@mal etwas dazu:
Generika
s.g.Nachahmerpräparat ist ein Arzneimittel, das eine wirkstoffgleiche Kopie eines bereits unter einem Markennamen auf dem Markt befindlichen Medikaments darstellt.
Quelle Ratiopharn
..."Generika sind Arzneimittel, die nach Ablauf des Patentschutzes des Erstanbieters auf den Markt gebracht werden. Generika-Anbieter vertreiben Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen wie die Erstanbieter – jedoch gibt es einen entscheidenden
Vorteil: Generika sind günstiger!
Generika können sehr viel preiswerter angeboten werden, da die Forschungskosten entfallen – es handelt sich ja um seit Jahren erprobte und bewährte Wirkstoffe. Oftmals sind es nicht nur "Kopien" sondern sogar Weiterentwicklungen mit besserem Geschmack oder zusätzlichen Darreichungsformen und Wirkstärken.
Auf die ausgezeichnete Qualität von Generika können Sie sich verlassen, da alle Arzneimittel den strengen Kriterien der Zulassungsbehörde entsprechen müssen und eine einwandfreie pharmazeutische Qualität nachgewiesen wird. Die sogenannte Bioäquivalenz belegt die absolute Vergleichbarkeit mit dem Präparat des Erstanbieters in Bezug auf Freisetzung, Aufnahme im Körper und Verfügbarkeit.
Generika sind geprüfte und erprobte Arzneimittel, deren Wirksamkeit und Sicherheit bekannt sind und die sich in der Therapie bewährt haben! Generika tragen außerdem dazu bei, die Qualität der medizinischen Versorgung zu sichern und gleichzeitig die Kosten im Gesundheitssystem zu senken"...
im zuge der kosteneinsparung u.der permanent steigenden ausgaben im GW kann das doch nur sinn machen!
wer ein generika nicht verträgt sollte gegenüber dem arzt das kundtun. dieser kann entweder ein "generikawechsel" oder aber ein"wirkstoffgleiches medikament oder ein "originalmedikament" verordnen. ggf.mit dem "aut idem" dem s.g.kleinen kreuz vor dem medikament, wenn dieses medi nicht vertragen wird, bekommt man sein originalmedi.
das kann der arzt aber nicht grundsätzlich sicherstellen, also nur im ausnahmefall. ansonsten bleibt er auf den mehrkosten sitzen und muss den KK furchtbar viel geld erstatten.
aus AOK
...""
Arzneimittelabgabe
Die
Apotheken sind zur wirtschaftlichen Arzneimittelabgabe verpflichtet. Dies umfasst unter anderem die Pflicht zur Abgabe eines preis-günstigen
Arzneimittels im Fall einer Verordnung nach der
Aut-idem-Regelung, die Abgabe bestimmter preisgünstiger
Importarzneimittel und die Abgabe wirtschaftlicher Einzelmengen, das heißt der jeweils kleinsten
Packungsgröße, sofern nicht eine anders lautende
Verordnung vorliegt.
Grundsätzlich hat die Apotheke vorrangig ein wirkstoffgleiches Fertigarzneimittel abzugeben, für das ein Rabattvertrag besteht. Besteht keine solche Vereinbarung, hat die Apotheke eines der drei jeweils preisgünstigsten Arzneimittel abzugeben. Näheres regelt ein Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung zwischen dem
GKV-Spitzenverband und dem
Deutschen Apothekerverband.
Durch das
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz(GKV-WSG) wird die Abgabe von Einzelmengen bzw. einzelnen Tabletten durch
Auseinzelungerleichtert. Das Arzneimittelmarkt-Neuordnungssetz erlaubt den Apotheken seit 2011 auch ein teureres Arzneimittel abzugeben, wenn es mit dem verordneten in der Wirkstärke identisch und für ein gleiches Anwendungsgebiet zugelassen ist. Die Mehrkosten hat in diesem Fall der Versicherte zu tragen.
§§ 129 ff. SGB V
Arzneimittel-Rabattverträge"
...
die rabattverträge sollten ihren sinn erbringen, in der einsparung fin.mittel, für die jeweiluge KK.
wer von uns kann dagegen sein, wenn er weiterhin mit (s)einen medikament versorgt wird, das den wirkstoff enthält, den der arzt verordnet hat?
so frei werdende mittel stehen den KK für viele andere VO zur verfügung, die auf grund der stetigen weiterententwicklung ebenso teurer werden.
wenn man, aus welchem grund(ausser o.g. auch immer unbedingt sein ursprungsmedi haben möchte, trägt man die kosten selbst.
hier kann nicht die s.g.solidargemeinschaft träger sein.
sauri