Pflegestufe

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Oliver70, 27. Dezember 2018.

  1. Oliver70

    Oliver70 Bekanntes Mitglied

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    Hallo zusammen,

    mein Vater hat Parkinson und soll die Pflegestufe 1 von der AOK bekommen. Was wir nicht ganz verstehen ist, dass der MDK bei ihm ja zuhause war und deren Gutachten sagt Pflegestufe 2. Wie kann das sein? Normalerweise folgt die Krankenkasse doch der Empfehlung des MDKs?

    Würde mich über einige Infos sehr freuen.

    Viele Grüße
    Oliver
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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    Vielleicht läuft das so ab wie beim Gutachter der RV. Dieser gibt eine Empfehlung ab für die Einstufung, die Entscheidung kann aber anders ausgehen.

    Mach einen schriftlichen Widerspruch.
     
  3. Oliver70

    Oliver70 Bekanntes Mitglied

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    werden wir eventuell machen, meine Mutter wollte aber erst nochmal bei der Krankenkasse anrufen ob das wirklich so ist, da die Pflegestufe 1 die erste Einschätzung war
    kann ja sein ,das eventuell von der Krankenkasse noch ein Schreiben kommt. Aber grad zum Jahresende arbeiten die ja auch nicht mit voller Besetzung.
    Ansonsten denke ich auch werden wir Widerspruch auf jeden Fall einlegen zumal wir das Gutachten haben
     
  4. kukana

    kukana in memoriam †

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    Macht das aber zeitnah, da gibt es Fristen. Vielleicht erstmal formlos und Begründung nachliefern.
     
  5. Stine

    Stine Moderatorin

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    Hallo Oliver,
    die KK hat das letzte Wort, das Gutachten vom MDK ist nur eine Empfehlung. Entweder, wie Kukana schrieb, sofort Widerspruch einlegen oder in einem halben Jahr könnt ihr eine Höhergruppierung beantragen.
     
  6. Lisa4720

    Lisa4720 Guest

    Hi,
    ich würde mir das Gutachten zukommen lassen( darauf het jeder ein recht) und damit zum sovd gehen.
    mit meiner Mutter habe ich ähnliches erlebt und sie wurde 3x vom MDK abgelehnt, wegen einer Pflegestufe.
    Das hat dann der sovd für mich geregelt.
    https://www.sovd.de/
    Viel Erfolg.

    LG
    Lisa
     
  7. kukana

    kukana in memoriam †

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    Naja, das Gutachten war ja scheinbar ok, die KK ist der Empfehlung aber nicht gefolgt.
     
    Lisa4720 gefällt das.
  8. Lisa4720

    Lisa4720 Guest

    @kukana
    ich würde so etwas nur noch über den sovd machen lassen.
    die jagen 1 Schreiben los und dann funktioniert das auch ganz schnell.
    Unter anderem haben die auch einen Rechtsanwalt an der Seite und das weiß der MDK und die Krankenkassen auich

    Wenn Olliver jetzt in Widerspruch geht, dann dauert das wieder endlos.
    Ich habe das Spiel hinter mir und war grauenvoll, wie Gutachter mit den alten Menschen umgeht.
    Das ist denen Schnurzt einen Antrag zum 3x abzuschmettern.
    LG
    Lisa
     
  9. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Bei der KK hakt es, nicht beim MDK.
    Ein neues Gutachten braucht also nicht gemacht werden.
     
  10. Oliver70

    Oliver70 Bekanntes Mitglied

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    Hi,


    Vielen Dank für eure Infos.

    Hatte mich vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt das Gutachten haben wir vom MDK bekommen.Die waren ja bei meinen Eltern daheim und haben meinen Vater begutachtet. Denke nicht das wir noch ein neues brauchen zumal die AOK zickt da rum nicht der MDK. Bei meiner Cannabis Therapie hatte der MDK auch grünes Licht gegeben und die Techniker hat’s genehmigt. Und so hatte ich es von der AOK auch erwartet. Zu 90% folgt die Krankenkasse ja den Empfehlungen des MDK. Bei meiner Oma hat das doch auch alles geklappt und die war auch bei der AOK.

