Private Krankenversicherung Beamtenanwärter

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Luzey, 2. April 2014.

  1. Luzey

    Luzey Mitglied

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    Also im Prinzip will ich damit nur sagen, dass ich alles versuchen werde um genauso behandelt zu werden wie jemand ohne chronische Krankheit und wenn ich doch daran scheitern sollte, kann ich daraus immer noch Vorteile ziehen. Denn als Angestellte zahlt ja der AG die Hälfte bei der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn ich verbeamtet werde darf ich die vollen 15 irgendwas Prozent nämlich alleine bezahlen

    Ich war noch etwas aufgebracht als ich eben geschrieben habe weil ich mich wahnsinnig über den Brief der PKV geärtert habe :rolleyes:
     
  2. kaufnix

    kaufnix Mitglied

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    Servus Luzey,

    guck mal :D. Geht um eine für BeamteInnen allgemein gültige Rechtssprechung des BVerwG aus dem letzten Jahr.

    http://www.gew-sh.de/themen/rechtsschutz/beamtinnen-neue-urteile-zur-einstellung-bei-gesundheitlichen-beeintraechtigungen
     
    #42 22. Juni 2014
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juni 2014
  3. mondbein

    mondbein Bekanntes Mitglied

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    Danke für den äußerst hilfreichen link, kaufnix!

    Gerade aufgrund der beschriebenen Gesetzesänderung würde ich auf jeden Fall versuchen, verbeamtet zu werden und in die PKV zu kommen. Dies ist ja seit letztem Jahr extrem erleichtert worden.

    Dass als Angestellter der AG die Hälfte zur GKV bezahlt ist zwar richtig, dennoch liegt hier eine Milchmädchenrechnung vor, denn als Beamtin wirst du wesentlich mehr Netto in der Tüte haben als als Angestellte - von den diversen Zulagen mal ganz zu schweigen! Das Beamtenverhältnis sollte also dein erklärtes Ziel sein und das ist auch zu erreichen!
    (Auf ein paar Jahrzehnte hochgerechnet kommt da schnell mal ein schickes Häuschen zusammen...)
     
  4. BienchenSumm

    BienchenSumm summt herum

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    Mondbein, das kann man nicht pauschal sagen. Kommt auch auf das Bundesland an.
    Bei sind sind in den letzten Jahren die Gehaltssteigerungen der Angestellten nicht auf die Beamten übertragen worden.
    Meine Kollegen haben mal verglichen: Nach Abzug der privaten Krankenversicherung hat ein Beamter netto inzwischen etwas weniger auf dem Konto
    als ein ähnlich eingruppierter Angestellter.
    Der Knackpunkt ist die Rente, da gibt es (noch) etwas mehr für die Beamten.
     
  5. ibs

    ibs Neues Mitglied

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    Einfach morgen mal bei der betreffenden PKV anrufen und erkundigen, wie der Brief denn zu verstehen sei. Aber ich denke, Du brauchst Dir in Bezug auf die Öffnungsklausel keine Sorgen machen. Solange Du bisher bei keiner PKV einen Antrag mit Hinweis auf die Öffnungsklausel gestellt hast (und so einer müsste bei der PKV dann schriftlich vorliegen), kannst Du sie weiterhin in Anspruch nehmen. Google doch mal unter "Öffnungsaktionen der PKV für Beamte und ihre Angehörige". Dort findest Du eine hilfreiche Broschüre des Verbands der PKVs zum Thema (falls Du diese nicht bereits hast)
    .
     
  6. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    .....und, das Brutto ist beim Beamten auch weniger als beim Angestellten, da irgend was für die Pension einbehalten wird....
    Ich war zu Anfang auch noch Angestellte und wurde viel später verbeamtet....Hatte nicht schlecht geschaut, als mein Brutto plötzlich weniger war....
    Und dann wurde es mir so erklärt- Pension etc.....

    ... und es ist auch Bundesland abhänig- gerade Ost und West....:o
     
  7. Luzey

    Luzey Mitglied

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    Danke Kaufnix für den Link, das hatte ich gemeint :D

    Cydia so eine Broschüre habe ich nicht, ich hatte gedacht, dass die Öffnungsklausel verwirkt ist, sobald man generell einen normalen Antrag stellt, der abgelehnt wird. Oder ist es so zu verstehen, dass man mit Bezug auf die Öffnungsklausel nur bei einer PKV einen Antrag stellen darf und dann nicht bei einer anderen nochmal? :vb_confused:

    Natürlich werde ich die Verbeamtung anstreben das ist das oberste Ziel :) Es gibt nunmal sehr viele Vorteile wie Regelbeförderung, regelmäßig mehr Gehalt (scheinbar auch bei den Angestellten, aber ich kenne es in meinem Beruf eben nicht) und man kann nicht gekündigt werden. Ist schon eine tolle Sache.

