Private Krankenversicherung

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von biene2, 25. Oktober 2010.

  1. biene2

    biene2 Neues Mitglied

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    Hallo Desperado..

    ich wuerde mal in die Praxis gehen und fragen ob nicht ein Fehler vorliegt.
    Vielleicht haben sie Dich unter Privat in der Kartei stehen und nicht unter Beihilfe.

    Meines Wissens nach, ist es immer noch so, das die Verguetungen der Beihilfe Patieneten zwischen den Gesetzlichen KV und den Privaten Versicherten liegt.

    Was ganz oft verwechselt wird!
    Denn Beihilfe, ist nicht Privat!
    Das sind ganz andere Verguetungssaetze!

    Viele Gruesse
    Biene2
     
  2. poldi

    poldi Aktives Mitglied

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    Es ist doch so. Wenn ich eine Überweisung, oder ein Rezept bekomme, dann weiß jeder, egal wem ich es gebe, in welcher Krankenkasse ich bin und dann weiß auch jeder, nach welchem Satz er abrechnen muss. Wenn ich nun meine Rechnung einreiche und ich bekomme nicht genug zurück, weil mehr als der Satz abgerechnet wurde, dann melde ich mich und verlange, dass die Rechnung korrigiert wird. Sagt man mir den Preis vorher, so lasse ich mir von meiner Krankenkasse die Genehmigung geben, mich dort behandeln zu lassen. Ich muss keine erhöhte Rechnung, stillschweigend hinnehmen. In vielen Fällen müssen wir uns auch vom Arzt einen Bericht schreiben lassen, warum ein höherer Satz genommen wurde. Dieser wird dann oft akzeptiert. Ich kann nur sagen, meldet euch wenn ihr zu viel berechnet bekommt.
    Liebe Grüße
    Poldi
     
  3. Mitchel

    Mitchel Neues Mitglied

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    Ich bin auch Privat versichert,bekomme aber keine Beihilfe.
    Ich gehe grundsätzlich in die Arztpraxen und sage daß ich basisversichert bin und daß moderat abgerechnet werden soll.
    Wenn Untersuchungen gemacht werden müssen bei denen ich zuzahlen muß, oder gar selbst zahlen,hätte ich gerne vorher diese Info vom Doc.
    Bis jetzt gab es keinerlei Probleme mit der Krankenkasse.
    Die Übernehmen die 50-70% bei Zahnersatz,die 80 % bei meiner Krankengymnastik und die 60% bei meinem Homöopath.
    Rest zahle ich immer selbst drauf weil es für meine Sparte Beruf(bin Hand-und Fußpflegerin) keinerlei Beihilfeversicherungen gibt.
     
  4. biene2

    biene2 Neues Mitglied

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    Hallo Poldi,

    ist das so, das jetzt auf allen Rezepten der Versicherer draufsteht?
    Also bei meinen Privat Rezepten ist das nicht so. Ich meine die Beihilferezepte sehen doch genauso aus wie die Privat Rezepte, oder hat sich das zwischenzeitlich geaendert? Sollte das so sein, ziehe ich nat meine Aeusserung, das Rezept wurde aus Unwissenheit falsch abgerechnet, zurueck!

    Muss mich ein bischen outen, denn ich war ja selber als Physio Selbstaendig. Es kam oefter vor, das sich Pat als privat Versichert anmeldeten, aber dann als die Rechnung kam, meinten die Beihilfe wuerde nicht so viel erstatten..
    Fuer alle 3 Versicherten Gruppen (Ges., Beihilfe, und Privat), gibt es klare Abrechnungspositionen. Weniger kann man nat immer nehmen :) Wenn da falsch abgerechnet wird, passiert das sicherlich in den meissten Faeelen aus Unwissenheit

