Recht im Alltag

merre

Bekanntes Mitglied
Vorerkrankungen sind immer anzugeben....

Oberlandesgericht Frankfurt - Aktenzeichen 7 U 230/01 :
Wer beim Abschluß eines Versicherungsvertrages in Unkenntnis bestimmter Fachausdrücke seine Vorerkrankungen nicht angibt, verliert den Versicherungsschutz.
Er hätte die Fragen in Alltagssprache beantworten müssen entschied das Gericht.

Ich würde dann noch den Satz:
"von mir zum Gesundheitszustand gemachte Angaben bitte ich als laienhaft zu werten, genaue Angaben kann Ihnen mein Hausarzt Dr. ........ geben, Anschrift."

Vielleicht könnten wir so eine Art Grundsatzurteilssammlung aufbauen ??

Gruß "merre"
 
hallo merre,

ja das denke ich wäre eine gute idee.

wie oft wird hier gefragt: muss dies oder das angeben?

und viele denke ich könnten von solchen urteilen
profitieren.

würde mir so etwas im net oder sonst wo begegnen
würde ich es auch hier rein setzen damit alle etwas davon
haben.

gruß
elke
 
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