuung. Einen Aufgabebereich "ab Heimbereich" kenne ich übrigens nicht. Der Bereich müßte schon konkret benannt werden.

    edit: hinter m.E. noch eher eingesetzt (man weiß ja nie)
     
    #14 17. Oktober 2018
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17. Oktober 2018
  15. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    @O-häsin
    So ist es, wenn ein Einwilligungsvorbehalt bei Vermögensangelegenheiten besteht, wird der Betreuer umgehend bei der Bank das Konto sperren, ansonsten darf er das nicht.
    Deshalb auch meine Frage, wann das Geld abgehoben wurde. Die Zahlung an den Entrümpler erfolgte ja in bar.
    Und ohne Quittung/Rechnung, hat der das vermutlich mal eben so "eingesackt".
     
  16. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hallo Heike,
    unabhängig von der Bezahlung bzw. Quittung schrieb ich meinen Beitrag nur deswegen, weil hier evtl. mancher mitlesen kann, der sich gerade mit Betreuung beschäftigt. Denn ich weiß aus persönlicher Kenntnis, dass nicht selten Konten von Betreuern gesperrt werden, wo kein Einwilligungsvorbehalt auf der Betreuer-Bestellung steht. Nicht mal böswillig, sondern in guter Absicht, um Kontrolle zu haben. Sie wissen einfach nicht, dass es keine Entnündigung und Vormundschaften/Pflegschaft mehr gibt. Und manche Kasse/Bank macht mit.
    LG häsin
     
  17. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Ein gerichtlich bestellter Berufs-/Vereins-/ oder Behördenbetreuer, der diese Unterschiede noch immer nicht kennt und auch bewusst oder unbewuss fehlerhaft handhabt, hat seinen Beruf verfehlt. Das Betreuungsrecht trat bereits 1992 in Kraft.
     
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  18. O-häsin

    O-häsin Guest

    Es gibt daneben jedoch auch Privatpersonen, die Betreuungen übernehmen und, das ist von meinen Kenntnissen gedeckt, vom Gericht nicht in die Aufgaben eingeführt und informiert werden. Leider.
     
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  19. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Ehrenamtliche Betreuer sind leider nicht immer umfassend informiert, das stimmt wohl.
    Sind hier häufig, wenn auch Vermögenssorge betroffen ist, Angehörige/Partner. Und oft genug gibts Unstimmigkeiten und ein Verfahrenspfleger oder Kontrollbetreuer muss eingesetzt werden.
     
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  20. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    NRW/Rheinland
    P.S.
    Deshalb sollte man sich schon frühzeitig über den Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung schlau machen...
     
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