    Liebe Gruesse
    Biene2
     
  5. bise

    bise Neues Mitglied

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    @ biene 2

    steht das definitiv fest, dass die physios für beihilfeberechtigte eine andere abrechnungsposition haben, dass sie NUR den beihilfesatz berchnen dürfen und niemals den satz in rechnung stellen dürfen, den sie ansonsten privatpatienten in rechnung stellen?
    wo steht das bzw. ist das nachzulesen?
    denn dann hätten sich doch die physios wohl nicht korrekt bei der abrechnung verhalten, so dass man den mehrbetrag rückfordern könnte; schliesslich hat der patient ihren aussagen vertraut, sich eventuell mit ihnen auseinandergesetzt und immer wieder auf die beihilfe hingewiesen.
    wenn das tatsächlich zutreffen sollte, hättest du mit deinem posting wahrscheinlich viele menschen glücklich gemacht, sozusagen vorweggenommene bescherung.
    dann dürften sich die physios auch keine honorarvereinbarungen, die höher als beihilfesatz sind, unterschreiben lassen, wenn sie genau wissen, dass patient beihilfeberechtigt ist. dann wären doch die honorarvereinbarungen sittenwidrig - wenn deine erklärung stimmt.
    du als ehemals selbständige physio praxisinhaberin musst es wissen.
    wer sonst?
    also bitte, bitte schreibe mal woraus sich das ergibt.

    - mensch, sachen gibt es, die gibt es nicht ... ich bin nur noch baff.
    wenn ich das meiner freundin mitteile, die wird sich freuen....
    endlich mehr geld in der börse.....

    gruss
     
  6. DesperadoGirl

    DesperadoGirl Mitglied

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    Hallo,

    also, meiner Meinung nach gibt es kein Beihilferezept. Wie sollte das auch funktionieren...grübel? Noch niemals hat mich irgendwo jemand gefragt, ob ich denn beihilfeberechtigt bin. Mir leuchtet auch nicht ein, weshalb das eine Praxis interessieren sollte. Die Beihilfe nähert sich halt immer mehr den gesetzlichen Krankenkassen an, sprich sie wird zunehmend unkulant und schoflig, weshalb man immer mehr selbst bezahlen muss, wenn der BE-Tarif nicht einspringt. Übrigens ist meine KK auch nicht aus dem Privatrezept ersichtlich.
     
  7. biene2

    biene2 Neues Mitglied

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    Nein Biese,

    es gibt Honorarvereinbarungen, bei denen alle drei Versicherungstraeger sich verpflichten Betrag X fuer die geleistete Leistung zu bezahlen.
    Jeh nach dem wie Du versichert bist, in Hoehe des gesetzlichen Betrages oder der Beihilfe oder Privat. Auch bei den Privat Versicherten gibt es Grenzen nach oben!

    Nach unten kann jeder im medizinischen Zweig taetige und Abrechnungsbefaehigte, Abrechnen wie er moechte. Aber ueber die, mit dem Versicherungstraeger vereinbarte Verguetung hinaus gehen, darf er nur wenn er vor der zu erbringenden Leistung auf seine Verguetungshoehe hinweist. (Das soweit mir bekannt)
    Allerdings mache ich es schon fast immer so, das ich egal was ich kaufe, ob Waren oder Leistungen, vorher frage was es kostet.

    Ein Rechtsanspruch auf die mit den Versicherungstraegern vereinbarte Hoehe, gibt es meines Wissens nicht.

    Ich finde es ehrlich gesagt interessant, das sich in best. Kreisen/ Bundeslaendern die Physios zusammen tun und Preise festlegen.
    Zu meiner Zeit, waren es die Dumpingpreise mit denen wir uns gegenseitig die Patienten abluchsen wollten. Das ist jetzt eine ziemliche Wende.


    Themenwechsel:

    Schockiert bin ich, das innerhalb der 15 Jahre die ich jetzt keine Praxis mehr habe, die Privatsaetze gleichgeblieben sind!!! Keine Erhoeung seit, damit 20 Jahren!!! Da tun mir die Physios aber schon sehr leid, denn das heisst ja auch das sie bei den Ersatzkassen... nicht einen Euro mehr bekommen als vor 20 Jahren.


    Viele Gruesse
    Biene2
     
  8. biene2

    biene2 Neues Mitglied

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    Hallo Desperado..

    ....also, meiner Meinung nach gibt es kein Beihilferezept. Wie sollte das auch funktionieren...grübel? Noch niemals hat mich irgendwo jemand gefragt, ob ich denn beihilfeberechtigt bin.

