Hallöchen, vielleicht weiß das jemand. ich habe mir in meiner Not auf eigene Rechnung über die Feiertage ein Pflegebett geliehen. Die Matratze dazu musste ich mir kaufen. Das Bett steht nun hier, ist zwar nicht optimal, aber immer noch besser als mein Studentenbett. Ich kann nun im sitzen schlafen, halbwegs schmerzfrei aufstehen, weil elektrisch rauf und runterfahren möglich ist. Bekomme ich dafür nachträglich eine Kostenerstattung von der Krankenkasse?
Hallo Malwas, ich würde mich morgen telefonisch mit dem Hausarzt in Verbindung setzen und am besten auch nochmal von dem Notdienst, bei dem du ja (wenn ich mich aus einem anderen Thread recht entsinne) warst eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass du extreme Schmerzen und Bewegungseinschränkungen hattest bzw. hast. Ebenso würde ich sofort mal mit der Krankenkasse telefonieren... Hier steht ein bisschen was dazu - aber das greift wohl erst im Vorhinein und da geht es wohl auch nicht ums Leihen: http://www.pflegebett.com/pflegebett-krankenkasse.php Toi toi toi, dass du das zeitnah erstattet bekommst und Gute Besserung von anurju
@halo malwas, es ist hier, wei bei anderen dingen auch. prinzipiell steht vor kostenübernahme durch die kk, immer die antragstellung. du wirst jetzt in deinem persönlichem fall, im nachhinein, u.u. nur etwas über eine kulanzregelung deiner kk etwas klären können. versuche mit engelszungen den sachbearbeiter zu überzeugen, dass du das bett dringend benötigt hast, aber keine andere lösung vor dem jahreswechsel für dich möglich war. also über eine s.g. "einzelfallentscheidung" wobei du eben gut agrumentieren musst. telefonisch waren die kk über ihr servicecenter am 31.12. bis 13.00 uhr erreichbar. das hättest du nutzen können. ich wünsche dir viel erfolg, dass hier eine gütliche lösung für dich möglich ist. sauri
Hallo malwas, brauchst Du das Bett denn anhaltend? Dann lass es Dir doch verordnen (KRANKENBETT nicht PFLEGE-Bett). Dann kannst Du Dich mit dem versorgenden Sani-Haus einigen und evtl. erlassen sie Dir die Leihgebühr. Eine nachträgliche Kostenübernahme durch die KK ist sehr schwer, sicher auch nur, wenn "generell" ein solches Bett benötigt wird...und dann ist eine (dauerhafte) Versorgung eh besser. LG jobwa
Ich hoffe, dass ich es nicht für immer benötige. Ich wollte es nur so lange bis ich ein vernünftiges "Oma"-Bett mit elektrischem Lattenrost gefunden habe. Dazu muss ich aber in der Lage sein. Ins nächste Fachgeschäft humpeln, kurz vorm Nervenzusammenbruch, ist nicht so klasse. Deshalb auch die Hau-Ruck-Aktion. Endlich schlafen. Was anderes war mir nicht wichtig. Das Bett ist eine Fehlkonstruktion, aber ich will es ja nicht behalten.
Hallo malwas, so ein Elektrischem Lattenrost, kannst du auch so Kaufen oder über das Internet. Ich und meine Frau haben so ein Teil auch schon seit Ende 2010 Jahr. Wir haben es schenken lasen. Ich schlafe seit dem besser. Was mit solchen Hilfsmitteln ist, hat @Saurier Recht. Erst Kostenvoranschlag einholen, und mit der Beantragen mit schicken, und warten darauf das es genehmigt wird. MLG wessi