merre
Bekanntes Mitglied
Vorerkrankungen sind immer anzugeben....
Oberlandesgericht Frankfurt - Aktenzeichen 7 U 230/01 :
Wer beim Abschluß eines Versicherungsvertrages in Unkenntnis bestimmter Fachausdrücke seine Vorerkrankungen nicht angibt, verliert den Versicherungsschutz.
Er hätte die Fragen in Alltagssprache beantworten müssen entschied das Gericht.
Ich würde dann noch den Satz:
"von mir zum Gesundheitszustand gemachte Angaben bitte ich als laienhaft zu werten, genaue Angaben kann Ihnen mein Hausarzt Dr. ........ geben, Anschrift."
Vielleicht könnten wir so eine Art Grundsatzurteilssammlung aufbauen ??
Gruß "merre"
Oberlandesgericht Frankfurt - Aktenzeichen 7 U 230/01 :
Wer beim Abschluß eines Versicherungsvertrages in Unkenntnis bestimmter Fachausdrücke seine Vorerkrankungen nicht angibt, verliert den Versicherungsschutz.
Er hätte die Fragen in Alltagssprache beantworten müssen entschied das Gericht.
Ich würde dann noch den Satz:
"von mir zum Gesundheitszustand gemachte Angaben bitte ich als laienhaft zu werten, genaue Angaben kann Ihnen mein Hausarzt Dr. ........ geben, Anschrift."
Vielleicht könnten wir so eine Art Grundsatzurteilssammlung aufbauen ??
Gruß "merre"