    Glaube auch nicht das sich das geaendert hat. Mein Rezept sieht aus wie das einer gesetzlichen KK und ist blau. ich glaube die der Gesetzlichen KK sind rot.
    Ganz oben im Feld steht Privat, wo sonst z.b. BKK Soltau... stehen wuerde.
    Aber nicht meine Versicherung.
    Was steht denn da bei Dir? Beihilfe oder Privat, oder garnichts?

    Also wenn Dich niemand fragt, dann wuerde ich aber an Deiner Stelle beim naechsten neuen Rezept, fuer KG, sofort bei der Anmeldung sagen Du bis Beihilfe versichert, und ob sie sich an die Beihilfesaetze in dieser Praxis halten oder nicht.

    Dann weisst Du sofort wo Du dran bist.

    Viele Gruesse
    Biene2
     
  9. biene2

    biene2 Neues Mitglied

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    Uebrigens wollte ich nur mal sagen, das eben an dieser, sich nicht nicht an die vorgegebenen Grenzen zu haltende Moral, meine Versicherung sich hier aus Spanien ganz zurueck gezogen hat.

    Hier haben naemlich die ansaessigen deutschen Aerzte einfach gesagt, die deutschen Vereinbarungen mit den privaten Versicherungstraegern gelten hier in Spanien nicht.

    Koennt ihr euch vorstellen was die hier in Rechnungstellen??
    Z.B. war ich kuerzlich beim Gyn, der hat mir nach der normalen Untersuchung eine Rechnung von ueber 400€ mitgegeben. Eine Woche spaeter musste ich wegen Problemen nochmal hin, er hat sich Zeit genommen und mich wieder mit ueber 400€ nach Hause gehen lassen.
    Und so laeuft es hier! Ich koennte jedesmal schreien. Das ist auch ein Grund, weshalb ich meine Arztbesuche gerne in meinen Urlaub in D lege. Da bekomme ich fuer erbrachte Leistungen auch vernuenftige Rechnungen.

    Hier gehen die Leute mit Schnupfen zum Arzt und kommen mit einer Magen/Darmspiegelung wieder herraus.

    Ich koennte schreien.

    Meine Kasse gibt es jetzt hier nicht mehr, aber alle Urlauber die hier zum Arzt muessen, gehen natuerlich zum Deutschen Arzt und werden komplett ueber den Tisch gezogen.

    Das weiss ich aus naechster Quelle, da ich hier, bis ich an Rheuma erkrankte, in einem Aerzte Haus gearbeitet habe.
    Die Privatversicherten oder die mit einer Reisekrankenversicherung, werden gnadenlos ausgenommen.

    Aber machen kann man daran nichts! Und deshalb schreie ich noch viel lauter...

    Biene2
     
  10. bise

    bise Neues Mitglied

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    @ desperado girl

    das klingt immer so einfach, "wechsele doch die praxis, wenn die dir zu teuer ist". doch so einfach ist das manchmal nicht. das kann probleme bei der pt behandlung hervorrufen.
    sicherlich stimmt es, niemand ist unersetzlich. doch einen pt austauschen, mit dem man zufrieden ist, der einem hilft, der einen kennt, der ein konzept hat, das man bejaht, bei dem man sich gut aufgehoben fühlt?
    das ist die crux.
    der neue muss wieder befunden und von vorne anfangen quasi bei null, sich einarbeiten, den patienten kennenlernen. das ist gerade bei chronikern manchmal problematisch.
    bei einer 08/15 behandlung über 10 behandlungseinheiten ist das keine frage. da würde ich sofort tauschen und mich nach einem pt erkundigen, den ich mir finanziell leisten kann. doch sobald es kompliziert wird, ist das heikel.

    im übrigen wurde mir bislang in jeder reha/kur klinik immer zum unterschreiben eine erklärung vorgelegt, dass die pt behandlung in voller höhe zu zahlen seien, unabhängig, ob sie mir erstattet würden oder nicht. ich habe mir oft überlegt, ob ich pt behandlung und wenn ja, wieviele buchen soll.

    nun warte ich auf die erläuterungen von biene 2. vielleicht bringt sie endlich licht ins dunkel der abrechnungsmodalität, schliesslich ist sie vom fach.