    Ich werde nun erstmal freiwillig in der gesetzlichen KV bleiben und dann eben nach der Anwärterzeit einen Antrag mit Hinweis auf die Öffnungsklausel stellen.

    Vielen Dank für die ganzen Beiträge :top:
     
  8. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    :top::top::top:
     
  9. Benni852

    Benni852 Neues Mitglied

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    Hallo,

    in meinen Augen kann es sehr schwer werden, denn in Zukunft werden auch die privaten Anbieter einer PKV sehr genau darauf schauen, wer in die Versicherung hinein will. Auch wenn es Beamte deutlich einfacher haben, als Angestellte oder Selbstständige. Zu mindest was die Aufnahme angeht. Der Versicherer kann bei Rheuma einen Aufschlag für zukünftige Behandlungen errechnen. Es muss jedoch auch erwähnt sein, dass dies nicht zwingend notwendig ist.

    Ein Fakt bleibt bestehen: Bei einer privaten Krankenversicherung nicht die Krankheit verschweigen oder beschönigen.
     
  10. Maddin555

    Maddin555 Neues Mitglied

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    Berlin
    Zwecks der wahrheitsgemäßen Angabe kann ich nur beipflichten. Selbst Gerichte entscheiden in solchen Fällen zu Gunsten der Versicherer.
     
  11. moi66

    moi66 Aktives Mitglied

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    ..was doch eigentlich nicht so verwunderlich ist, oder? Es wird ein Vertrag geschlossen zwischen zwei Parteien.. und wenn eine Partei wesentliche Fakten verschweigt, ist es doch verständlich dass dann zu Gunsten der falsch informierten Partei entschieden wird.
    Stellt Euch mal vor, die Versicherung sagt nach 10 Jahren "Aber für Diabetis zahlen wir nicht... haben wir extra nicht gesagt, sonst hätten Sie ja evtl den Vertrag nicht unterschrieben"
    Bitter für jemanden mit Vorerkrankung...aber (leider) freie Marktwirtschaft.
     
  12. Olicia

    Gesperrter Benutzer

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    Hallo, dass scheint echt sehr schwierig zu sein. Ob nun GKV oder PKV...alles hat Vor- und Nachteile und was die Kosten angeht, variieren die beiden Formen nicht wirklich von einander.

    weiterhin frage ich mich, ob eine Beamter auch sich mit einem Krankentagegeld absichern (Quelle: Werbelink entfernt ) sollte oder das hier nicht notwendig ist.

    Wer kennt sich hier aus???
     
    #52 29. April 2015
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29. April 2015
  13. kroeti

    kroeti Aktives Mitglied

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    28. Oktober 2005
    Beiträge:
    334
    Hallo,

    ein Tagegeld macht für Beamte keinen Sinn, sie bekommen ja ihr Gehalt weiterbezahlt.
    Gruß Kröti
     
  14. felix25

    felix25 Mitglied

    Registriert seit:
    15. Dezember 2013
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    55
    Hallo Luzey,

    Deine Frage ist ja jetzt zwar schon etwas länger her, aber bin ich beim Stöbern drüber gestolpert. Falls die Fragestellung doch noch aktuell hab ich noch einen Seite gefunden, die private Krankenversicherungen speziell für Beamtenanwärter vergleicht.

    Da kannst Du Dir ein Angebot ssl-verschlüsselt einholen. U.a. zu Allianz, Barmenia, DBV, Signal Iduna, central. Das Portal bietet das auch auf Wunsch anonym an. Dazu sowohl eine gemeinsame Beantwortung der Gesundheitsfragen, als auch eine kostenlose Risikovorabprüfung.

    Ich hab mich gefreut, dass es Dir so viel besser ging, als Du das letzte Mal gepostet hast und Deine Chancen auf Heilung gut stehen! Ich hoffe, Dir geht es immer noch gut und das mit der Verbeamtung sieht gut aus :)

    Mehr Infos darüber, was für eine Krankenversicherung Beamtenanwärter brauchen und die Vergleichsmöglichkeit, wenn Du magst.
     
    #54 26. September 2017
    Zuletzt bearbeitet: 20. Oktober 2017
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