hallo zusammen,
ich habe auf einer seite gelesen das der pauschbetrag vom finanzamt für das ganze jahr (volle höhe) gewährt wird, wenn die behinderung mind. ein tag im jahr vorgelegen hat !? ist es dann so wenn wie bei mir die feststellung am 28.11.2007 erteilt wurde das ich den gesamtem jahrespauschbetrag unter werbungskosten geltend machen kann ?
zum thema GEZ befreiung habe ich nichts finden können, wo mann mit gdb 50 merkzeichen G eine befreiung bekommt. ist das so oder sollte man eine befreiung trotz allem versuchen ?
mfg
sony
ich habe auf einer seite gelesen das der pauschbetrag vom finanzamt für das ganze jahr (volle höhe) gewährt wird, wenn die behinderung mind. ein tag im jahr vorgelegen hat !? ist es dann so wenn wie bei mir die feststellung am 28.11.2007 erteilt wurde das ich den gesamtem jahrespauschbetrag unter werbungskosten geltend machen kann ?
zum thema GEZ befreiung habe ich nichts finden können, wo mann mit gdb 50 merkzeichen G eine befreiung bekommt. ist das so oder sollte man eine befreiung trotz allem versuchen ?
mfg
sony