    gilt bei euch, dass der partner eines beihilfeberechtigen überhaupt nur dann beihilfe erhält, wenn er nicht mehr als 17.000 € im jahr an einkommen, zinsen, rente, kapitalerträgen, zuwendungen etc zu versteuern hat? manchmal sollte man ganz genau die "preise" kennen, zumal zuzahlungsbefreiung auch entfällt.... alles eine rechenfrage,
    ich mein nur mal so,
    gruss
     
  11. Juliane

    Juliane Neues Mitglied

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    Hallo,
    ich weiß nicht so genau ob ich das Thema treffe, aber
    bei mir ist das so:
    mein Mann ist beamtet und über Beihilfe- NRW und Privatkasse versichert (70:30);
    nach Ende meiner Beschäftigung (bis dahin Ersatzkasse)
    mußte ich mir eine Kasse suchen,
    die Privatkasse hat dankend abgelehnt, obwohl sie nur 30% übernehmen müßte.
    Also suchte ich mir eine Ersatzkasse, bei der ich nun freiwillig versichert bin (151€ von nix).
    Theoretisch könnte ich bei der Beihilfe 70% in Rechnung stellen.
    Die Beihilfe muß Familienangehörige aufnehmen, die Private nicht.

    Bei Abrechnungen sagen wir immer, das es über Beihilfe läuft.
    Ich habe noch keine anderen Preise zu Gesicht bekommen.
    Alle Überweisungen tragen den Zusatz "vorbehaltlich Beihilfe", ob´s was nützen würde weiß ich nicht.
    LG von Juliane.
     
  12. biene2

    biene2 Neues Mitglied

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    sorry Biese,

    Du hast ja meine Mails gelesen.
    Mehr kann ich dazu auch nicht sagen, ausser das ich Dich sehr gut verstehe!
    Hier habe ich naemlich genau das selbe Problem, keine KG zu finden die sich mit meinen 21,50€ die meine KK bez, zufrieden gibt.

    Da ich aber 450€ KK zahle, dazu noch 250€ spanische Pflichtversicherung wenn Du hier arbeitest, bin ich bei 700€ nicht bereit noch mehr zu zu zahlen.

    Mein Doc in D hat mir grade nochmal ans Herz gelegt, blos nicht aus der Privaten raus zu gehen, und aus der Pflichtvers. komme ich erst raus wenn ich nicht mehr arbeite. Mit 44 dauert das wenn ich Glueck habe noch etwas.

    Ich haette allerdings nicht gedacht, das es diese Problem in D auch gibt!

    Meine KK hat vor laengerem auf Schleichweg, die Vertraege geaendert, da sich ein deutscher Orthopaede gedacht hat er haette eine Goldgrube aufgetan, indem er einfach eine KG Praxis im Haus eroeffnete und alles was in seine Praxis kam, bekam auch gleich den Katalog von KG Masnahmen verschrieben.
    Rezepte bekamen die Patienten nicht in die Hand, die wurden gleich nach unten durchgegeben und sofort Termine gemacht.
    Tja, verhindern konnte die KK die Verordnungen nicht, aber sie konnte den Preis deckeln. Und so sitzte ich jetzt hier und darf bei 700€ KK kosten auch noch zuzahlen.

    Es ist alles nicht so einfach...

    Liebe Gruesse
    Biene2
     
  13. poldi

    poldi Aktives Mitglied

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    Es gibt kein Beihilferezept. Unser Hausarzt schreibt Postbeamten- Krankenkasse drauf. Ein anderer Arzt schreibt Post-Privat und mein Rheumatologe schreibt nur Privat. Er schreibt ja auch nur Rezepte für Medikamente.
    Schöne Grüße
    Poldi
     
  14. bise

    bise Neues Mitglied

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    @ Juliane
    du überweist die rechnungsbeträge unter vorbehalt, dass die beihilfe den betrag erstattet? und was machst du, wenn der rechnungsbetrag höher ist? verlangst du geld zurück? gehst du davon aus, dass der empfänger dir "freiwillig" das geld rücküberweist?
    das wäre doch nur dann möglich, wenn er verpflichtet ist, sich an den beihilfesätzen zu orientieren, nie darüber hinausgehen dürfte.

