Pflegegeld-Antrag

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Monsti, 27. April 2004.

  1. Monsti

    Monsti das Monster

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    Hallo Skorpimann,

    bitte entschuldige, dass ich erst heute antworte, aber im letzten Vierteljahr war ich mehr im KH als zu Hause.

    Den Pflegegeld-Antrag findest Du bei www.rheuma-online.at unter "Aus der Rheumaliga" und dann "Behindertenpass".

    Der Antrag auf Gewährung von Pflegegeld wird beim jeweils zuständigen Bundesland gestellt. Das Land bestellt dann einen Gutachter, bei dem Du erscheinen musst oder der bei Dir einen Hausbesuch macht. Lies einfach mal den gesamten Thread von mir durch, dann weißt Du in etwa, was nach Antragsstellung auf Dich zukommt und welche Hürden es geben kann. Hab das alles ja nicht zum Selbstzweck geschrieben, sondern vor allem für Euch. Das Lesen kann ich Dir leider nicht abnehmen ;).

    Liebe Grüße von
    Monsti
     
  2. EinRichter

    EinRichter Guest

    Zugang zum Pflegegeld

    Hallo!

    Ich habe mit Interesse dieses Forum zum Thema Pflegegeld gelesen und mich extra deshalb registrieren lassen, weil hier leider auch viel Unsinn verbreitet wurde, der Betroffene abhalten könnte, um ihre Rechte zu kämpfen.

    Das es gar nicht soo schwer ist, hat Monsti vorgeführt. Danke, dass du den Weg beschrieben hast.

    Da wurde erzählt, dass ein befreundeter "Rechtsanwalt" von einer Klage abgeraten hätte, wegen Aussichtslosigkeit?! Da wurde erzählt, ein Richter hätte erklärt, keine Erfahrung damit zu haben, weil solche Klagen praktisch nicht vorkämen?!
    Faktum ist: Wie der Behindertenbericht 2003 (die erscheinen immer verzögert) zeigt, gab es beispielsweise im Jahr 2001 5.418 Klagen bei Gericht gegen Pflegegeldbescheide, wovon 50 % !!!!!! mit einer höheren EInstufung als im Bescheid endeten.
    Soviel zum Thema Erfolgsaussichten. Ich hoffe der Herr Rechtsanwalt weiß wovon er spricht, wenn er Betroffene so berät.

    Zur Klarstellung: Egal ob es sich um einen Bescheid betreffend Bundespflegegeld (z.B. von Pensionsversicherugnsanstalt) oder Landespflegegeld (Berufstätige, Mitversicherte, Kinder,..) handelt, es kann dagegen immer die Klage binnen 3 Monaten an das zuständige Lndesgericht als Arbeits- und Sozialgericht (in dessen Sprengel du wohnst) eingebracht werden (in Wien: Arbeitsgericht Wien).
    Es fallen keine Gerichtsgebühren und sonstige Kosten an. Egal, ob du erfolgreich bist oder nicht, die Verfahrenskosten trägst nie du! Nur die Kosten eines Rechtsanwaltes musst du im Regelfall selber zahlen, wenn du verlierst. Aber beim Sozialgericht brauchst du keinen, wie Monsti gezeigt hat. Die Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel (TAxi nur, wenn med. notwendig) zur Gerichtsverhandlung oder allenfalls zu einem Gutachter bekommst du über das Gericht auch ersetzt.
    Du wirst von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen untersucht, den der Richter aussucht, der über das Gericht bezahlt wird und nicht für den Bescheiderlasser arbeiten darf. Ein unabhängiger Sachverständiger also. Er führt meist einen Hausbesuch bei dir durch.
    Du kannst durch diese Klage nie weniger bekommen als zuvor im Bescheid.

    Ich denke, der Gesetzgeber hat sich hier schon 1987 sehr viel gedacht, um weg vom Versicherungsträger zu einem neutralen Gericht und Gutachter zu kommen. Hier ist Österreich vorbildlich. Und z.B. beim Pflegegeld 50 % positive Verfahrensausgänge dokumentieren wohl auch nachhaltig, dass dieses "Kontrolle" eine effiziente ist.

    Aber nutzen müsst ihr sie!!!

    So, jetzt ist mir leichter! Alles Gute auf Eurem Weg
    Liebe Grüße
    Euer iudex

    PS. Die Rheuma Homepage lässt zu diesem Thema leider auch einwenig zu Wünschen übrig. Gerade zum Angstthema Anspruchsdurchsetzung findet sich wenig, bzw. Unrichtiges. Auch die Pflegegeldstufen sind nicht ganz richtig dargestellt.
     