    Liebe Gruesse
    Oliver
     
  11. Oliver70

    Oliver70 Bekanntes Mitglied

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    Denke auch das wir den Widerspruch einlegen je nachdem was jetzt noch von der AOK kommt. Vielleicht sollte mein Vater für sowas in Parkinson Verein gehen. Da wird’s doch wie für uns die Rheumaliga sowas auch geben.
     
  12. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @Hallo
    und niemanden fällt auf, das es keine pflegestufen mehr gibt. pflegegrad nennt sich das seit einem jahr.
    entscheidend ist das ergebnis aus der begutachtung, was der pk empfohlen wird. daran ändert die krankenkasse nichts und wenn dann hilft nur ein wiederspruch vom empfänger nach eingang der entscheidung, wenn man mit dem ergebnis nicht zufrieden ist. dafür hat man in der regel 1 monat zeit.
    wichtig ist, das beim widerspruch dargelegt werden kann, was für laien in der regel schwer ist, warum dieser gemacht wird. gern wird bei der begutachtung durch den MDK eine zeitliche versorgung zu grunde gelegt, die der sozial-bzw pflegestationen entspricht. das ist so nicht richtig.
    in der regel handelt es sich um mit versorgende ehepartner o.familien angehörige, die weder das pflegerische know how noch die zeitliche norm erfüllen können. hier liegt meist der ansatzpunkt, wo der wiederspruch greifen kann. abgesehen davon das sich die inhaltlichen punkte zur ver sorgung ebenso geändert haben. bedeutet: sich über gut 2 wo notizen machen, was man alles für die zu pflegende person erledigt. dazu den zeitrahmen. selbst kleinste dinge können wichtig sein.ob haare kämmen, knöpfe auf und zu bei jedem toil.gang, duschen, gebiss reinigen, bekleidung richten, hinlegen und beim anziehen helfen usw....
    dazu dann noch dinge wie gesamte häusl. versorgung, einkaufen, essen kochen u.anrichten, sauber machen, wäsche waschen etc.
    kontaktpflege nach aussen, begleitung zum arzt etc. das sind unzählige dinge.
    guckt z.bsp.hier
    link https://www.pflege.de

    im internet findet ihr dazu unzählig viele anbieter auf seiten und portalen. hier den richtigen zu finden ist nicht immer einfach.
    wer gleich geld dafür will, den nicht nehmen! ihr könnt euch auch am wohnort in s.g.pflege stützpunkten beraten lassen oder z.bsp. bei sozialverbänden VdK oder SOVD oder bei anderen vereinen u.einrichtungen, wie volkssolidarität, caritas, usw......
    das hier ist nur ein anfang an möglichkeiten wo man hilfe und unterstützung bekommen kann.
    am wichtigsten ist: das bei der begutachtung der zu pflegende nicht allein ist oder sogar noch zum tor rennt um die leute ein zu lassen.
    sauri

    p.s.gern auch über pn
     
    #12 6. Januar 2019
    Zuletzt bearbeitet: 7. Januar 2019
    Pasti und Oliver70 gefällt das.
  13. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @Oliver70
    pflege und notwendige medizinische therapien, sind von der bewilligung her zwei völlig unterschiedliche bereiche und nicht vergleichbar.
    sauri
     
    #13 6. Januar 2019
    Zuletzt bearbeitet: 7. Januar 2019
  14. Oliver70

    Oliver70 Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    29. Juli 2018
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    1.045
    Hi zusammen,

    also das war wohl ein Fehler der Krankenkasse, er bekommt jetzt die Pflegestufe 2 also wie im dem Gutachten des MDK,
    bleibt also noch der Kampf um das G im Schwerbehindertenausweis, da habe ich aber im anderen Thread geschrieben.;)

    Viele Grüße
    Oliver
     
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