    im übrigen gilt, dass die beihilfe doch für den beamten gilt. der ist beihilfeberechtigt und der kann für seine familienangehörigen beihilfe verlangen, wenn die anderen voraussetzungen vorliegen. so erfahre ich es immer wieder beim ausfüllen des antrags für meine freundin. sie ist angehörige und ihr mann muss den beihilfeantrag stellen und auch unterschreiben, er hat eine personal nummer usw und nicht sie. natürlich muss auch für sie die erstattung von anderer seite angegeben werden. ebenfalls wird immer gefragt, über welches zu versteuernde einkommen sie verfügt.

    es bleibt also immer noch die frage offen, dürfen heil-, hilfsmittelerbringer und ärzte über die beihilfehöchtsätze hinaus abrechnen?
    gruss
     
  15. biene2

    biene2 Neues Mitglied

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    Guten Morgen Biese,

    ich denke das ist doch jetzt klar, oder?
    Du schreibst doch selber das Du in der Kur, fuer die erhoehten Vorderungen Dein Einverstaendnis geben musst. Damit hast Du doch die Antwort.
    Ich glaube nicht das ein oeffendlicher Traeger soetwas einfordern wuerde, wenn es dazu keine Gesetzesgrundlage gibt.

    Mal so aus der Entfernung betrachtet, kuemmern sich die besagten Stellen seit einiger Zeit selber um die Gehaltserhoehungen, als auf neue Vereinbarungen zu hoffen denke ich.
    Habe gestern wieder von den Gewerkschaften gehoert, z.B. Chemie, mit ihren neuen Vorderungen. Sorry, aber wer kuemmert sich denn mal um die kleinen Physios?! 20 Jahre ohne Gehaltserhoehung....

    Sagt mal, rechnet ihr eigentlich damit das die Physio weiter im Erstattungskatalog bleibt?

    Hier wird Physio nur kurz nach Op`s oder fuer kurze Rehas angewendet.
    Alles darueber hinaus, muss ein ausschliesslich hier Versicherter grundsaetzlich, aus eigener Tasche zahlen.


    Liebe Gruesse
    Biene2
     
  16. Juliane

    Juliane Neues Mitglied

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    Moin bise,
    bislang gab es noch nicht das Problem, die Beihilfe und PK haben immer alles anstandslos übernommen. Naja, bei Brille stellen sie sich manchmal blöd an.

    Meine Jüngste arbeitet seid 3 Monaten im europ. Ausland.
    Sie ist über den (deutschen) Arbeitgeber nur auf dem Gelände versichert.
    Sie hat hier eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen.

    Gott- sei- Dank ist der Ernstfall noch nicht eingetreten.
    Wenn sie hier im Urlaub krank wird, steht sie ohne Kasse da.
    Aber zusätzlich noch 150€ jeden Monat geht über ihre Kräfte.

    LG von Juliane.
     
  17. bise

    bise Neues Mitglied

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    @ biene 2

    hast du nicht geschrieben, dass es verschiedene abrechnungspositionen gibt: gkv, beihilfe, privat?
    da du praxisinhaberin warst, bist du vom fach.

    und jetzt ist es deiner meinung nach nun doch erlaubt, mehr zu nehmen?

    das verstehe ich nicht mehr. irgendwie passt das alles nicht recht zusammen.

    ich glaube vielmehr, dass es nur 2 gruppen gibt:
    die gkv patienten, bei denen ihre kasse direkt mit den leistungserbringern abrechnet - sachleistungsprinzip des sozial gesetzbuches und
    die selbstzahler, für die mit keiner gesetzl. kasse abgerechnet werden kann. den praxisinhaber interessiert es nicht, wie der selbstzahler versicert ist. er hat einen vertrag mit dem patienten, dem kunden. er hat die preise kalkuliert für seine praxis; er rechnet mit dem kunden ab. mit dessen versicherungen, erstattungsstellen hat er nichts zu tun. freie marktwirtschaft.

    wenn das budget des arztes aufgebraucht ist, doch sein patient noch weitere pt behandlungen benötigt, werden nur noch privat rezepte ausgestellt. dann wird der gkv patient ganz schnell zum selbstzahler. der praxisinhaber kann nunmehr bestimmen, was er für seine leistung verlangen möchte. dann kann es die probleme geben, die ich an anderer stelle beschrieben habe. (worüber sich dann einige user soooo aufgeregt haben).
    natürlich trifft diese problematik auch auf beihilfepatienten zu.