  3. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    na dann, herzlich willkommen!

    verbunden mit der hoffnung mehr zu hören, zum wohle aller!
    guten und richtigen rat können hier viele brauchen, das haben sie/hast du
    richtig erkannt, wir sind hier schließlich alle laien.

    mit bestem dank
    marie
     
    #43 19. Dezember 2004
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dezember 2004
  4. Trixi

    Trixi (vor)laut

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    @einrichter

    Hallo,

    soviel zur Theorie, gelle?

    Ich finds sehr gut, dass du hier sehr richtige Infos reinstellst. Diese Infos stimmen alle und sind zB mir nicht fremd. Leider weichen eben Erhebungen und Statistiken meist von der Realität sehr ab und blöderweise bin ich - so wie Dani schon beschrieben hat und leider auch teilweise erlebt hat - immer auf der Verliererseite (wahrscheinlich auch weil ich noch "gesund" genug bin um arbeiten zu gehen). Es liegt mir nicht hier alles aufzuzählen woran ich schon gescheitert bin in Bezug auf Kostenersatz, Pflegegeld usw - typisches Gieskannenprinzip würde ich da mal sagen.

    Ich hab mir die Arbeit noch nicht gemacht und eigene statistische Erfahrungen angestellt inwieweit Pflegegeldklagen stattgegeben wird oder nicht - ich weiß nur, dass ich beruflich in 3 solcher Klagen direkt involviert war und alle drei klagende Parteien nicht durchgekommen sind.

    Seis wies sei - ich würde auch nie empfehlen - "Finger weg von Klagen". Hier handelt es sich ja um ein Forum des Erfahrungsaustausches und meine Erfahrungen sind leider leider alle negativ.

    Monsti erzählt hingegen sehr positives, was ja hier die passende Gegendarstellung aufzeigt.

    Nix destro trotz bin ja auch ich stur und habe meine nächsten Erhöhungsantrag schon wieder eingereicht - kann ja jährlich erfolgen.

    Liebe Grüße
    Trixi
     
  5. EinRichter

    EinRichter Guest

    Leider scheinst du Theorie und Praxis zu verwechseln.
    Statistik ist nicht Theorie, nein, Statistik ist ein Spiegel der Praxis.
    Und diese Statistik ist eindeutig: Von all jenen in Österreich, die mit ihren Pflegegeldeinstufungen nicht einverstanden waren und gegen diesen Bescheid Klage erhoben haben, waren 50 % erfolgreich und das Verfahren hat mit einer höheren Einstufung als im Bescheid geendet.
    Von den 50 % der erfolgreichen Gerichtsverfahren endeten übrigen statistisch nur knapp 10 % durch ein stattgebendes Urteil; in den anderen 40 % der Fälle wurden - wie von Monsti geschildert - Vergleiche geschlossen, das heißt, die Sozialversicherung, das Land, haben nach Vorliegen des Gerichtsgutachtens von sich aus eingelenkt und einer höheren Einstufung zugestimmt, ohne dass noch ein Urteil notwendig war.
    Wenn du von deinen Erfahrungen sprichst, so muss dir klar sein, dass du von dieser Statistik nicht umfasst bist. Denn du hast nie geklagt!
    So weit zu "Theorie und Praxis, gelle" !

    iudex
     
  6. Trixi

    Trixi (vor)laut

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    @ einrichter

    Guten Morgen,

    du scheinst ja extremer Verfechter von Klagen zu sein. Momentan erinnerst du mich grad an die unzähligen Möbelverkäufer, die gezwungenermaßen mein Leben grad sehr häufig kreuzen. Alle wissen zwar, dass seine Möbel superteuer sind, aber er erzählt, alle anderen liefern ausschließlich schlechte Ware.

    Lass doch meine Erfahrungen meine Erfahrungen bleiben und deine deine. Ich hab ja nie behauptet, dass alle Klagen vermeiden sollen. Monsti hat es gut gemacht und deine 50 % der Statistik auch. Ich finds ja gut, dass es Leute gibt die nicht den Schwanz einziehen sondern aufstehen und aufschreien.

    In meinem Fall ist das was anderes - hab ich ja auch schon erzählt. Also legen wir die Zahlen mal beiseite und verlassen uns drauf, dass die Menschen schon das richtige von sich aus machen.

    Tagchen
    Trixi

    PS: Weihnachtszeit - fröhliche Zeit!!!
     
  7. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    entenhausen
    hallo einrichter,

    ist dir vielleicht die passende statistik für deutschland auch bekannt?
    oder vielleicht ein hinweis auf einen entsprechenden link?
    das wäre sehr nett,

    lg marie
     
  8. Monsti

    Monsti das Monster

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    Hallo Trixi,

    wenn Du den Pflegegeldbescheid für unkorrekt bzw. ungerecht hältst, bleibt Dir leider tatsächlich nur der Weg der Klage. Ein anderes Rechtsmittel als das der Klage gibt es nicht, wie dies auch ausdrücklich im Bescheid erklärt wird.

    Auch mir hatte damals ein befreundeter Anwalt (der einzige hier im Dorf ;) ) von einer Klage abgeraten, weil es angeblich eh nichts bringt. Gut, dass mich seine Meinung nicht interessiert hatte! Der Richter in Kufstein hingegen war da ganz anderer Ansicht.

    Ich weiß allein von 4 Fällen hier in unserem Dorf (1.400 Einw.), die genauso wie ich ganz klar zu tief eingestuft worden waren. In allen 4 Fällen handelt es sich um alte Leute, die sich in häuslicher Pflege befinden und gerechterweise mindestens Pflegestufe 4 bekommen müssten. Sie alle geben sich mit der gewährten Pflegestufe 2 bzw. 3 zufrieden. Alle 4 verzichteten auf eine Klage - vor allem wohl aus Angst vor Gerichten, irgendwelchen Fahrten, dem nötigen Schriftkram oder wegen der vermeintlich entstehenden Kosten. Für sie war schon der Antrag an sich eine schier unüberwindliche Hürde und nur mit Unterstützung des hiesigen Gesundheitssprengels überhaupt möglich.

    Kaum jemand weiß, dass das Verfahren nichts kostet. Selbst dann, wenn man die Klageschrift nicht selbst erstellen kann, gibt es die Möglichkeit, sie bei Gericht mündlich zu Protokoll zu geben. Auch das kostet nichts, wie man uns versicherte.

    Allerdings: Ich fand es durchaus mühsam, an all die erforderlichen Informationen heranzukommen (dem Internet sei Dank!) und mich per Telefon bzw. email durchzuwühlen. Gerade hier auf dem Land sind die Infos zu diesem Thema wirklich äußerst dürftig. Wer also wissen will, wie's im einzelnen funktioniert: Schreibt mir eine PN oder schickt mir eine Mail.

    @iudex: Danke für Deine Intervention!

    Euch allen ein schönes Weihnachtsfest!
    Liebe Grüße von
    Monsti
     
  9. EinRichter

    EinRichter Guest

    ich bin kein extremer verfechter von klagen, schon gar nicht von sinnlosen, bedeuten sie doch nur arbeit für mich ;-)).


    spaß bei seite. du hast recht, jeder soll für sich tun was er für richtig hält. dies setzt aber voraus, dass jeder über seine möglichkeiten und rechte bescheid weiß! nur wer seine rechte kennt, kann sich bewusst entscheiden, den weg nicht zu beschreiten. und solange jemand nicht hinreichend bescheid weiß, die erfolgsaussichten einer klage nicht einzuschätzen weiß, eine klage wegen dem gefühl der machtlosigkeit unterlässt, verlasse ich mich nicht darauf, dass jeder weiß was für ihn das beste ist !!!

    im übrigen: deine erfahrungen stimmen ja mit der zitierten statistik überein ! denn du hast ja erfahrungen nur mit den pflegegeldträgern und deren gutachtern gemacht. und wenn die statistik zeigt, dass jede 2. klage bei gericht erfolgreich ist, dann müssen viele der zugrundeliegenden bescheide schon bei bescheiderlassung falsch gewesen sein. was ja auch du behauptest.

    also, schöne weihnachten an alle
    jeder ist seines glückes schied, mir gings nur darum, dass jeder seine rechte und chancen kennt!

    iudex
     
  10. Trixi

    Trixi (vor)laut

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    Wien
    pflegegeld

    Guten Morgen,

    @ Monsti - ich weiß, dass man Klagen muss. Infos stehen alle in der Rechtsmittelbelehrung des Feststellungsbescheids. Wegen der Kosten hab ich sicher ein wenig zu oberflächlich gedacht, ging nur von mir aus und nachdem ich meine Prüfungen betreffend AHR, RATG, GGG etc absolviert habe, wars für mich klar.

    @ einrichter - diese ewige Klagerei ist halt a bissl mühsam - vor allem wenn man wegen jedem Kram (vor allem im Gesundheitswesen) Einspruch erheben muss bzw weitere Schritte einleiten muss. ... und wenn ich daran denke und dann an eine Statistik die mir 50 % Erfolgsquote auslegt, dann ... na ja.

    Nichts desto trotz sind ja niemanden die Hände gebunden.

    Ich wünsche in schönes Fest :D
    Trixi
     
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