    die rein privatversicherten sollten daher immer aufpassen, was im kleingedruckten des versicherungsvertrages steht. sind die erstattungsleistungen auf beihilfeniveau geregelt, könnte es probleme geben. es soll privatversicherungen geben, die für kg/mt behandlungen bis zu 35 € für 30 minuten erstatten (allerdings sind deren vers. beiträge entsprechend).

    ich meine über diese entwicklung sollte ruhig mal geredet/geschrieben werden. das hat absolut nix mit "hass", "wut"
    (was mir hier unterstellt wurde) zu tun. das ist eine entwicklung, die mir persönlich angst einflösst, gegen die ich mich nicht wehren kann. einerseits brauche ich pt behandlung - andererseits kann ich
    mir hohe selbstzahlerpreise absolut nicht leisten.

    gruss
     
  18. Neli

    Neli Optimistin

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    Rheinland
    Nur zur Richtigstellung:

    Der normale Beihilfesatz ist 2,3,
    der Höchstsatz 3,5.
    Für Laborleistungen beträgt der abrechnungsfähige Satz 1,5.

    Der Höchstsatz darf nur genommen werden, wenn in diesem speziellen
    Einzelfall eine besonders zeitaufwändige und besonders schwierige Behandlung vorliegt,
    sie muss dann genau mit allen Umständen begründet werden.

    Da der normale Beihilfesatz 2,3 ist,
    manche private Krankenkasse aber einen etwas niedrigeren Satz bezahlt,
    stellt man sich so bei dem Arzt vor und enthält dann auch entsprechende Rechnungen.

    Ich hab damit noch nie Schwierigkeiten gehabt. Wenn die privatärztliche Verrechnungsstelle den 2,3 fachen Satz in Rechnung stellt,
    genügt ein Anruf, um die Höhe meiner Versicherung klarzustellen, die ich ja schon beim behandelnden Arzt
    angegeben habe.

    Mein Krankengymnast nimmt genau den Satz meiner Kasse,
    denn sonst hätte er ja keine Privatpatienten mehr.

    Vielleicht dient das zur Aufklärung.

    Viele liebe Grüße

    Neli
     
  19. bise

    bise Neues Mitglied

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    Ort:
    bei Frau Antje
    dann mal " butter bei de fische":

    kg behandlung vdek satz (west) 14,36 €
    mt behandlung vdek satz (west) 15,97 €
    im osten sollen diese sätze geringer sein.
    quelle: die home page bei physio

    dem stehen die beihilfesätze gegenüber:
    kg behandlung - 19,50 €
    mt behandlung - 22,50 €
    quelle: die home page bei physio

    jede/r kann sich selber leicht ausrechnen,
    der beihilfesatz entspricht noch nicht einmal dem 1,8 fachen satz vdek, geschweige denn 2, 3 und höher.

    wird für selbstzahler "nur" der 1,8 fache satz berechnet, würden das nach meiner berechnung ergeben:
    kg behandlung 25,85 €
    mt behandlung 28,74 €
    (ich bitte schon mal vorab um entschuldigung, sollte ich mich verrechnet haben - dann bitte natürlch korrigieren).

    daraus ergibt sich doch die spannung. ein beihilfeberechtigter bleibt auf einigen euronen sitzen, und der gkv patient, der gezwungenermassen zum selbstzahler wird, hat evt. schon ein grosses loch in der finanzierung.

    gruss
     
  20. poldi

    poldi Aktives Mitglied

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    Rheinland-Pfalz
    Hallo bise
    Warum willst Du alles besser wissen. Wir haben täglich mit der Sache zu tun. Wenn ich mich an die Vorgaben der Kasse halte, bekomme ich mein Geld zurück. Nur bei Medikamenten, sind es mal 3- 4 €. Aber da liegt es an mir, weil ich bei den Sachen fürs Herz, nicht die billigen haben will. Wenn der Arzt mir eine Bescheinigung für die Krankenkasse schreibt, dass ich fürs Rheuma Folsan, Calcium, oder Vitamin D brauche, dann zahlt das die Kasse auch.
    Liebe bise, ich hoffe dass Du bald bestens informiert bist und wir wieder unsere Ruhe haben.
    Poldi
     
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